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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0648/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung des Ortsgerichts Marburg V (Cyriaxweimar, Dilschhausen, Elnhausen, Haddamshausen, Hermershausen und Wehrshausen).
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 30 - Rechtsservice
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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31.10.2008
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Erledigt
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Wahlvorbereitungsausschuss
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Vorberatung
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31.10.2008
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Sachverhalt
Begründung:
Lt. Mitteilung des Amtsgerichtes Marburg laufen die
Amtszeiten des Herrn Karl-Heinz Damm und des Herrn Hans-Joachim Hille als
Ortsgerichtsschöffen sowie die Amtszeit des Herrn Reinhold Becker als
Ortsgerichtsvorsteher des Ortsgerichts Marburg V (Cyriaxweimar,
Dilschausen, Elnhausen, Haddamshausen, Hermershausen und Wehrshausen) im
September 2008 ab.
Daher ist es notwendig, rechtzeitig gem. § 7 Abs. 1 des
Ortsgerichtsgesetzes entsprechende Neuwahlen durchzuführen.
Hinsichtlich
der Ernennung zu Ortsgerichtsmitgliedern ist besonders auf die in § 8 des
Ortsgerichtsgesetzes enthaltenen Bestimmungen über die persönlichen
Voraussetzungen hinzuweisen:
1.
Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die
allgemeines
Vertrauen
genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der
Schätzung von Grundstücken vertraut sein.
2.
Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein, die
a.) ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichtes nicht oder nicht
mehr haben;
b.) die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig
ausüben;
c.) als Rechtsanwalt/-anwältin oder Notar/in zugelassen sind.
3. Im
Dienst befindliche Richter/innen sowie Beamte/-innen im Justizdienst, deren
berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichtes steht,
solllen nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden.
4. Personen,
die miteinander im 1. oder 2. Grade verwandt oder verschwägert sind, sowie Ehegatten
sollen nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein.
Gemäß § 7 Abs. 1 des
Ortsgerichtsgesetzes werden die Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der
Gemeinde von dem Direktor des Amtsgerichtes auf die Dauer von 10 Jahren
ernannt. Die Amtszeit kann auf 5 Jahre begrenzt werden, wenn der bzw. die
Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Gemäß § 7 Abs. 2 des
Ortsgerichtsgesetzes hat die Gemeinde die Personen vorzuschlagen, auf die mehr
als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter/innen
entfallen sind. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand
widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden.
Mit Schreiben vom
20.08.2008 wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen
Fraktionen sowie die entsprechenden Ortsbeiräte gebeten, einen entsprechenden
Vorschlag einzureichen.
Die SPD-Fraktion schlägt
für das Amt des Ortsgerichtsvorstehers
Herrn Reinhold Becker,
Allersbergweg 3, 35041 Marburg, (Wiederwahl)
und für das Amt des
Ortsgerichtsschöffen
Herr Karl-Heinz Damm,
Elsa-Brandström-Straße 2, 35041 Marburg, (Wiederwahl)
vor.
Seitens der CDU-Fraktion
werden für das Amt als Schöffen vorgeschlagen:
Herr Wilfried Einsle,
Weißdornweg 4, 35041 Marburg sowie
Herr Hans-Joachim Hille,
Im Feldchen 5, 35043 Marburg (Wiederwahl).
Der Ortsbeirat
Hermershausen meldet Fehlanzeige.
Weitere Wahlvorschläge
sind weder innerhalb der gesetzten Frist noch danach eingegangen.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister