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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der CDU-Fraktion - VO/0650/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen

 

Die Benutzungsordnung der Lahnauen wird im „§ 1  Geltungsbereich“ wie folgt geändert:

„Der Räumliche Geltungsbereich dieser Benutzungsordnung bezieht sich auf die Grünflächen des Wasserschutzgebietes/Vorflutflächen des Lahntales von Wehrda bis einschließlich der landwirtschaftlichen Flächen im Lahnvorland Cappel.“

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Nach § 7 Naturschutzgesetz besteht die Möglichkeit, die örtliche Satzung soweit ein öffentliches Interesse besteht oder schutzwürdige Interessen der Grundeigentümer oder Pächter gewährt werden müssen, dahingehend zu ändern.

 

In den letzten Jahren wurde eine erhebliche Steigerung der Anzahl von Hundehaltern festgestellt. Grünfutter und Getreide werden von freilaufenden Hunden durch ihren Kot verunreinigt.  Durch diese Verunreinigung wird die Qualität der landwirtschaftlichen Erzeugnisse beeinträchtigt. Immer häufiger kommt es vor, dass freilaufende Hunde grasende Rinder sowie Wild hetzen.  Durch „Spielstöcke -  Spielbälle“ die in den Wiesen und Feldern hinterbleiben kommt es zu Schäden an landwirtschaftlichen Maschinen.  Auch der Ortsbeirat Cappel hat schon in 2007 den Magistrat gebeten zu prüfen, ob nicht eine Leinenpflicht  für das Lahnvorland Cappel erlassen werden könnte. 

 

 

Karin Schaffner                  Roger Pfalz                           Dirk Vaupel

 

 

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