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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0656/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ist dem Magistrat bekannt, dass, solange der Friedrichsplatz noch nicht offiziell als Kreisverkehr ausgewiesen ist, Rad- und Autofahrer oft unsicher sind, ob rechts vor links oder im Sinne eines Kreisverkehrs eine dementsprechende Vorfahrtsregelung gilt?

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Sachverhalt

Bei der Straßenverkehrsbehörde und dem regionalen Verkehrsdienst der Polizei sind keine Probleme mit der Vorfahrtsregelung am Friedrichsplatz bekannt. Ein auffälliges Unfallgeschehen ist nicht zu verzeichnen.

 

Der Friedrichsplatz ist kein Kreisverkehr. An den jeweiligen Einmündungen gilt, wie in der gesamten Tempo 30-Zone im Südviertel, die Vorfahrtsregelung rechts vor links.

 

Eine andere Vorfahrtsregelung mit Vorrang für den Verkehr im Kreisel gilt nur bei einer Beschilderung mit vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen.

 

Eine Änderung der Verkehrsregelung am Friedrichsplatz ist nicht vorgesehen.

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