Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0657/2008

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Unter welchen Voraussetzungen und aufgrund welcher Rechtsgrundlage - bitte die gesetzlichen Bestimmungen konkret, unter Nennung der einschlägigen Paragraphen, aufführen - würde der Universitätsstadt Marburg finanzieller Schaden entstehen, wenn sie im Zusammenhang mit den Plänen zur Bebauung des Bereichs Erlenring 13 keine Befreiung von den Bestimmungen des Bebauungsplanes 7/3, wonach u. a.

            1) Wohnbebauung entlang der Stadtautobahn nicht zulässig ist und

            2) eine ausgewiesene Grünfläche nicht überbaut werden darf,

erteilen würde, zumal bislang weder eine Bauanfrage gestellt noch eine Baugenehmigung erteilt wurde?

 

Reduzieren

Sachverhalt

Im Rahmen eines Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes 7/3, 1. und 2. Änderung, Marburg-Mitte, „Erlenringspange“, können seitens des Eigentümers Entschädigungsforderungen gemäß § 42 ff. Baugesetzbuch (BauGB)  bei Änderung oder Aufhebung einer zusätzlichen Nutzung geltend gemacht werden, wenn durch die Änderung eine nicht nur unwesentliche Wertminderung des Grundstücks eintritt.

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen