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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0657/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Prof. Dr. Georg Fülberth (Nr. 7 9/2008)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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26.09.2008
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Beschlussvorschlag
Unter welchen Voraussetzungen und
aufgrund welcher Rechtsgrundlage - bitte die gesetzlichen Bestimmungen konkret,
unter Nennung der einschlägigen Paragraphen, aufführen - würde der
Universitätsstadt Marburg finanzieller Schaden entstehen, wenn sie im Zusammenhang
mit den Plänen zur Bebauung des Bereichs Erlenring 13 keine Befreiung von den
Bestimmungen des Bebauungsplanes 7/3, wonach u. a.
1) Wohnbebauung entlang der Stadtautobahn nicht zulässig ist und
2) eine ausgewiesene Grünfläche nicht überbaut werden darf,
erteilen würde, zumal bislang weder
eine Bauanfrage gestellt noch eine Baugenehmigung erteilt wurde?
Sachverhalt
Im
Rahmen eines Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes 7/3, 1. und 2. Änderung,
Marburg-Mitte, „Erlenringspange“, können seitens des Eigentümers
Entschädigungsforderungen gemäß § 42 ff. Baugesetzbuch (BauGB) bei Änderung oder Aufhebung einer
zusätzlichen Nutzung geltend gemacht werden, wenn durch die Änderung eine nicht
nur unwesentliche Wertminderung des Grundstücks eintritt.
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