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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0038/2002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wer ist dafür verantwortlich, dass bei Schnee- und Eisglätte das gefährliche Kopfsteinpflaster auch derjenigen Straßen und Plätze der Oberstadt für Fußgänger begehbar bleibt, die nicht vom städtischen Winterdienst betreut werden (z.B. Wettergasse, Neustadt, Schuhmarkt)

 

Es antwortet der Oberbürgermeister.

 

Gemäß § 1 Nr. 1 der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen der Universitätsstadt Marburg hat der Anlieger grundsätzlich die Verpflichtung, den Winterdienst vor seinem Anwesen (bebautes oder unbebautes Grundstück) selbst durchzuführen.

 

In der Oberstadt wird der Winterdienst von dem Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg durchgefügt, auch die Straßen Wettergasse, Neustadt und Schuhmarkt.

 

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