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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0038/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Gerlinde Schwebel (Nr.18 1/02)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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|
|
25.01.2002
|
Beschlussvorschlag
Wer ist
dafür verantwortlich, dass bei Schnee- und Eisglätte das gefährliche
Kopfsteinpflaster auch derjenigen Straßen und Plätze der Oberstadt für
Fußgänger begehbar bleibt, die nicht vom städtischen Winterdienst betreut
werden (z.B. Wettergasse, Neustadt, Schuhmarkt)
Es
antwortet der Oberbürgermeister.
Gemäß § 1
Nr. 1 der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen der
Universitätsstadt Marburg hat der Anlieger grundsätzlich die Verpflichtung, den
Winterdienst vor seinem Anwesen (bebautes oder unbebautes Grundstück) selbst
durchzuführen.
In der
Oberstadt wird der Winterdienst von dem Dienstleistungsbetrieb der Stadt
Marburg durchgefügt, auch die Straßen Wettergasse, Neustadt und Schuhmarkt.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
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