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Ratsinformation
Antrag der MBL-Fraktion - VO/0787/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der MBL-Fraktion betr. Gewissensfreiheit von Abgeordneten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der MBL-Fraktion
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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25.11.2008
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Geplant
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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28.11.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, folgenden Beschluss zu fassen
Nach Artikel 38 Grundgesetz sind Abgeordnete Vertreter des ganzen
Volkes. Sie sind nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen
unterworfen. Auf Grund der jüngsten Vorfälle in Wiesbaden und der daraus
resultierenden Diskussion sieht sich die Stadtverordnetenversammlung
veranlasst, nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass sie auf dem Boden des
Grundgesetzes steht und die Gewissensentscheidung von Abgeordneten respektiert.
Verunglimpfungen, Beschimpfungen sowie ehrabschneidende Äußerungen über die
betroffenen Abgeordneten, wie sie u. a. aus höchsten politischen Kreisen in Marburg und Wiesbaden gekommen sind,
weist die Stadtverordnetenversammlung aufs Schärfste zurück.
Sachverhalt
Begründung:
Die
Gewissensfreiheit ist ein Menschenrecht. Sie schützt die Bildung und das
Innehaben eines Gewissens
und das Ausrichten des Verhaltens am Gewissen. Als Bereich des Gewissens werden
die Integrität und die Identität der Persönlichkeit anerkannt.
Als
konstituierendes Element der Menschenwürde und des allgemeinen
Persönlichkeitsrechts ist die Gewissensfreiheit nicht nur ein hohes Rechtsgut
sondern auch Grundlage des menschlichen Zusammenlebens, sodass Eingriffe in den
Schutzbereich dieser Freiheit nicht zu rechtfertigen sind.
gez. Dr. Hermann Uchtmann gez.
Heinz Ludwig