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Ratsinformation
Wahlen der STVV - VO/0793/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung des Ortsgerichts Marburg II (Cappel, Bortshausen, Ronhausen).
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Wahlen der STVV
- Federführend:
- 30 - Rechtsservice
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Geplant
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Wahlvorbereitungsausschuss
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Vorberatung
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28.11.2008
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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28.11.2008
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Sachverhalt
Begründung:
Lt. Mitteilung des
Amtsgerichtes Marburg sind die Amtszeiten des Herrn Hans Menche als Ortsgerichtsschöffe und zugleich
als Stellvertreter des Ortsgerichtsvorstehers sowie der Herren Hans Naumann und
Konrad Birkenstock als Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Marburg II (Cappel, Bortshausen und Ronhausen)
abgelaufen.
Daher ist es notwendig, gem.
§ 7 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes entsprechende Neuwahlen durchzuführen.
Hinsichtlich der Ernennung zu
Ortsgerichtsmitgliedern ist besonders auf die in § 8 des Ortsgerichtsgesetzes
enthaltenen Bestimmungen über die persönlichen Voraussetzungen hinzuweisen:
1.
Zu
Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines
Vertrauen genießen sowie lebenserfahren
und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut
sein.
2.
Ortsgerichtsmitglieder
können nicht Personen sein, die
a.) ihren Wohnsitz im Bezirk
des Ortsgerichtes nicht oder nicht mehr haben;
b.) die Besorgung fremder
Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben;
c.) als
Rechtsanwalt/-anwältin oder Notar/in zugelassen sind.
3. Im Dienst
befindliche Richter/innen sowie Beamte/-innen im Justizdienst, deren berufliche
Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichtes steht, solllen
nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden.
4. Personen, die
miteinander im 1. oder 2. Grade verwandt oder verschwägert sind, sowie Ehegatten
sollen nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein.
Gemäß § 7 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes werden die
Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Gemeinde von dem Direktor des
Amtsgerichtes auf die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf
5 Jahre begrenzt werden, wenn der bzw. die Vorgeschlagene bereits das 65.
Lebensjahr vollendet hat.
Gemäß § 7 Abs. 2 des Ortsgerichtsgesetzes hat die Gemeinde die
Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der
gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter/-innen entfallen sind. Die
Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann
durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden.
Mit Schreiben vom 18.09.2008 wurden alle
in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen sowie der
entsprechende Ortsbeirat gebeten, einen entsprechenden Vorschlag einzureichen.
Für das Amt der Stellvertreterin/des
Stellvertreters des Ortsgerichtsvorstehers und zugleich Ortsgerichtsschöffin/-Ortsgerichtsschöffen
wird von den Ortsbeiräten Ronhausen und Bortshausen
Herr Hans Menche, wh. Bodenfeldstraße 15,
35043 Marburg,
zur Wiederwahl vorgeschlagen.
Als Ortsgerichtsschöffe/-in werden
vorgeschlagen:
Von der CDU-Fraktion:
Herr Hanfried Dula, wh. Holzgasse 5,
35043 Marburg;
vom Ortsbeirat Cappel:
Frau Heike Naumann, wh. Zimmerplatzweg 1,
35043 Marburg;
vom Ortsbeirat Bortshausen:
Herrn Peter Birkenstock, wh. Ebsdorfer
Str. 7, 35043 Marburg-Bortshausen;
und vom Ortsbeirat Ronhausen:
Herrn Ernst Baum, wh. Fünfhausen 6, 35043
Marburg-Ronhausen;
Weitere Wahlvorschläge sind weder
innerhalb der gesetzten Frist noch danach eingegangen.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister