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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0802/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushalt 2008
hier: Überplanmäßige Ausgabe bei der Hst. 0230/6550 "Gerichts- und Anwaltskosten"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Verfasser*in:
- Hedderich, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Entscheidung
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
|
|
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24.03.2009
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●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
|
Kenntnisnahme
|
|
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27.03.2009
|
Beschlussvorschlag
Der
Magistrat wird gebeten zu beschließen:
1.
Gemäß
§ 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit einer
überplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 0230/6550 "Gerichts- und
Anwaltskosten" bis zu 7.500 € zugestimmt.
2.
Die
Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Inanspruchnahme der Hst. 9140/8500
"Deckungsreserve".
3.
Der
Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Die
im Haushaltsplan 2008 und im Nachtrag 2008 insgesamt bei der Hst. 0230/6550
"Gerichts- und Anwaltskosten" zur Verfügung gestellten Mittel sind
aufgebraucht und können auch nicht durch die eingerichtete unechte
Deckungsfähigkeit ausgeglichen werden.
Im
Zusammenhang mit der Einführung des doppischen Buchungsstils ab dem 1. Januar
2009 ist der Kassenschluss für Zahlungsanordnungen, die noch das Haushaltsjahr
2008 betreffen, auf den 23. Dezember 2008 festgelegt. Das bedeutet, dass diese
Buchungen bis zum Ende des Monats Dezember 2008 durchzuführen sind.
Aufgrund
der Vielzahl noch anhängiger Widerspruchs- und Gerichtsverfahren sowie bereits
vorliegender Zahlungsverpflichtungen, die auf gerichtlichen
Kostenfestsetzungsbeschlüssen beruhen, werden noch ca. 7.500 € benötigt, deren
Bewilligung hiermit beantragt wird.
Egon
Vaupel
Oberbürgermeister
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