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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Wahlen der STVV - VO/0806/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

Für das Ortsgericht Marburg IV (Bauerbach, Ginseldorf, Moischt und Schröck) werden zwei Ortsgerichtsschöffen/innen gewählt.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Lt. Mitteilung des Amtsgerichtes Marburg vom 06.10.2008 sind die Amtszeiten des Herrn Sprenger und des Herrn Dr. Wiegand als Ortsgerichtsschöffen bereits abgelaufen.

 

Daher ist es notwendig, gem. § 7 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes entsprechende Neuwahlen durchzuführen.

 

Hinsichtlich der Ernennung zu Ortsgerichtsmitgliedern ist besonders auf die in § 8 des Ortsgerichtsgesetzes enthaltenen Bestimmungen über die persönlichen Voraussetzungen hinzuweisen:

 

I.

Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein.

 

II.

Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein, die

 

a.) ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichtes nicht oder nicht mehr haben;

b.) die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben;

c.) als Rechtsanwalt/-anwältin oder Notar/in zugelassen sind.

 

III.

Im Dienst befindliche Richter/innen sowie Beamte/-innen im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichtes steht, solllen nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden.

 

IV.

Personen, die miteinander im 1. oder 2. Grade verwandt oder verschwägert sind, sowie Ehegatten sollen nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein.

 

Gemäß § 7 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes werden die Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Gemeinde von dem Direktor des Amtsgerichtes auf die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf 5 Jahre begrenzt werden, wenn der bzw. die Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 des Ortsgerichtsgesetzes hat die Gemeinde die Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter/-innen entfallen sind. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden.

 

Mit Schreiben vom 09.10.2008 wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen sowie die entsprechenden Ortsbeiräte gebeten, einen entsprechenden Vorschlag einzureichen.

 

Die Ortsbeiräte Ginseldorf und Bauerbach schlagen Herrn Dr. Wiegand und Herrn Sprenger zur Wiederwahl vor.

 

Der Ortsbeirat Moischt schlägt Herrn Dr. Wiegand, Herrn Sprenger sowie Frau Bandte vor.

 

Der Ortsbeirat Schröck schlägt Herrn Sprenger zur Wiederwahl vor.

 

Die CDU-Fraktion meldete Fehlanzeige.

 

Weitere Wahlvorschläge sind weder innerhalb der gesetzten Frist noch danach eingegangen.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

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