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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0821/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 7/6 ?Wassergasse - Schub-belackerweg? der Stadt Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Astrid Goldhorn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Erörterung
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Erörterung
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11.12.2008
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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19.12.2008
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Sachverhalt
Begründung:
Das Gebiet im gekennzeichneten Geltungsbereich tritt
aufgrund seiner rückwärtigen Lage, seiner untergeordneten Erschließungsstraßen
und des dominierenden Grünbestandes als Baugebiet nicht in Erscheinung.
Ungeachtet dieser Tatsache, existieren im Bereich der
„Wassergasse“ bereits verschiedene Wohngebäude. Im Zusammenhang mit der
angrenzenden Bebauung im fraglichen Abschnitt des „Alten Kirchhainer Weges“ und
dem Gebäudebestand entlang „An der Zahlbach“ leitet sich für die derzeit noch
unbebauten Gartengrundstücke entlang der „Wassergasse“ ein Baurecht nach § 34
BauGB (Bebauung im Zusammenhang bebauter Ortsteile) ab.
Aufgrund der geringen Querschnittsbreite der Erschließungsstraße
konnten bisher die Bauoptionen (Bauvoranfrage) hinsichtlich der Gebäudegröße
und der Positionierung sowie deren Anzahl so gesteuert werden, dass sie als
maßvolle Nachverdichtung städtebaulich noch vertretbar ist.
Perspektivisch erscheint dieses Steuerungsmittel jedoch als
unzureichend. Durch Grundstücksankäufe, Grundstückstausch oder durch das
Zusammenlegen einzelner Parzellen ist eine Optimierung bzw. Neuschaffung der
Erschließungssituation nicht auszuschließen. Damit wäre die Voraussetzung für
eine intensivere Bebauung nach den Maßstäben der Bebauung der Grundstücke im
„Alten Kirchhainer Weg“ geschaffen, zumal ein großer Teil (nordwestlicher
Bereich) im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen ist.
Eine Verdichtung der baulichen Nutzung in diesem Umfang ist
mit dem Gebot der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung für das Plangebiet
nicht vereinbar.
In Übereinstimmung mit den Darstellungen im Landschaftsplan
Mitte sind für das in Rede stehende Gebiet folgende wesentliche Aussagen zu
treffen und planungsrechtlich zu verankern:
·
Klimafunktion
des Talzuges „Alter Kirchhainer Weg“ und des einmündenden Seitentales
„Schubbelacker“, in Verbindung damit schützenswerter Grünbestand
(Kaltluftentstehung) und schützenswerter Lebensraum, gemäß Hess.
Naturschutzgesetz (HeNatG).
·
schützenswerte
Gehölzbestände.
·
östliches
Grundstück wird zur Ausweisung als Vorrangfläche für die Entwicklung naturnaher
Lebensräume gemäß HeNatG (Biotopverbund) vorgeschlagen.
Eine Bauoption soll lediglich im westlichen Bereich der
Wassergasse in direkter Zuordnung zur Erschließung für kleinteilige Wohngebäude
im Maßstab der bereits hier vorhandenen Gebäude festgeschrieben werden.
Dr. Franz Kahle
Bürgermeister
Anlage
Beteiligung an der Vorlage durch:
FB 6 |
FD 61 |
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A: Anhörung; B:
Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
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