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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0821/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für den im beiliegenden Übersichtsplan gekennzeichneten Bereich wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7/6 “ Wassergasse - Schubbelackerweg“, gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Das Gebiet im gekennzeichneten Geltungsbereich tritt aufgrund seiner rückwärtigen Lage, seiner untergeordneten Erschließungsstraßen und des dominierenden Grünbestandes als Baugebiet nicht in Erscheinung.

Ungeachtet dieser Tatsache, existieren im Bereich der „Wassergasse“ bereits verschiedene Wohngebäude. Im Zusammenhang mit der angrenzenden Bebauung im fraglichen Abschnitt des „Alten Kirchhainer Weges“ und dem Gebäudebestand entlang „An der Zahlbach“ leitet sich für die derzeit noch unbebauten Gartengrundstücke entlang der „Wassergasse“ ein Baurecht nach § 34 BauGB (Bebauung im Zusammenhang bebauter Ortsteile) ab.

 

Aufgrund der geringen Querschnittsbreite der Erschließungsstraße konnten bisher die Bauoptionen (Bauvoranfrage) hinsichtlich der Gebäudegröße und der Positionierung sowie deren Anzahl so gesteuert werden, dass sie als maßvolle Nachverdichtung städtebaulich noch vertretbar ist.

 

Perspektivisch erscheint dieses Steuerungsmittel jedoch als unzureichend. Durch Grundstücksankäufe, Grundstückstausch oder durch das Zusammenlegen einzelner Parzellen ist eine Optimierung bzw. Neuschaffung der Erschließungssituation nicht auszuschließen. Damit wäre die Voraussetzung für eine intensivere Bebauung nach den Maßstäben der Bebauung der Grundstücke im „Alten Kirchhainer Weg“ geschaffen, zumal ein großer Teil (nordwestlicher Bereich) im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen ist.

 

Eine Verdichtung der baulichen Nutzung in diesem Umfang ist mit dem Gebot der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung für das Plangebiet nicht vereinbar.

 

In Übereinstimmung mit den Darstellungen im Landschaftsplan Mitte sind für das in Rede stehende Gebiet folgende wesentliche Aussagen zu treffen und planungsrechtlich zu verankern:

·               Klimafunktion des Talzuges „Alter Kirchhainer Weg“ und des einmündenden Seitentales „Schubbelacker“, in Verbindung damit schützenswerter Grünbestand (Kaltluftentstehung) und schützenswerter Lebensraum, gemäß Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG).

·               schützenswerte Gehölzbestände.

·               östliches Grundstück wird zur Ausweisung als Vorrangfläche für die Entwicklung naturnaher Lebensräume gemäß HeNatG (Biotopverbund) vorgeschlagen.

 

Eine Bauoption soll lediglich im westlichen Bereich der Wassergasse in direkter Zuordnung zur Erschließung für kleinteilige Wohngebäude im Maßstab der bereits hier vorhandenen Gebäude festgeschrieben werden.

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

Anlage

 

 

 

Beteiligung an der Vorlage durch:

 

FB 6

 

FD 61

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme

 

 

 

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