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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0830/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg
Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich östlich der Stadtwaldstraße im Stadtteil Ockershausen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Rose Michelsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Erörterung
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Erörterung
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09.12.2008
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Erörterung
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11.12.2008
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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19.12.2008
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende
Beschlüsse zu fassen:
1)
Die
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marburg Nr. 5/9 „Östliche
Stadtwaldstraße“ wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
2)
Die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5/14 „Östliche Stadtwaldstraße“ wird gemäß
§ 2 BauGB in Verbindung mit § 11 BauGB beschlossen.
Sachverhalt
Begründung:
Der Planungsbereich befindet sich südwestlich des alten
Ockershäuser Ortskernes. Nordwestlich grenzt die Bebauung entlang der
Stadtwaldstraße mit ihren rückwärtigen Hausgrundstücken an die o. g. als
Obstwiese genutzte Fläche an. Im Osten befindet sich der alte Ockershäuser
Friedhof sowie eine Kleingartenanlage und südwestlich schließt der Stadtwald
an.
Die Fläche kann unterteilt werden in einen kleineren, direkt
an die Ortslage grenzenden Bereich mit bewegter Topographie und den
anschließenden größeren Teilbereich Richtung Stadtwald, mit sehr steiler
Hanglage, unterteilt durch höhenversetzte Hangterrassen. Die Obstbäume sind
aufgrund der schwierigen Bewirtschaftungsmöglichkeiten zum großen Teil
überaltet und abbruchgefährdet. Die Wiesenfläche wird durch ca. zweimalige
Schafbeweidung im Jahr vor Verbuschung bewahrt.
Die gesamte Fläche ist im Flächennutzungsplan als
landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Gemäß § 31 HENatG ist die Obstwiese
als Biotop geschützt.
Im Zuge der Rahmenplanung Ockershausen war die künftige
Siedlungsentwicklung Ockershausen ein wichtiges Thema. Die Rahmenplanung kommt
zu dem Ergebnis, dass die künftige Siedlungsentwicklung von Ockershausen, bis
auf kleinere Arrondierungsflächen, hauptsächlich im Innenbereich stattfinden
sollte. Auch der o. g. Planungsbereich wurde auf eine Eignung als potentielle
Baufläche untersucht. Nach der fachlichen Einschätzung sollte der größte Teil
der bestehenden Obstwiese aufgrund seiner orts- und landschaftsbildprägenden
Wirkung und seiner Funktion für den Naturhaushalt von Bebauung freigehalten
werden. Auf dem an die Ortslage grenzenden kleineren Teilbereich, der sich von
der Topographie als moderat darstellt und auch von der Stadtwaldstraße gut
erschlossen werden kann, kann aus Sicht der Rahmenplanung eine angepasste
Bebauung zugelassen werden.
Die beantragte Baufläche deckt sich mit der im
Rahmenplanentwurf vorgeschlagenen Siedlungserweiterungsfläche.
Die Rahmenplanung wurde im Ortsbeirat Ockershausen, im
Umweltausschuss und im Bau- und Planungsausschuss einstimmig beschlossen und
wird am 28.11.2008 der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung vorgelegt.
Der gesamte Bereich der Obstwiese soll in ein
Bauleitverfahren einbezogen werden, um über Satzung neben einer angepassten
Baulandausweisung auch den dauerhaften Erhalt und die Pflege der anschließenden
ortsbildprägenden Freifläche sicherstellen zu können.
Am 27.08.2007 wurde vom Magistrat für den Planungsbereich
die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens über einen Städtebaulichen Vertrag
gemäß § 11 BauGB beschlossen. Anlass für den Magistratsbeschluss war ein Antrag
des Eigentümers auf Überplanung der Obstwiese.
Mitte Oktober d. J. wurde über einen Vorhabenträger ein
erneuter Antrag auf Bebauung der in der Rahmenplanung dargestellten
Siedlungserweiterungsfläche gestellt. Gleichzeitig wurde ein erster Bebauungs-
und Erschließungsvorschlag von Seiten des Vorhabenträgers unterbreitet, der als
Diskussionsgrundlage für eine Überplanung der Obstwiese herangezogen wird.
Dr. Franz Kahle
Bürgermeister
Anlagen
Übersichtsplan
Auszug Rahmenplanung (Siedlungsentwicklung)
Antrag Vorhabenträger
Beteiligung an der Vorlage durch:
FB 6 |
FD 61 |
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A: Anhörung; B:
Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme
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