Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/0837/2008

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:

 

1.      Gem. § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit einer überplanmäßigen Ausgabe bei dem Budgetring 22.800 „Ordnung und Straßenverkehr“ von 50.000 € zugestimmt.

 

2.      Gem. § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit einer überplanmäßigen Ausgabe bei dem Budgetring 23.100 „Brandschutz“ von   40.000 € zugestimmt.

 

3.      Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt bei beiden Budgetringen durch entsprechende Mehreinnamen bei der Hst. 1100/2601 „Verwarngelder“.

 

4.      Mit dem Beschluss sind die Mittel zugleich freigegeben.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Budgetring 22.800 „Ordnung und Straßenverkehr“

 

Der Mehrbedarf dieses Budgetrings ergibt sich insbesondere aufgrund folgender Sachver-halte:

 

  • Durch Reparaturen sowie durch die zwischenzeitlich gestiegenen Kraftstoffpreise sind zusätzliche Mittel für die Unterhaltung von Fahrzeugen und Geräten nötig, um den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb aufrechterhalten zu können.

 

  • Die Sicherungs- und Aufsichtsdienste des Ordnungsamtes waren in diesem Jahr wesentlich umfangreicher als vorauszusehen.

 

  • Für die Bestattung von Verstorbenen ohne Angehörige muss das Ordnungsamt in Vorleistung treten bzw. die Kosten endgültig übernehmen. Der dafür vorgesehene Haushaltsansatz ist bereits ausgeschöpft. Aufgrund noch ausstehender Bestattungen ergibt sich hier ein Mehrbedarf.

 

 

Budgetring 23.100 „Brandschutz“

 

Der Haushaltsansatz für die Unterhaltung von Fahrzeugen und Geräten der Feuerwehr reicht aufgrund unvorhersehbarer hoher Reparaturkosten nicht aus. Es werden daher zusätzliche Mittel in Höhe von 40.000 € benötigt, um die Betriebsbereitschaft der Fahrzeuge auch bis zum Jahresende gewährleisten zu können.

 

 

Die beschriebenen Sachverhalte zeigen, dass die überplanmäßigen Ausgaben unabweisbar sind. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben kann durch Mehreinnahmen bei den Verwarngeldern gewährleistet werden.

 

Gem. § 7 der Haushaltssatzung 2008 obliegt die Beschlussfassung dem Haupt- und Finanzausschuss.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen