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Ratsinformation
Beschlussvorlage HFA - VO/0837/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Ausgabe im Verwaltungshaushalt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage HFA
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Verfasser*in:
- Hedderich, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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16.12.2008
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●
Erledigt
|
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Stadtverordnetenversammlung
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Kenntnisnahme
|
|
|
19.12.2008
|
Beschlussvorschlag
Der
Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:
1. Gem. § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der
Unabweisbarkeit einer überplanmäßigen Ausgabe bei dem Budgetring 22.800
„Ordnung und Straßenverkehr“ von 50.000 € zugestimmt.
2. Gem. § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der
Unabweisbarkeit einer überplanmäßigen Ausgabe bei dem Budgetring 23.100
„Brandschutz“ von 40.000 €
zugestimmt.
3. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt bei beiden
Budgetringen durch entsprechende Mehreinnamen bei der Hst. 1100/2601
„Verwarngelder“.
4. Mit dem Beschluss sind die Mittel zugleich
freigegeben.
Der
Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Budgetring 22.800 „Ordnung und Straßenverkehr“
Der Mehrbedarf dieses Budgetrings ergibt sich insbesondere
aufgrund folgender Sachver-halte:
- Durch
Reparaturen sowie durch die zwischenzeitlich gestiegenen Kraftstoffpreise
sind zusätzliche Mittel für die Unterhaltung von Fahrzeugen und Geräten
nötig, um den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb aufrechterhalten zu können.
- Die
Sicherungs- und Aufsichtsdienste des Ordnungsamtes waren in diesem Jahr
wesentlich umfangreicher als vorauszusehen.
- Für
die Bestattung von Verstorbenen ohne Angehörige muss das Ordnungsamt in
Vorleistung treten bzw. die Kosten endgültig übernehmen. Der dafür
vorgesehene Haushaltsansatz ist bereits ausgeschöpft. Aufgrund noch
ausstehender Bestattungen ergibt sich hier ein Mehrbedarf.
Budgetring 23.100 „Brandschutz“
Der Haushaltsansatz für die Unterhaltung von Fahrzeugen und
Geräten der Feuerwehr reicht aufgrund unvorhersehbarer hoher Reparaturkosten
nicht aus. Es werden daher zusätzliche Mittel in Höhe von 40.000 € benötigt, um
die Betriebsbereitschaft der Fahrzeuge auch bis zum Jahresende gewährleisten zu
können.
Die beschriebenen Sachverhalte zeigen, dass die
überplanmäßigen Ausgaben unabweisbar sind. Die Deckung der überplanmäßigen
Ausgaben kann durch Mehreinnahmen bei den Verwarngeldern gewährleistet werden.
Gem. § 7 der Haushaltssatzung 2008 obliegt die
Beschlussfassung dem Haupt- und Finanzausschuss.
Egon Vaupel
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