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Ratsinformation
Beschlussvorlage HFA - VO/0839/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterrichtung des Haupt- und Finanzausschusses gem. § 28 GemHVO-1974
Entwicklung der Budgets 28.200 und 28.300 der FDe Zentrale Jugendhilfedienste
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage HFA
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Verfasser*in:
- Hedderich, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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16.12.2008
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Kenntnisnahme
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19.12.2008
|
Beschlussvorschlag
A.
Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten,
gem. § 28 GemHVO - 1974 von folgenden
Informationen zur Entwicklung der Budgets im Fachdienst Zentrale
Jugendhilfedienste Kenntnis zunehmen:
1. Derzeit werden Mehrausgaben im Budget
„Jugend - Verwaltung“ für die Hauptgruppen 5/6 (Sachkosten) in Höhe von ca.
280.000 € (Budget 28.200) erwartet.
2. Derzeit werden Mehrausgaben im Budget
„Jugend - Verwaltung“ für die Hauptgruppe 7 (Zuschüsse) in Höhe von ca.
2.240.000 € (Budget 28.300) erwartet.
3. Die genannten Mehrausgaben sind nur
der aktuelle Stand. Sie können sich im weiteren Verlauf noch nach oben oder
unten verändern.
B. Der Haupt- und Finanzausschuss wird
deshalb gebeten zu beschließen:
1. Zur Deckung der Mehrausgaben von
2.520.000 € in den Budgets „Zentrale Jugendhilfedienste" (Budgets 28.200
und 28.300) wird entsprechend den Regeln für die Budgetierung zunächst und
formal der fachbereichs- und einzelplanübergreifenden Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit
in derzeit noch nicht konkret zu beziffernder Höhe innerhalb des Dezernates II
grundsätzlich zugestimmt.
2. Die Deckung der am Ende des Jahres
tatsächlichen Mehrausgaben erfolgt im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2008.
Dann ist auch zu entscheiden, ob die betreffenden Budgets im Jahr 2009
entsprechend vorbelastet werden sollen.
3. Der Stadtverordnetenversammlung ist
hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Nach § 28 GemHVO - 1974 ist die
Stadtverordnetenversammlung unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet,
dass der Haushaltsausgleich gefährdet ist.
Tatsächlich ist der Ausgleich 2008 nicht gefährdet,
weil verschiedene Faktoren, die bereits mehrfach und auch öffentlich
kommuniziert worden sind, insgesamt ein erfreuliches Bild ergeben.
Der Magistrat hält es dennoch für seine Pflicht, den
HFA über die im Tenor beschriebene Situation zu informieren.
Zur Entwicklung in den Budgets 28.200 (Sachkosten) und
28.300 (Zuschüsse) des FD Zentrale Jugendhilfedienste führt der Fachdienst u.
a. aus:
Die beiden Budgets „Jugend – Verwaltung“ umfassen 56
Haushaltsstellen aus 22 Unterabschnitten mit einem Gesamtvolumen lt.
Haushaltsplan in Höhe von 7.208.220 €.
Beide Budgets sind geprägt durch die Aufwendungen für
Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfen für
seelisch behinderte junge Menschen und artverwandte Hilfen, für damit im engen
Zusammenhang stehende Leistungen wie Kostenerstattungen an andere Jugendämter,
Leistungen nach dem SGB VIII sowie – in geringerem Maße – für
Unterhaltsvorschussleistungen nach dem Unterhaltsvorschuss-gesetz. Auf
Gewährung all dieser Leistungen bestehen bundesgesetzlich geregelte
individuelle Rechtsansprüche. Der dem Jugendamt zugewiesene Auftrag gebietet
es, Hilfe zu leisten, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen
entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung
geeignet und notwendig ist. Es handelt sich somit um Pflichtaufgaben.
Nachdem noch bis zu Beginn der zweiten Jahreshälfte
davon ausgegangen werden konnte, dass ein Mehrbedarf (mit Ausnahme der für
Dezember 2008 noch nicht einkalkulierten Mittel) nicht vonnöten ist, mussten in
den letzten Wochen und Monaten
aufgrund von Fallzahlsteigerungen insbesondere in kostenintensiven
Betreuungsformen und durch Erstattungsforderungen anderer Jugendhilfeträger die
Budgets erheblich belastet werden, sodass sich nun erhebliche Deckungslücken
abzeichnen.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen dabei,
dass über die tatsächliche Entwicklung der Kosten genauere Prognosen schwerlich
zum Jahresanfang, eingeschränkt zur Jahresmitte und relativ verbindlich erst zum
Ende eines Jahres abgegeben werden können, sodass erst jetzt der erwartete
Mehrbedarf per 31.12.2008 wie folgt beziffert werden kann:
Budgetring 28200
280.000 €
Budgetring 28300 2.240.000
€
Als Erklärungen für den unerwartet hohen und plötzlichen Mehrbedarf sind anzuführen
- Fallzunahmen zur Jahresmitte bei den kostenintensiven vollstationären
Hilfen, hier insbesondere im Bereich der Heimerziehung und der
gemeinsamen Wohnformen für Mütter, Väter und Kinder.
- Zunehmende fachliche Notwendigkeit
zur Umstellung ambulanter
Hilfen, die bisher relativ
kostengünstig auf Honorarbasis oder auf Basis von Fachleistungsstunden
durchgeführt werden konnten, auf kostenintensive professionelle Angebote
freier Träger auf Tagessatzbasis.
- Strittige Kostenerstattungsbegehren
anderer Träger, insbesondere im Bereich kostenintensiver
Erziehungsstellen, wurden, z.T. nach Jahren, zur Zahlung fällig.
Der Mehrausgabebedarf ist insbesondere der Tatsache
geschuldet, dass sich Hilfe- und Unterstützungsbedarfe aufgrund der allgemeinen
gesellschaftlichen Entwicklung und der steigenden sozialen Problemlagen weiter verschärfen.
Zwar konnten eine Anzahl von Erziehungshilfen im laufenden Jahr beendet werden,
jedoch nicht in dem Umfang, wie neue Hilfe- und Unterstützungsbedarfe
hinzukommen, die so nicht vorhersehbar waren. Dies gilt sowohl bezüglich der
Fallzahlen selbst als auch hinsichtlich der zunehmend hochspezifisch werdenden
Hilfebedarfe im Einzelfall, die sich in monatlichen Unterbringungskosten von
bis zu 8.000 € niederschlagen. Weder berechen- noch vorhersehbar sind darüber
hinaus auch die Erstattungsleistungen an andere Jugendhilfeträger, die auch in
diesem Jahr erheblich stärker zu Buche schlagen, als dies zu erwarten war. Je nachdem, auf welchen Zeitraum
sich Erstattungsforderungen beziehen, können und wurden hier Beträge im Bereich
von bis zu 75.000 € im Einzelfall zur Zahlung fällig. Umgekehrt tritt die Stadt
Marburg in mehreren Fällen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für
Jugendhilfeleistungen in Vorleistung, für die sie letztendlich aber gar nicht
zuständig ist. Hier sind wir gehalten, Hilfen vorzufinanzieren und eine
Erstattung unserer Kosten dann gerichtlich durchzusetzen: Aufgrund allgemein
angespannter Haushaltslagen ist es in diesem Zusammenhang mittlerweile bei
vielen Jugendhilfeträgern üblich, berechtigte Ansprüche anderer
Jugendhilfeträger aus fiskalischen Gründen zunächst einmal grundsätzlich zu
verneinen, sodass die Berechtigten
dann gezwungen sind, den Rechtsweg zu beschreiten und dadurch
möglicherweise über Jahre auf ein rechtskräftiges Urteil und die darin
zugesprochenen Kostenerstattungen zu warten. Auch bei der Stadt Marburg sind mehrere derartiger Fälle anhängig,
wobei sich nicht geplante Kosten im Einzelfall auf über 200.000 € addieren.
Aufgrund der gesetzlich fixierten
Leistungsverpflichtung sind die erforderlichen Mehrausgaben unabweisbar.
Gleichzeitig sind die Mehrausgaben wie geschildert auch nicht vorhersehbar
gewesen, so dass grundsätzlich die Voraussetzungen des § 100 HGO vorliegen
würden.
Wegen der nach wie vor bestehenden und
oben dargelegten Unsicherheit über die Höhe des tatsächlichen Mehrbedarfs soll
jedoch - wie im Vorjahr - im Rahmen des Jahresabschlusses über die Abwicklung
entschieden werden.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
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