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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/0839/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

A. Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten,

 

gem. § 28 GemHVO - 1974 von folgenden Informationen zur Entwicklung der Budgets im Fachdienst Zentrale Jugendhilfedienste Kenntnis zunehmen:

 

1.      Derzeit werden Mehrausgaben im Budget „Jugend - Verwaltung“ für die Hauptgruppen 5/6 (Sachkosten) in Höhe von ca. 280.000 € (Budget 28.200) erwartet.

 

2.      Derzeit werden Mehrausgaben im Budget „Jugend - Verwaltung“ für die Hauptgruppe 7 (Zuschüsse) in Höhe von ca. 2.240.000 € (Budget 28.300) erwartet.

 

3.   Die genannten Mehrausgaben sind nur der aktuelle Stand. Sie können sich im weiteren Verlauf noch nach oben oder unten verändern.

 

B. Der Haupt- und Finanzausschuss wird deshalb gebeten zu beschließen:

 

1.   Zur Deckung der Mehrausgaben von 2.520.000 € in den Budgets „Zentrale Jugendhilfedienste" (Budgets 28.200 und 28.300) wird entsprechend den Regeln für die Budgetierung zunächst und formal der fachbereichs- und einzelplanübergreifenden Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit in derzeit noch nicht konkret zu beziffernder Höhe innerhalb des Dezernates II grundsätzlich zugestimmt.

 

2.   Die Deckung der am Ende des Jahres tatsächlichen Mehrausgaben erfolgt im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2008. Dann ist auch zu entscheiden, ob die betreffenden Budgets im Jahr 2009 entsprechend vorbelastet werden sollen.

 

3.   Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Nach § 28 GemHVO - 1974 ist die Stadtverordnetenversammlung unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass der Haushaltsausgleich gefährdet ist.

 

Tatsächlich ist der Ausgleich 2008 nicht gefährdet, weil verschiedene Faktoren, die bereits mehrfach und auch öffentlich kommuniziert worden sind, insgesamt ein erfreuliches Bild ergeben.

 

Der Magistrat hält es dennoch für seine Pflicht, den HFA über die im Tenor beschriebene Situation zu informieren.

 

Zur Entwicklung in den Budgets 28.200 (Sachkosten) und 28.300 (Zuschüsse) des FD Zentrale Jugendhilfedienste führt der Fachdienst u. a. aus:

 

Die beiden Budgets „Jugend – Verwaltung“ umfassen 56 Haushaltsstellen aus 22 Unterabschnitten mit einem Gesamtvolumen lt. Haushaltsplan in Höhe von 7.208.220 €.

 

Beide Budgets sind geprägt durch die Aufwendungen für Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen und artverwandte Hilfen, für damit im engen Zusammenhang stehende Leistungen wie Kostenerstattungen an andere Jugendämter, Leistungen nach dem SGB VIII sowie – in geringerem Maße – für Unterhaltsvorschussleistungen nach dem Unterhaltsvorschuss-gesetz. Auf Gewährung all dieser Leistungen bestehen bundesgesetzlich geregelte individuelle Rechtsansprüche. Der dem Jugendamt zugewiesene Auftrag gebietet es, Hilfe zu leisten, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Es handelt sich somit um Pflichtaufgaben.

 

Nachdem noch bis zu Beginn der zweiten Jahreshälfte davon ausgegangen werden konnte, dass ein Mehrbedarf (mit Ausnahme der für Dezember 2008 noch nicht einkalkulierten Mittel) nicht vonnöten ist, mussten in den letzten Wochen und Monaten  aufgrund von Fallzahlsteigerungen insbesondere in kostenintensiven Betreuungsformen und durch Erstattungsforderungen anderer Jugendhilfeträger die Budgets erheblich belastet werden, sodass sich nun erhebliche Deckungslücken abzeichnen.

 

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen dabei, dass über die tatsächliche Entwicklung der Kosten genauere Prognosen schwerlich zum Jahresanfang, eingeschränkt zur Jahresmitte und relativ verbindlich erst zum Ende eines Jahres abgegeben werden können, sodass erst jetzt der erwartete Mehrbedarf per 31.12.2008 wie folgt beziffert werden kann:

 

 

            Budgetring 28200                                            280.000 €

            Budgetring 28300                                        2.240.000 €

 

 

 

Als Erklärungen für den  unerwartet hohen und plötzlichen Mehrbedarf sind anzuführen

 

  • Fallzunahmen zur Jahresmitte bei  den kostenintensiven vollstationären Hilfen, hier insbesondere    im Bereich der Heimerziehung und der gemeinsamen Wohnformen für Mütter, Väter und Kinder.

 

  • Zunehmende fachliche Notwendigkeit zur Umstellung  ambulanter Hilfen, die  bisher relativ kostengünstig auf Honorarbasis oder auf Basis von Fachleistungsstunden durchgeführt werden konnten, auf kostenintensive professionelle Angebote freier Träger auf Tagessatzbasis.

 

  • Strittige Kostenerstattungsbegehren anderer Träger, insbesondere im Bereich kostenintensiver Erziehungsstellen, wurden, z.T. nach Jahren, zur Zahlung fällig.

 

 

Der Mehrausgabebedarf ist insbesondere der Tatsache geschuldet, dass sich Hilfe- und Unterstützungsbedarfe aufgrund der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung und der steigenden sozialen Problemlagen weiter verschärfen. Zwar konnten eine Anzahl von Erziehungshilfen im laufenden Jahr beendet werden, jedoch nicht in dem Umfang, wie neue Hilfe- und Unterstützungsbedarfe hinzukommen, die so nicht vorhersehbar waren. Dies gilt sowohl bezüglich der Fallzahlen selbst als auch hinsichtlich der zunehmend hochspezifisch werdenden Hilfebedarfe im Einzelfall, die sich in monatlichen Unterbringungskosten von bis zu 8.000 € niederschlagen. Weder berechen- noch vorhersehbar sind darüber hinaus auch die Erstattungsleistungen an andere Jugendhilfeträger, die auch in diesem Jahr erheblich stärker zu Buche schlagen, als dies zu erwarten  war. Je nachdem, auf welchen Zeitraum sich Erstattungsforderungen beziehen, können und wurden hier Beträge im Bereich von bis zu 75.000 € im Einzelfall zur Zahlung fällig. Umgekehrt tritt die Stadt Marburg in mehreren Fällen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für Jugendhilfeleistungen in Vorleistung, für die sie letztendlich aber gar nicht zuständig ist. Hier sind wir gehalten, Hilfen vorzufinanzieren und eine Erstattung unserer Kosten dann gerichtlich durchzusetzen: Aufgrund allgemein angespannter Haushaltslagen ist es in diesem Zusammenhang mittlerweile bei vielen Jugendhilfeträgern üblich, berechtigte Ansprüche anderer Jugendhilfeträger aus fiskalischen Gründen zunächst einmal grundsätzlich zu verneinen, sodass die Berechtigten  dann gezwungen sind, den Rechtsweg zu beschreiten und dadurch möglicherweise über Jahre auf ein rechtskräftiges Urteil und die darin zugesprochenen Kostenerstattungen zu warten. Auch bei der Stadt Marburg  sind mehrere derartiger Fälle anhängig, wobei sich nicht geplante Kosten im Einzelfall auf über 200.000 € addieren.

 

Aufgrund der gesetzlich fixierten Leistungsverpflichtung sind die erforderlichen Mehrausgaben unabweisbar. Gleichzeitig sind die Mehrausgaben wie geschildert auch nicht vorhersehbar gewesen, so dass grundsätzlich die Voraussetzungen des § 100 HGO vorliegen würden.

 

Wegen der nach wie vor bestehenden und oben dargelegten Unsicherheit über die Höhe des tatsächlichen Mehrbedarfs soll jedoch - wie im Vorjahr - im Rahmen des Jahresabschlusses über die Abwicklung entschieden werden.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

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