Seiteninhalt
Ratsinformation
Beschlussvorlage HFA - VO/0887/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Ausgabe im Verwaltungshaushalt 2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage HFA
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Verfasser*in:
- Hedderich, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
16.12.2008
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Kenntnisnahme
|
|
|
19.12.2008
|
Beschlussvorschlag
Der
Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:
1. Gem. § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der
Unabweisbarkeit einer überplanmäßigen Ausgabe bei dem Budgetring 29.600
„Friedhöfe“ von 100.000 € zugestimmt.
2. Gem. § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der
Unabweisbarkeit einer überplanmäßigen Ausgabe bei dem Budgetring 29.950
„Stadtgrün“ von 75.000 € zugestimmt.
3. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt bei beiden
Budgetringen durch die Haushaltstelle 9140/8500 „Deckungsreserve“
4. Mit dem Beschluss sind die Mittel zugleich
freigegeben.
5. Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon
nachträglich Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Der derzeitige Ausgabenbestand beider Budgets und die
noch zu erwartenden Leistungsabrechnungen des DBM für die Unterhaltung der
Außenanlagen, lassen auf einen Mehrbedarf von insgesamt 175.000 € schließen.
Grund hierfür ist insbesondere der längere Abrechnungszeitraum, der sich durch
die Umstellung des Haushaltssystems ergibt. Zusammenhängend mit dem Umstieg auf
die Doppik sollten die in 2008 erbrachten Leistungen auch noch im aktuellen
Haushaltsjahr abgerechnet und ausgezahlt werden.
Die im Laufe des Jahres ausgeführten und noch
auszuführenden Arbeiten waren bzw. sind zwingend notwendig und dringlich. Die
überplanmäßige Ausgabe ist damit unabweisbar.
Bereits im September dieses Jahres haben interne Anfragen
ergeben, dass ein Ausgleich im Fachbereich 6 bzw. Dezernat II nicht möglich
ist. Durch den Umstieg von der Kameralistik auf die Doppik und dem damit
einhergehenden zusätzlichen Buchungsmonat im Haushaltsjahr 2008 werden die
Budgets fachdienstübergreifend bis Jahresende stark belastet. Um diesem
Mehrbedarf vorzubeugen, ist mit dem Nachtragshaushalt eine Deckungsreserve in
Höhe von insgesamt 2.500.000 € zur Verfügung gestellt worden. Die Deckung kann
darüber gewährleistet werden.
Gem.
§ 7 der Haushaltssatzung 2008 obliegt die Beschlussfassung dem Haupt- und
Finanzausschuss.
Egon
Vaupel
Oberbürgermeister