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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0903/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Welche Möglichkeiten haben minderjährige Jugendliche in Marburg sich im Fall von Konflikten in der Familie, der Schule, der Gesellschaft allgemein rechtlich beraten zu lassen?

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Sachverhalt

Eine rechtliche Beratung darf im Rahmen der Jugendhilfe nicht stattfinden, jedoch gibt es in den vielfältigen Angeboten der Jugendhilfe jeweils Möglichkeiten der allgemeinen Lebensberatung, gerade auch in jugendspezifischer Form.

 

Neu in Marburg ist die rechtliche Beratung durch das Marburger Jugendrechtshaus. Dieses Angebot ist nach Angaben des Bundesverbandes der Jugendrechtshäuser Deutschland e.V. ( <http://www.jugendrechtshaus.de/hessen.html> ) noch exklusiv in Hessen und hat die folgenden Aufgaben im Bereich Beratung und Vermittlung im Einzelfall:

 

Das Jugendrechtshaus als rechtspädagogische Anlauf-, (Rechts-) Beratungs- und Vermittlungsstelle

·                Pädagogische Einzel-(Lebens-)Beratung bei Sorgen und Nöten einschließlich Mobbing durch Fachkräfte.

·                Rechtsberatung für Kinder und Jugendliche; Aussteigerhilfe für delinquente junge Menschen mit Hilfe von Rechtsanwälten

·                Professionelle Streitschlichtungen durch Teameinsätze von Pädagogen und Juristen des Jugendrechtshauses bei massiven Interaktions- und Kommunikationsstörungen in Gruppen.

·                Juristisch-pädagogische Beratung für Eltern, Betreuer, Erzieher und Lehrkräfte, wenn sie Rechtsfragen im Zusammenhang mit den von ihnen zu betreuenden Kindern und Jugendlichen haben.

·                Vermittlung an Fachstellen.

 

Das Marburger Jugendrechtshaus ist mittwochs von 16 bis 18 Uhr im VHS-Gebäude in der Deutschhausstraße geöffnet und unter 0152-05389540 erreichbar.

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