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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0903/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Eva Gottschaldt (Nr. 6 12/2008)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
19.12.2008
|
Sachverhalt
Eine
rechtliche Beratung darf im Rahmen der Jugendhilfe nicht stattfinden, jedoch
gibt es in den vielfältigen Angeboten der Jugendhilfe jeweils Möglichkeiten der
allgemeinen Lebensberatung, gerade auch in jugendspezifischer Form.
Neu
in Marburg ist die rechtliche Beratung durch das Marburger Jugendrechtshaus.
Dieses Angebot ist nach Angaben des Bundesverbandes der Jugendrechtshäuser
Deutschland e.V. ( <http://www.jugendrechtshaus.de/hessen.html>
) noch exklusiv in Hessen und hat die folgenden Aufgaben im Bereich Beratung
und Vermittlung im Einzelfall:
Das
Jugendrechtshaus als rechtspädagogische Anlauf-, (Rechts-) Beratungs- und
Vermittlungsstelle
· Pädagogische
Einzel-(Lebens-)Beratung bei Sorgen und Nöten einschließlich Mobbing durch Fachkräfte.
· Rechtsberatung für Kinder und Jugendliche;
Aussteigerhilfe für delinquente junge Menschen mit Hilfe von Rechtsanwälten
· Professionelle Streitschlichtungen
durch Teameinsätze von Pädagogen und Juristen des Jugendrechtshauses bei
massiven Interaktions- und Kommunikationsstörungen in Gruppen.
· Juristisch-pädagogische Beratung für Eltern, Betreuer, Erzieher und
Lehrkräfte, wenn sie Rechtsfragen im Zusammenhang mit den von ihnen zu
betreuenden Kindern und Jugendlichen haben.
· Vermittlung an Fachstellen.
Das
Marburger Jugendrechtshaus ist mittwochs von 16 bis 18 Uhr im VHS-Gebäude in
der Deutschhausstraße geöffnet und unter 0152-05389540 erreichbar.
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