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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0908/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Prof. Dr. Georg Fülberth (Nr. 2 12/2008)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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19.12.2008
|
Sachverhalt
Für
die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Parkplatz der ehemaligen
Volksbank Am Grün wurde von der Bauherrschaft eine Bauvoranfrage gestellt.
Gegenstand dieser Voranfrage war u. a. die Prüfung der Zulässigkeit der
grenznahen Baubauung zu dem südlichen Nachbargrundstück.
Nach
Errichtung des Gebäudes sollten die Abstandsflächen vor den südlichen
Außenwänden teilweise auf dem vg. Nachbarflurstück liegen. Hierfür wäre die
Zulassung einer Abweichung von § 6 Abs. 2 Hess. Bauordnung (HBO) erforderlich.
Der § 6 HBO ist grundsätzlich auch nachbarschützend. Daher wurde im Verfahren
auch der betroffene Nachbar angehört.
Nach
der Prüfung dieses Antrages, unter Berücksichtigung der Einwendungen des
Nachbarn, musste festgestellt werden, dass diese Abweichung nicht zugelassen
werden kann, da die Voraussetzungen hierfür nicht vorlagen.
Eine
Reduzierung des Grenzabstandes entsprechend der vorgelegten Planung wäre aus
städtebaulicher Sicht vertretbar gewesen. Auch die Beiräte haben dem Entwurf
zugestimmt. Der Nachbar besteht jedoch auf Einhaltung des erforderlichen
Grenzabstandes. Da zweifelsfrei auch eine Bebauung des Grundstückes möglich
ist, die sich in die nähere Umgebung einfügt und den gesetzlich
vorgeschriebenen Mindestabstand zur Grundstücksgrenze einhält, konnte für die
geplante grenznahe Bebauung keine Baugenehmigung in Aussicht gestellt werden.
Dementsprechend
wurde die Bauvoranfrage negativ beschieden.
Sonstige
Einwendungen oder rechtlichen Schritte gegen das Bauvorhaben sind nicht
bekannt.
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