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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0913/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Was sind die Kriterien dafür, dass Marburger Einzelhändler das Rathaus für Geschäftsordnung, Jubiläum, Präsentation u. ä. nutzen können?

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Sachverhalt

Das Rathaus sowie dessen repräsentative Räume steht grundsätzlich allen Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Verbänden, Unternehmen und natürlich auch Marburger Einzelhändlern für ihre Veranstaltungen zur Verfügung, sofern Art und Inhalt der Veranstaltung mit den räumlichen Gegebenheiten und dem besonderen Stellenwert des Hauses zu vereinbaren ist.

 

Grundlage einer Überlassung ist die vom Magistrat beschlossene „Benutzungs- und Gebührenordnung für Räumlichkeiten im Historischen Rathaus sowie im Gebäude Barfüßerstr. 50“. Hierin sind die öffentlich nutzbaren Räumlichkeiten aufgelistet und eine grundsätzlich zu erhebende Benutzungsgebühr geregelt. Über die Überlassung entscheidet der Oberbürgermeister, der im Einzelfall auch eine Ermäßigung oder einen Erlass der Benutzungsgebühren gewähren kann.

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