Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0020/2009

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

Für das Ortsgericht Marburg I (Kernstadt und Gisselberg) werden zwei Ortsgerichtsschöffen und zugleich Stellvertreter des Ortsgerichtsvorstehers und ein Ortsgerichtsschöffe gewählt.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

 

Lt. Mitteilung des Amtsgerichtes Marburg vom 01.10.2008 sind die Amtszeiten des Herrn Dr. Wulff und des Herrn Doering als Ortsgerichtsschöffen und zugleich Stellvertreter des Ortsgerichtsvorstehers bereits abgelaufen.

Zudem ist die Amtszeit des Herrn Brechlin als Ortsgerichtsschöffe abgelaufen.

 

Daher ist es notwendig, gem. § 7 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes entsprechende Neuwahlen durchzuführen.

 

Hinsichtlich der Ernennung zu Ortsgerichtsmitgliedern ist besonders auf die in § 8 des Ortsgerichtsgesetzes enthaltenen Bestimmungen über die persönlichen Voraussetzungen hinzuweisen:

 

I.

 

Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein.

 

II.

 

Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein, die

 

a.) ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichtes nicht oder nicht mehr haben;

b.) die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben;

c.) als Rechtsanwalt/-anwältin oder Notar/in zugelassen sind.

 

III.

 

Im Dienst befindliche Richter/innen sowie Beamte/-innen im Justizdienst, deren berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichtes steht, solllen nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden.

 

IV.

 

Personen, die miteinander im 1. oder 2. Grade verwandt oder verschwägert sind, sowie Ehegatten sollen nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein.

 

Gemäß § 7 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes werden die Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Gemeinde von dem Direktor des Amtsgerichtes auf die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf 5 Jahre begrenzt werden, wenn der bzw. die Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 des Ortsgerichtsgesetzes hat die Gemeinde die Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter/-innen entfallen sind. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden.

 

Mit Schreiben vom 08.10.2008 sowie 17.11.2008 wurden alle in der Stadtverordneten-versammlung vertretenen Fraktionen sowie der entsprechende Ortsbeirat Gisselberg gebeten, entsprechende Vorschläge einzureichen.

 

Es liegen folgende Vorschläge vor:

 

Ortsgerichtsschöffe und zugleich Stellvertreter des Ortsgerichtsvorstehers

 

CDU-Fraktion

Herrn Dr. Reimer Wulff, wh. von-Harnack-Str. 17, 35039 Marburg,

 

SPD-Fraktion

Herrn Hans-Jürgen Schäfer, wh. Biegenstraße 48, 35037 Marburg

 

Ortsgerichtsschöffe

 

CDU-Fraktion

Herrn Lothar Frank, wh. Hahnengasse 2, 35039 Marburg,

 

Der Ortsbeirat Gisselberg meldete Fehlanzeige.

 

 

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen