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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0039/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Prof. Dr. Georg Fülberth (Nr. 6 1/2009)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
|
|
30.01.2009
|
Beschlussvorschlag
Trifft es
zu, dass sich der Regierungspräsident in Gießen am 19. August 2008 gegen
Befreiungen vom Bebauungsplan 7/3 beim Bauprojekt „Appartements am Erlenring
13“ ausgesprochen hat, somit auch dem Gutachten von Rechtsanwalt Boetzkes vom
11. Juli 2008, das vom Magistrat in Auftrag gegeben wurde, nicht folgte, und
aus welchem Grund ist der Regierungspräsident am 12. September 2008 zu einem
anderen Ergebnis, das solche Befreiungen doch zulässt, gekommen?
Sachverhalt
Das
Bauvorhaben „Erlenring 13“ war bereits im Frühjahr 2008 Gegenstand mündlicher
Erörterungen zwischen der zuständigen Sachgebietsleitung des RP Gießen und
unserer Stadtplanung. Im Rahmen dieser Erörterung vertrat das RP Gießen
zunächst die planungsrechtliche Auffassung, dass ein entsprechendes Bauprojekt
im Rahmen von Befreiungen genehmigt werden sollte, ohne den (Teil-)Bebauungsplan
(erneut) zu ändern. Dieses Signal wurde sodann an die Eigentümerin des
Grundstückes weitergegeben.
Am
28. August 2008 erreichte Herrn Bürgermeister Dr. Kahle dann jedoch ein Fax vom
Regierungspräsidium Gießen, dass „rechtliche Ausführungen“ zur Frage der
Befreiung im Zusammenhang mit dem Bauantrag für die Studentenappartements am
Erlenring beinhaltete.
Als
Ergebnis dieser Einschätzung wurde die Notwendigkeit einer
Bebauungsplanänderung als Zulässigkeitsvoraussetzung für die fragliche Bebauung
erachtet.
Am
09. September 2008 wurde die Angelegenheit erneut in einem Besprechungstermin
zwischen Vertreter/-innen des RP Gießen und mit Vertretern der Stadt Marburg im Regierungspräsidium
Gießen erörtert. In diesem Termin wurden die notwendigen Erörterungen über:
· die Vorgänger-Bebauungspläne mit den
planungsrechtlichen Festsetzungen,
· die Historie des Baugrundstücks
(gerichtliche Auseinandersetzung) und schließlich
· die Bedeutung des geplanten
Bausteins für die innerstädtischen Nutzungsfunktionen im Kontext mit den
städtebaulichen Zielsetzungen im fraglichen Stadtbereich
vorgetragen.
Daraufhin
erfolgte am 12. September 2008 die abschließende Stellungnahme des RP Gießen
zur Anfrage der Lokalen Agenda 21, wonach - wie bekannt - der Regierungspräsident
seine bereits im Frühjahr 2008 vertretene Auffassung wiederholte und ergänzte.
Das heißt, dass die beantragten Befreiungen erteilt werden konnten, da die
Voraussetzungen hierfür vorlagen.
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