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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0043/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Birgit Schäfer (Nr. 10 1/2009)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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|
|
30.01.2009
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Beschlussvorschlag
Trifft es zu, dass der Bauherr des viergeschossigen Neubaus
mit einem rotundenartigen Dachaufbau in Holzbauweise entgegen dem Hessischen
Denkmalrecht festgeschriebenen Umgebungsschutz (Rückseite der
Gründerzeitgebäude in der Gisselbergerstraße) eine Baugenehmigung bekommen hat,
dem Bauherrn des daneben liegenden Gebäudes aber nur mit der Auflage der
Dreigeschossigkeit mit Satteldach (Grund: im Hessischen Denkmalrecht
festgeschriebener Umgebungsschutz) eine Baugenehmigung erteilt worden ist, sind
mit der Baugenehmigung Abweichungen vom Bebauungsplan Nr. 24 vom 13.7.1965
durch Befreiungen ausgesprochen worden und falls ja: welche und mit welcher
Begründung?
Sachverhalt
Über den
vorliegenden Bauantrag "Neubau eines Mehrfamilien-Wohnhauses" ist
noch nicht abschließend entschieden.
Das
bestehende Nachbargebäude wurde 1991 als Appartementhaus genehmigt. Nach
Aktenlage war das Maß der baulichen Nutzung von Anfang an eingehalten worden,
demnach war eine Entscheidung über planungsrechtliche Befreiungen nicht
erforderlich. Gleiches gilt für die Dachform, das Gebäude war als
Satteldach-Gebäude beantragt.
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