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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0046/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Johanna Busch (Nr. 14 1/2009)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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30.01.2009
|
Beschlussvorschlag
Kann der Magistrat überprüfen, ob im Standesamt
(Frauenbüro, Stadtbüro) Aufklärungsbroschüren informieren über das neue
Unterhaltsrecht, insbesondere
1.
dass die Frau im Falle einer
Scheidung für die Kinder ab 3. Lj. und für den eigenen Unterhalt sorgen muss,
was praktisch bedeutet, dass sie schon als verheiratete Frau die Verantwortung
wahrnehmen muss für ihre berufliche Sicherstellung und den Anschluss an Fort-
und Weiterbildungen,
2. der steuerliche Anreiz des
Ehegattensplittings noch zum alten Versorgungsbereich gehört und demzufolge unvereinbar ist mit dem neuen
Unterhaltsgesetz?
Sachverhalt
Der
Magistrat verfügt derzeit über keine aktuellen Broschüren zum kürzlich
novellierten Unterhaltsrecht. Es gibt zwar eine entsprechende Broschüre zum
Eherecht vom Bundesministerium der Justiz, in der auch das Unterhaltsrecht
behandelt wird. Diese ist aber gerade aufgrund der durch die Reform des
Unterhaltsrechts eingetretenen Änderungen derzeit in der Überarbeitung und
somit nicht verfügbar. Sobald und soweit dem Magistrat diese Broschüre zur
Verfügung gestellt wird, kann sie an den üblichen Stellen ausgelegt werden.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
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