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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0046/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Kann der Magistrat überprüfen, ob im Standesamt (Frauenbüro, Stadtbüro) Aufklärungsbroschüren informieren über das neue Unterhaltsrecht, insbesondere

1.    dass die Frau im Falle einer Scheidung für die Kinder ab 3. Lj. und für den eigenen Unterhalt sorgen muss, was praktisch bedeutet, dass sie schon als verheiratete Frau die Verantwortung wahrnehmen muss für ihre berufliche Sicherstellung und den Anschluss an Fort- und Weiterbildungen,

2.    der steuerliche Anreiz des Ehegattensplittings noch zum alten Versorgungsbereich  gehört und demzufolge unvereinbar ist mit dem neuen Unterhaltsgesetz?

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Sachverhalt

Der Magistrat verfügt derzeit über keine aktuellen Broschüren zum kürzlich novellierten Unterhaltsrecht. Es gibt zwar eine entsprechende Broschüre zum Eherecht vom Bundesministerium der Justiz, in der auch das Unterhaltsrecht behandelt wird. Diese ist aber gerade aufgrund der durch die Reform des Unterhaltsrechts eingetretenen Änderungen derzeit in der Überarbeitung und somit nicht verfügbar. Sobald und soweit dem Magistrat diese Broschüre zur Verfügung gestellt wird, kann sie an den üblichen Stellen ausgelegt werden.

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