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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0051/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gibt es weitere Informationen über die Sonderinvestitionsprogramme von Bund und Land und deren Umsetzung durch die Universitätsstadt Marburg?

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Sachverhalt

Hessen

 

Zum Hessischen Sonderinvestitionsprogramm „Schul- und Hochschulbau“ liegen z. Zt. folgende Informationen vor:

 

Vor dem Hintergrund der Finanzkrise und ihrer Auswirkungen auf die Realwirtschaft ist das Land Hessen im Begriff, ein Sonderinvestitionsprogramm aufzulegen.

 

Ziel des Programms, soweit es die Schulträger betrifft, ist die Verbesserung der Schulinfrastruktur und die Verbesserung des Lernumfeldes.

 

Dazu will das Land 1,2 Mrd. € mobilisieren, die den Schulträgern als Darlehen zur Verfügung gestellt und in den folgenden 30 Jahren getilgt werden.  Das Land will 1 Mrd. € tilgen; die restlichen 0,2 Mrd. € sollen die Schulträger tilgen.

 

Die Zinsen sollen aus dem Kommunalen Finanzausgleich finanziert werden, also praktisch aus kommunalem Geld. Das lässt sich aber vertreten mit der Begründung, dass die Kommunen die Schulbaumaßnahmen, die sie jetzt vorziehen, normalerweise sowieso in späteren Jahren durchgeführt und samt Schuldendienst über ihre Haushalte finanziert hätten. Stattdessen werden die Zuweisungen des Landes an die Kommunen künftig etwas geringer sein.

 

Mit dem Programm verbunden sind Lockerungen bei den Vergabegrenzen.

 

Für die Förderung ist die Einhaltung der Energiesparverordnung Voraussetzung.

 

Von den 1,2 Mrd. € sollen verteilt werden: 950 Mio € nach Schülerzahl, 200 Mio € nach Fläche und Anzahl der Schulen,  50 Mio € an Ersatzschulträger.

 

Die Sonderinvestitionen müssen in einem vereinfachten Verfahren bis zum 28.02.2009 bzw. 31.03.2009 unter Nachweis der zeitlichen Realisierbarkeit angemeldet werden.

 

Investitionen, die im städtischen Haushalt 2009 bereits vorgesehen sind, sollen nicht gefördert werden. Es können allerdings Bauabschnitte aus späteren Jahren vorgezogen werden.

 

Jedenfalls muss die einzelne Maßnahme noch 2009 begonnen werden. Das wird für die Schulverwaltung, die Bauverwaltung und die Schulen selbst u. U. problematisch sein. Nicht abschätzbar ist derzeit, wie die Bauwirtschaft mit der massiv steigenden Nachfrage umgehen wird.

 

Bei der Verteilung der 950 Mrd. € nach Schülerzahl werden auf Marburg rd. 14,5 Mio € entfallen. Diese werden als Darlehen zur Verfügung gestellt. Davon haben wir an Tilgung 1/6 zu tragen, also rd. 2,5 Mio €. Verteilt auf 30 Jahre macht das rd. 80 T€ pro Jahr. Die Abschreibungen sind über die Ergebnishaushalte der kommenden Jahre zu erwirtschaften. Die Zinsen werden wie bereits dargelegt nicht von der Stadt sondern aus dem Kommunalen Finanzausgleich gezahlt.

 

In der Verwaltung werden z. Zt. die Maßnahmen zusammengestellt, die für das Programm in Frage kommen. Unter Einbindung der Schulleitungen sollen sie am Ende von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.

 

Zur beschleunigten Umsetzung des Programms will das Land nach der Konstituierung  des neuen Landtages in einem „Vorschaltgesetz“ folgende kommunalrechtliche Regelungen treffen:

 

·            Abweichend vom geltenden Recht (§ 114j HGO) dürfen auch Erhaltungsmaßnahmen mit Krediten finanziert werden und sind im Finanzhaushalt zu buchen. Die Investitionsmaßnahmen sind über 30 Jahre abzuschreiben, der Investitionszuschuss ist über 30 Jahre aufzulösen.

 

·            Abweichend vom geltenden Recht (§ 114e HGO) ist der Erlass einer  Nachtragshaushaltssatzung nicht erforderlich. Die Mittel können außerplanmäßig nach § 114g HGO bereitgestellt werden. Die in dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen gelten als  erfüllt.

 

·     Die Kreditaufnahmen gelten als gemäß § 114a HGO in der Haushaltssatzung festgesetzt und als gemäß § 114j HGO genehmigt.

 

Einer Nachtragssatzung, wie sie nach geltendem Recht eigentlich nötig wäre, bedarf es danach nicht.

 

Ansonsten sind zahlreiche Einzelfragen zum Programm noch ungeklärt.

 

 

Bund

 

Der Bund hat mittlerweile zwei Konjunkturpakete aufgelegt.

 

Das Konjunkturpaket I beinhaltet ein Familienleistungsgesetz - Stichworte: Kindergeld, Kinderfreibetrag, zusätzliche Leistungen für hilfsbedürftige Kinder bei Schuljahresbeginn - und einen umfangreichen Maßnahmekatalog zur Stützung der Konjunktur, von der besseren Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen bis zu neuen Sonderabschreibungen. Mitunter rechnet der Bund auch die Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale zu diesem Paket.

 

Die Einnahmeverluste der Kommunen aus den vielen Maßnahmen des Pakets I mögen sich auf bis zu 1,7 Mrd. € belaufen. Eine einzelstädtische Prognose ist nicht möglich.

 

 

Von den zahlreichen Einzelmaßnahmen des Konjunkturpakets II, z. B. 100 € für ein  Kind und 2.500 € für einen Neuwagen, sind die Zukunftsinvestitionen der öffentlichen Hand für die Kommunen von besonderer Bedeutung. 

 

Hierfür stellt der Bund rd. 14 Mrd. € zur Verfügung, davon rd. 4 Mrd. für zusätzliche Investitionen des Bundes und 10 Mrd. für zusätzliche Investitionen der Kommunen und der Länder. Der Bund erwartet, dass mindestens die Hälfte des Volumens 2009 wirksam wird und die Mittel überwiegend für Investitionen der Kommunen eingesetzt werden.

 

Investitionsschwerpunkte sind mit 65% Bildung, insbesondere Kindergärten, Schulen und Hochschulen, sowie mit 35% Infrastruktur, insbesondere Verkehr, Krankenhäuser, Städtebau, Informationstechnologie. Die Investitionen in Bildung und Infrastruktur sind so ausgerichtet, dass zugleich deutliche Impulse für Klimaschutz und Energieeffizienz gesetzt werden.

 

Von den genannten 10 Mrd. € entfallen 718.720 € auf Hessen, davon 467.168 € (65%) auf den Bereich Bildung und 251.552 € (35%) auf den Bereich Infrastruktur.

 

Weitere Informationen liegen leider nicht vor. Ob, wann, wie, wofür und unter welchen Bedingungen diese Mittel an die Kommunen weitergereicht werden, ob, wann und wie das Land möglicherweise seine ursprüngliche Ankündigung umsetzen wird, die Mittel seines Programms von den Schulen umzulenken auf Straßenbau, Kindergärten oder Feuerwehr, wenn der Bund ein vergleichbares Programm für den Schulbau auflegt wie das Land, ist unbekannt.

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