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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/0071/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:

 

1.      Gem. § 114 g Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit einer überplanmäßigen investiven Auszahlung im Produkt 242010 „Förderung des Sports“ bei der Investitionsnummer I420.006.9 „Funktionsgebäude BSF Richtsberg“ bis zu 160.000 € zugestimmt.

 

2.      Die Deckung der Mehrauszahlung erfolgt durch mit Sicherheit zu erwartende, derzeit allerdings noch nicht punktgenau zu identifizierende Verbesserungen im Finanzhaushalt, sofern nicht im weiteren Verlauf des  Jahres ohnehin ein Nachtragshaushalt zu beschließen ist.

 

3.      Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

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Sachverhalt

Begründung

 

Im Haushalt 2008 standen 900.000 € für den Bau eines Kunstrasensportplatzes mit dazugehörigem Umkleidegebäude / Funktionsgebäude für die BSF Richtsberg zur Verfügung. Während der Platz zügig gebaut und abgerechnet werden konnte, fielen für das Umkleidegebäude aus Gründen, die sich dem Einfluss des Sportamtes entzogen, 2008 keine Rechnungen mehr an. So konnten von den 900.000 € Ansatz nur 600.000€ verausgabt werden.

 

Diese zeitliche Verzögerung war allerdings erst zu spät absehbar, um die für 2009 regulär vorgesehene und auch veranschlagte Restrate von 200.000 € noch zu erhöhen. Da beim Jahresabschluss 2008 auch keine Haushaltsausgabereste gebildet werden sollen, ist es notwendig, zusätzlich zu den 200.000 € Ansatz 2009 aus den eingesparten 300.000 € aus 2008 noch 160.000 € bereitzustellen. Insgesamt bleiben damit immer noch 140.000 € als Einsparung.

 

Ein konkreter Deckungsvorschlag kann so früh im Jahr noch nicht genannt werden. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass im Verlauf eines Jahres sich immer Möglichkeiten ergeben, überplanmäßige Ausgaben zu decken. Es kann jedoch nicht gewartet werden, bis ein solcher konkreter Deckungsvorschlag vorliegt, weil die Aufträge für das Gebäude dringend vergeben werden müssen.

 

Der Mehrbedarf 2009 war bei der Planung des Haushalts 2009 unvorhergesehen, zur Auftragsvergabe ist er unabweisbar.

 

Nach § 7 der Haushaltssatzung 2009 ist der Haupt- und Finanzausschuss für die Beschlussfassung zuständig.

 

Ob und ggf. wann die jetzige überplanmäßige Auszahlung in einem Nachtragshaushalt 2009 planmäßig reguliert wird, muss der weitere Verlauf des Jahres zeigen.

 

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

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