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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0074/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen:

 

1.      Der Jahresabschluss der Stiftung St. Jakob für das Geschäftsjahr 2007 wird mit einer Bilanzsumme i.H.v. 10.971.409,54 EUR festgestellt. Der erzielte Jahresüberschuss i.H.v. 443.839,62 EUR wird mit den bestehenden Verlustvorträgen verrechnet.

2.      Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2007 der Stiftung St. Jakob durch das Prüfungsamt der Universitätsstadt Marburg wird zur Kenntnis genommen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Aufgrund der Beschlussfassungen des Vorstands der Stiftung St. Jakob und der Stadtverordnetenversammlung wurde das operative Geschäft der Altenhilfe und –pflege zum 1.1.2005 von der Stiftung auf die neu gegründeten Gesellschaften Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH und Marburger Service GmbH übertragen. Seitdem fungiert die Stiftung St. Jakob im Wesentlichen „nur noch“ als Eigentümerin der an die beiden Gesellschaften vermieteten Einrichtungen.

 

Mit der Umstrukturierung verbunden war auch eine Änderung der Stiftungsverfassung, die jetzt vorsieht, dass die Prüfung des Jahresabschlusses dem Prüfungsamt der Universitätsstadt Marburg obliegt, während bis zum Geschäftsjahr 2004 private Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit der Prüfung beauftragt worden waren. Das Prüfungsamt hat nunmehr mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2007 den dritten Jahresabschluss geprüft und mit Datum vom 20.01.2009 seinen Prüfungsbericht vorgelegt. Es stellt darin im Ergebnis fest, dass die Prüfung des Jahresabschlusses zu keinen Einwendungen in Bezug auf die formelle und materielle Richtigkeit geführt hat.

 

Hinsichtlich der Feststellung zur Erhaltung des Stiftungsvermögens nach § 12 Hess. Stiftungsgesetz hat das Prüfungsamt bei den vorhergehenden Prüfungen die Problematik aufgeworfen, ob stiftungsrechtlich das in der Stiftungsverfassung ausgewiesene Stiftungsvermögen oder das – davon abweichende - in der Bilanz ausgewiesene Stiftungskapital zu erhalten seien. Zur Klarstellung hat daher der Vorstand unter Einbeziehung der Stiftungsaufsicht eine Änderung der Stiftungsverfassung dahingehend betrieben, dass das Vermögen der Stiftung aus der in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.1997 genannten Kapitalausstattung i.H.v. 927.994,76 EUR besteht. Dieser Verfassungsänderung hat die Stadtverordnetenversammlung am 30.05.2008 zugestimmt und die Stiftungsaufsicht hat sie am 04.07.2008 förmlich genehmigt.

 

Nach § 7 Abs. 1 Ziff. 2 der Verfassung der Stiftung St. Jakob bedarf die Feststellung des Jahresabschlusses der abschließenden Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung. Nachdem der Stiftungsvorstand den Jahresabschluss in der vorliegenden Form festgestellt hat und die Prüfung des Jahresabschlusses durch das Prüfungsamt der Universitätsstadt Marburg zu keinen Einwendungen geführt hat, wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, den Jahresabschluss 2007 der Stiftung St. Jakob endgültig zu beschließen.

 

 

 

 

Dr. Kerstin Weinbach

Stadträtin

 

 

 

Anlagen

 

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