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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0074/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses 2007 der Stiftung St. Jakob
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10 - Personal und Organisation
- Bearbeiter*in:
- Dieter Finger
- Beteiligt:
- Dienstleistungsbetrieb Marburg (DBM)
- Verfasser*in:
- Dieter Finger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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24.02.2009
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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27.02.2009
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu
beschließen:
1.
Der
Jahresabschluss der Stiftung St. Jakob für das Geschäftsjahr 2007 wird mit
einer Bilanzsumme i.H.v. 10.971.409,54 EUR festgestellt. Der erzielte
Jahresüberschuss i.H.v. 443.839,62 EUR wird mit den bestehenden
Verlustvorträgen verrechnet.
2.
Der
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2007 der Stiftung St. Jakob
durch das Prüfungsamt der Universitätsstadt Marburg wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt
Begründung:
Aufgrund der Beschlussfassungen des
Vorstands der Stiftung St. Jakob und der Stadtverordnetenversammlung wurde das
operative Geschäft der Altenhilfe und –pflege zum 1.1.2005 von der Stiftung auf
die neu gegründeten Gesellschaften Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH und
Marburger Service GmbH übertragen. Seitdem fungiert die Stiftung St. Jakob im
Wesentlichen „nur noch“ als Eigentümerin der an die beiden Gesellschaften
vermieteten Einrichtungen.
Mit der Umstrukturierung verbunden
war auch eine Änderung der Stiftungsverfassung, die jetzt vorsieht, dass die
Prüfung des Jahresabschlusses dem Prüfungsamt der Universitätsstadt Marburg
obliegt, während bis zum Geschäftsjahr 2004 private
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit der Prüfung beauftragt worden waren. Das
Prüfungsamt hat nunmehr mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr 2007 den dritten Jahresabschluss geprüft und mit Datum vom
20.01.2009 seinen Prüfungsbericht vorgelegt. Es stellt darin im Ergebnis fest,
dass die Prüfung des Jahresabschlusses zu keinen Einwendungen in Bezug auf die
formelle und materielle Richtigkeit geführt hat.
Hinsichtlich der Feststellung zur
Erhaltung des Stiftungsvermögens nach § 12 Hess. Stiftungsgesetz hat das
Prüfungsamt bei den vorhergehenden Prüfungen die Problematik aufgeworfen, ob
stiftungsrechtlich das in der Stiftungsverfassung ausgewiesene
Stiftungsvermögen oder das – davon abweichende - in der Bilanz ausgewiesene
Stiftungskapital zu erhalten seien. Zur Klarstellung hat daher der Vorstand
unter Einbeziehung der Stiftungsaufsicht eine Änderung der Stiftungsverfassung
dahingehend betrieben, dass das Vermögen der Stiftung aus der in der
Eröffnungsbilanz zum 01.01.1997 genannten Kapitalausstattung i.H.v. 927.994,76
EUR besteht. Dieser Verfassungsänderung hat die Stadtverordnetenversammlung am
30.05.2008 zugestimmt und die Stiftungsaufsicht hat sie am 04.07.2008 förmlich
genehmigt.
Nach § 7 Abs. 1 Ziff. 2 der
Verfassung der Stiftung St. Jakob bedarf die Feststellung des Jahresabschlusses
der abschließenden Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung. Nachdem
der Stiftungsvorstand den Jahresabschluss in der vorliegenden Form festgestellt
hat und die Prüfung des Jahresabschlusses durch das Prüfungsamt der
Universitätsstadt Marburg zu keinen Einwendungen geführt hat, wird die
Stadtverordnetenversammlung gebeten, den Jahresabschluss 2007 der Stiftung St.
Jakob endgültig zu beschließen.
Dr. Kerstin Weinbach
Stadträtin
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