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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/0082/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird aufgefordert,

 

  1. bei der Umsetzung des Konjunkturpakets II der Bundesregierung in der Stadt Marburg die Auswahl und den Einsatz von Investitionen aus dem Konjunkturpaket in einem für die Bürgerinnen und Bürger transparenten Verfahren vorzunehmen.

 

  1. Die Maßnahmen in der Stadt Marburg aus dem Konjunkturpaket II (Bundestagsdrucksache 16/11740) sollen in einer Magistratsvorlage  der Stadtverordnetenversammlung vorgestellt und noch vor Ablauf der Meldefristen und der Einreichung der Anträge an die Landesregierung Hessen in der Stadtverordnetenversammlung beraten und beschlossen werden. Für die erste Tranche soll dies in der Stadtverordnetenversammlung am 27. März 2009, für die zweite am 15. Mai 2009 erfolgen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Bundesregierung wird im Rahmen des Konjunkturpakets II (Bundestagsdrucksache 16/11740) für die nächsten beiden Jahre Finanzhilfen auch für Kommunen zur Verfügung stellen. In einem Entwurf zu einer Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder ist eine Frist zur Berichterstattung der Länder bis Ende Mai 2009 gesetzt. Oberbürgermeister Vaupel hat die Anmeldung einer ersten Tranche bis 31. März 2009 angekündigt. Um diesen Fristen in den Ländern gerecht zu werden, müssen die Planungen in den Kommunen sehr schnell voran getrieben und zum Abschluss gebracht werden.

 

Die Planung der Investitionen aus diesem Maßnahmenpaket in Marburg wird von Magistrat und Verwaltung vorbereitet, sollte aber auch von der Stadtverordnetenversammlung legitimiert werden.

 

Auf diese Weise soll verhindert werden, dass durch terminliche Enge die Beschlussfassung über Maßnahmenvorschläge des Magistrats erst nachträglich ohne Eingriffsmöglichkeiten durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgt.

 

Dies ist auch deshalb geboten, weil die kommunale Umsetzung des Konjunkturpakets II künftig haushaltswirksam werden wird: die Folgekosten z.B. von Baumaßnahmen werden nicht aus dem Konjunkturpaket getragen werden, außerdem müssen die Zuwendungen zumindest teilweise zurückgezahlt werden. Entscheidungen der kommunalen Gremien zum Konjunkturpaket II 2009 sind also auch schon Vorentscheidung für deren künftiges Haushaltsgebaren.

 

 

Halise Adsan, Georg Fülberth, Astrid Kolter, Birgit Schäfer, Dr. Michael Weber

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