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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0090/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen:

 

1.      Die Universitätsstadt Marburg beteiligt sich mit den im beigefügten Maßnahmekatalog I aufgeführten Schulen und schulübergreifenden Lernorten am Förderkontingent für die kommunalen Schulträger.

 

2.      Die Universitätsstadt Marburg beteiligt sich mit den im beigefügten Maßnahmekatalog II aufgeführten Investitionen am Förderkontingent für sonstige kommunale Infrastrukturmaßnahmen.

 

3.      Die im Maßnahmekatalog III aufgelisteten Vorhaben, die nicht originär kommunale Aufgaben sind, werden wegen ihrer Bedeutung für die Stadt bei Bund und Land zur Umsetzung aus dem jeweiligen  Konjunkturförderungsprogramm beantragt.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Zum Maßnahmekatalog I / Schulbereich

 

Vor dem Hintergrund der Finanzkrise und ihrer Auswirkungen auf die Realwirtschaft hat das Land Hessen ein Sonderinvestitionsprogramm aufgelegt. Ziel des Programms, soweit es die Schulträger betrifft, ist die Verbesserung der Schulinfrastruktur und des Lernumfeldes.

 

Gleichzeitig will auch der Bund aus seinem Konjunkturpaket II Mittel für die energetische Optimierung im Schulbereich über die Länder bereitstellen.

 

Insgesamt werden für Hessen so 1,2 Mrd. € mobilisiert, die den Schulträgern als Darlehen zur Verfügung gestellt und in den folgenden 30 Jahren getilgt werden. Von den Landesmitteln will das Land 5/6 tilgen; das restliche 1/6 tilgen die Schulträger. Bei den Bundesmitteln entfallen sogar nur 12,5 % Tilgung auf die Schulträger.

 

Die Zinsen sollen aus dem Kommunalen Finanzausgleich finanziert werden, also praktisch aus kommunalem Geld. Das lässt sich vertreten mit der Begründung, dass die Kommunen die Schulbaumaßnahmen, die sie jetzt vorziehen, normalerweise sowieso in späteren Jahren durchgeführt und samt Schuldendienst über ihre Haushalte finanziert hätten. Stattdessen werden die Zuweisungen des Landes an die Kommunen künftig etwas geringer sein.

 

Mit dem Programm verbunden sind Lockerungen bei den Vergabegrenzen. In diesem Zusammenhang hat der Magistrat bereits verschiedene vergaberechtliche Sonderregelungen getroffen.

 

Für die Förderung ist die Einhaltung der Energieeinsparverordnung Voraussetzung.

 

Von den 1,2 Mrd. € sollen verteilt werden: 950 Mio € nach Schülerzahl, 200 Mio € nach Fläche und Anzahl der Schulen,  50 Mio € an Ersatzschulträger.

 

Die Sonderinvestitionen müssen in einem vereinfachten Verfahren bis zum 28.02.2009 / 31.03.2009 bzw. 30.04.2009 unter Nachweis der zeitlichen Realisierbarkeit angemeldet werden. Sollte das Programm bis dahin nicht vollumfänglich belegt sein, erfolgt voraussichtlich monatlich eine Vergabe an die Schulträger, die über Bedarf angemeldet haben.

 

Investitionen, die im städtischen Haushalt 2009 bereits vorgesehen sind, sollen nicht gefördert werden. Es können allerdings Bauabschnitte aus späteren Jahren vorgezogen werden. Bereits veranschlagte Verpflichtungsermächtigungen sind unschädlich.

 

Jedenfalls muss die einzelne Maßnahme noch 2009 begonnen werden und soll 2010 (Landesprogramm) bzw. 2011 (Bundesprogramm) abgeschlossen sein. Das wird für die Schulverwaltung, die Bauverwaltung und die Schulen selbst u. U. problematisch sein. Außerdem setzt es voraus, dass nur Maßnahmen angemeldet werden, die bereits einen entsprechenden Planungsstand haben.

 

Nach der derzeitigen Planung des Landes erhält die Stadt aus den Landesmitteln 10.274.000 € und aus den Bundesmitteln 6.274.000 €, insgesamt also 16.458.000 € für den Schulbereich. Diese werden als Darlehen zur Verfügung gestellt. Nach dem oben genannten Berechungsschema hat die Stadt dafür jährlich rd. 83.000 € Tilgung aufzubringen. Die Abschreibungen sind über die Ergebnishaushalte der kommenden Jahre zu erwirtschaften. Die Zinsen werden wie bereits dargelegt nicht von der Stadt sondern aus dem Kommunalen Finanzausgleich getragen. Dieses und die außerordentlich geringe Tilgung entlasten die Haushalte unmittelbar.

 

Von Magistrat und Verwaltung wurden in der beigefügten Liste I / Schulbereich die Maßnahmen zusammengestellt, die nach schulischen und nach baufachlichen/planerischen Gesichtspunkten und unter Einbindung der Schulleitungen für das Programm in Frage kommen.

 

Zur beschleunigten Umsetzung des Programms will das Land nach der Konstituierung  des neuen Landtages in einem „Vorschaltgesetz“ folgende kommunalrechtliche Regelungen treffen:

 

·         Abweichend vom geltenden Recht (§ 114j HGO) dürfen auch Erhaltungsmaßnahmen mit Krediten finanziert werden und sind im Finanzhaushalt zu buchen. Die Investitionsmaßnahmen sind über 30 Jahre abzuschreiben, der Investitionszuschuss ist über 30 Jahre aufzulösen.

 

  • Abweichend vom geltenden Recht (§ 114e HGO) ist der Erlass einer  Nachtragshaushaltssatzung nicht erforderlich. Die Mittel können außerplanmäßig nach § 114g HGO bereitgestellt werden. Die in dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen (unvorhergesehen, unabweisbar, Deckung ist gewährleistet) gelten als  erfüllt.

 

  • Die Kreditaufnahmen gelten als gemäß § 114a HGO in der Haushaltssatzung festgesetzt und als gemäß § 114j HGO genehmigt.

 

Einer Nachtragssatzung, wie sie nach geltendem Recht eigentlich nötig wäre, bedarf es demnach nicht.

 

Ansonsten sind zahlreiche Einzelfragen noch ungeklärt.

 

 

Zum Maßnahmekatalog II / Sonstige Infrastruktur

 

Der Bund seinerseits hat mittlerweile zwei Konjunkturpakete aufgelegt.

 

Das Konjunkturpaket I beinhaltet ein Familienleistungsgesetz – Stichworte: Kindergeld, Kinderfreibetrag, zusätzliche Leistungen für hilfsbedürftige Kinder bei Schuljahresbeginn – und einen umfangreichen Maßnahmekatalog zur Stützung der Konjunktur, von der besseren Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen bis zu neuen Sonderabschreibungen. Mitunter rechnet der Bund auch die Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale zu diesem Paket. Elemente für eine kommunale Konjunkturförderung sind darin nicht enthalten.

 

Die Einnahmeverluste der Kommunen aus den vielen Maßnahmen des Pakets I mögen sich auf bis zu 1,7 Mrd. € belaufen. Eine einzelstädtische Prognose ist nicht möglich.

 

Von den zahlreichen Einzelmaßnahmen des Konjunkturpakets II, z. B. 100 € für ein Kind und 2.500 € für einen Neuwagen, sind die Zukunftsinvestitionen der öffentlichen Hand für die Kommunen von besonderer Bedeutung. 

 

Hierfür stellt der Bund rd. 14 Mrd. € zur Verfügung, davon rd. 4 Mrd. für zusätzliche Investitionen des Bundes und 10 Mrd. für zusätzliche Investitionen der Kommunen und der Länder. Das Paket ist für die Jahre 2009 bis 2011 ausgelegt.  Der Bund erwartet, dass mindestens die Hälfte des Volumens 2009 wirksam wird und die Mittel überwiegend für Investitionen der Kommunen eingesetzt werden.

 

Investitionsschwerpunkte sind mit 65% Bildung, insbesondere Kindergärten, Schulen und Hochschulen, sowie mit 35% Infrastruktur, insbesondere Verkehr, Krankenhäuser, Städtebau, Informationstechnologie. Die Investitionen in Bildung und Infrastruktur sind so ausgerichtet, dass zugleich deutliche Impulse für Klimaschutz und Energieeffizienz gesetzt werden.

 

Parallel dazu hat das Land einen Teil der Mittel aus seinem Programm, das ursprünglich allein für die Schulen und Hochschulen ausgelegt war, in den Bereich der sonstigen kommunalen Infrastruktur umgeleitet.

 

Wiederum nach der derzeitigen Planung des Landes entfallen auf die Stadt 5.690.000 € aus Landesmitteln und 1.759.000 € aus Bundesmitteln, insgesamt 7.449.000 € für die Infrastruktur. Auch dabei handelt es sich um Darlehen. Bei gleicher Berechnungsweise wie im Schulbereich ergeben sich daraus rd. 39.000 € jährliche Tilgung. Die Zinsen werden voraussichtlich auch hier aus dem Kommunalen Finanzausgleich aufgebracht.

 

Auch für diesen Bereich sind noch zahlreiche Fragen offen, gerade auch zum Bundesprogramm. Damit die Planungen jedoch zügig in Angriff genommen werden können und weil die zeitgerechte Umsetzung einen gewissen Vorlauf braucht, sind die Maßnahmen bereits jetzt zu beschließen.

 

Für die Folgejahre ab 2012 ist jetzt schon zu beachten, dass das Investitionsvolumen antizyklisch wieder sinken muss.

 

 

Zum Maßnahmekatalog III / Sonstige Maßnahmen Bund und Land

 

Die Universitätsstadt Marburg sieht ihre Verantwortung nicht auf die Fälle beschränkt, in denen sie selbst Eigentümer oder Baulastträger ist. Deshalb sind im Maßnahmekatalog III solche Maßnahmen zusammengestellt, für die nicht die Stadt selbst die unmittelbare Verantwortung trägt, die aber für die Stadt und die Stadtentwicklung insgesamt von herausragender Bedeutung sind.

 

Ziel der Stadt Marburg muss es sein, dass diese Maßnahmen von Bund und Land aus den Konjunkturprogrammen umgesetzt werden. Das besondere Interesse an diesen Vorhaben wird nicht zuletzt dadurch dokumentiert, dass die Stadt ihre Bereitschaft zeigt, die Maßnahmen aus anteiligen Mitteln des kommunalen Konjunkturpakets zu stützen.

 

 

 

 

 

Egon Vaupel                                        Dr. Franz Kahle                      Dr. Kerstin Weinbach

Oberbürgermeister                             Bürgermeister                         Stadträtin

 

 

 

Anlagen:          Maßnahmekatalog I / Schulbereich

                        Maßnahmekatalog II / Sonstige Infrastruktur

                        Maßnahmekatalog III / Sonstige Maßnahmen Bund und Land

 

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