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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0143/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Grunderwerb im Afföller
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 15 - Stabsstelle Stadt- und Regionalentwicklung, Wirtschaftsförderung und Statistik
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Verfasser*in:
- Liprecht, Wolfgang
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Entscheidung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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24.03.2009
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Entscheidung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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27.03.2009
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Beschlussvorschlag
Der
Magistrat wird gebeten
dem
Haupt- und Finanzausschuss,
dem
Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften,
der
Stadtverordnetenversammlung
nachfolgenden
Beschluss zu empfehlen:
1. Die
Universitätsstadt Marburg erwirbt vom Land Hessen, vertreten durch das
Hessische Immobilienmanagement mit Sitz in 65189 Wiesbaden, Abraham-Lincoln-Str.
38 - 42, das an der Afföllerstraße gelegene unmittelbar an das städtische
Grundstück angrenzende Landesgrundstück
Gemarkung Wehrda, Flur 5, Flurstück
175/1 = 19.544 qm
- eingetragen in Blatt 3.384 von
Wehrda -.
Der Kaufpreis beträgt 73,-- €/qm, insgesamt
1.426.712,00 €.
Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung
gehen zu Lasten der Universitätsstadt Marburg.
2. Der
zur Aufbringung des Kaufpreises und der Abwicklungskosten über den
Haushaltsansatz 1,25 Mio. € hinausgehende Finanzbedarf in Höhe von 250.000,00 €
wird überplanmäßig bereitgestellt. Eine Refinanzierung des Mehraufwandes wird
durch Verkauf einer gewerblichen Baufläche, die im Zuge der Neuordnung des
nördlichen Afföllers gebildet wird, ermöglicht.
Sachverhalt
Begründung:
Bereits
Ende 2007 hat die Universitätsstadt Marburg vom Land Hessen eine unmittelbar an
den städtischen Messeplatz angrenzende Grundstücksteilfläche aus dem
Landesgrundstück in Größe von 10.500 qm zu einem Kaufpreis von 99,-- €/qm zur
Erweiterung des Messegeländes gekauft. Der damalige Grunderwerb hing in erster
Linie zusammen mit dem Verkauf des gegenüber Sulzer gelegenen
Schotterrasenparkplatzes, auf dem zwischenzeitlich der TÜV Hessen und die
Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. mit ihren Baumaßnahmen begonnen haben.
Die
Durchführung der diesjährigen Baufachmesse „MEMO" hat erneut gezeigt, dass
der im Messegebiet vorhandene Parkraum äußerst knapp bemessen ist und den
Parkraumbedarf der im nächsten Jahr bevorstehenden Oberhessenschau bei weitem
nicht abdecken wird. Mit der eigentumsrechlichen Verfügbarkeit des gesamten
Landesgrundstückes Afföller-Nord wird die Stadt in die Lage versetzt, das
Gebiet zwischen Spielwaren Sulzer und B 3a-Unterführung strategisch neu zu
ordnen, das Messegelände in seiner Ausnutzung zu optimieren und den
erforderlichen Parkplatzbedarf zu gewährleisten. Aus der überschüssigen
Grundstücksfläche sowie aus Verkehrsflächen, die aus einer Optimierung des
Verlaufes der Afföllerstraße resultieren, soll im Zuge der Neuordnung des
Gebietes gewerbliches Bauland gebildet werden, mit dessen Verkauf der
zusätzliche finanzielle Aufwand aufgefangen werden kann.
Das
Hessische Immobilienmanagement ist schon seit längerem bestrebt, das
Landesgrundstück als gewerbliches Bauland zu verkaufen. Nach einem Gutachten
des Hess. Baumanagements vom 03.11.2008 wurde der Verkehrswert des Grundstückes
mit 1.610.000,00 € ermittelt. Dies entspricht einem Quadratmeterpreis von
durchschnittlich 82,38 €, der den wertbeeinflussenden Besonderheiten des
Grundstückes Rechnung trägt, die hauptsächlich in einer nicht ausreichenden
Verdichtung des aufgefüllten Bodens liegen und aus dem derzeit gültigen
Bodenrichtwert von 120,00 €/qm abgeleitet worden ist. Nach intensiven
Verhandlungen mit der Verkäuferin ist es gelungen, den gutachterlich
ermittelten Verkehrswert noch einmal zu senken und auf 73,-- €/qm festzulegen
mit der Maßgabe, dass die Stadt verpflichtet ist, bei einem Weiterverkauf des
Grundstückes oder Teilflächen daraus innerhalb eines Zeitraumes von 15 Jahren,
den dabei erzielten Mehrerlös bis zur Höhe von max. 9,37 €/qm (Differenzbetrag
zwischen 82,37 € und 73,-- €) an das Land abzuführen. Über den Betrag von 9,37
€/qm hinausgehende Mehrerlöse bleiben außer Betracht. Darüber hinaus wird dem
Land Hessen ein dinglich gesichertes Wiederkaufsrecht am Grundstück eingeräumt,
das im Falle eines Verkaufes innerhalb der nächsten 15 Jahre alternativ zur
Wertabschöpfung ausgeübt werden kann. Diese Wertabschöpfungs- und
Rückerwerbsklausel wird in Grundstückskaufverträgen mit Land und Bund als
Standardklausel vereinbart.
Angesichts
der in diesem Jahr noch beabsichtigten Arbeiten am Grundstück, die zur
Durchführung der Oberhessenschau im Frühjahr nächsten Jahres unbedingt
erforderlich sind, soll der Grundstückskaufvertrag nach nunmehr erfolgter
Einigung mit dem Hessischen Immobilienmanagement möglichst kurzfristig
abgeschlossen werden.
Darauf
hinzuweisen ist, dass der Hessische Landtag dem Grundstücksverkauf noch
zustimmen muss und mit dieser Zustimmung voraussichtlich im Monat März
gerechnet werden kann.
Der
Ortsbeirat des Stadtteiles Wehrda wird, da es sich um Wehrdaer Gemarkungsgebiet
handelt, beteiligt; seitens des Ortsvorstehers wurden vorab keine Bedenken
gegen den beabsichtigten Grunderwerb vorgetragen, die Entscheidung des
Ortsbeirats steht noch aus.
Die
für dieses Grundstücksgeschäft haushaltsmäßig zur Verfügung gestellten
Finanzierungsmittel in Höhe von 1,25 Mio. € (Gesamthaushaltsansatz 1.370.000,00
€) decken den Finanzbedarf zur Abwicklung des Grundstückskaufgeschäftes nicht
ab, da der Kaufpreis allein schon 1.426.712,00 € beträgt. Unter Hinzurechnung
der aufzubringenden Grunderwerbsteuer in Höhe von rund 50.000,00 € sowie der
notariellen und gerichtlichen Abwicklungskosten werden zusätzlich
Haushaltsmittel in Höhe von überschläglich 250.000,00 € benötigt, die
überplanmäßig bereitzustellen sind. Eine Refinanzierung des überplanmäßigen
Ausgabebetrages ließe sich mit Verkauf einer Teilfläche von ca. 70 ar als
Gewerbegrundstück zu einem Kaufpreis, der dem derzeit gültigen Bodenrichtwert
von 120,-- €/qm entspricht,
erreichen.
Es
wird gebeten, der Vorlage zuzustimmen.
Egon
Vaupel Dr.
Franz Kahle
Oberbürgermeister Bürgermeister
Anlage:
1
Lageplan (nicht maßstabgerecht)
Finanz. Auswirkung
Die
Vorlage hat folgende Auswirkungen:
I. Einnahmen:
keine
II. Kosten
/ Ausgaben:
Grunderwerbskosten mit Nebenkosten
ca. 1,5 Mio. €, die zum Teil überplanmäßig bereitzustellen sind und durch
Verkauf eines noch zu bildenden gewerblichen Baugrundstückes kompensiert
werden.
III. Sonstige
Auswirkungen:
Ankauf des Grundstückes
bringt strategische Vorteile hinsichtlich einer beabsichtigten Neuordnung des
Gebietes an der nördlichen Afföllerstraße mit sich (Alleineigentümerin Stadt).
Einflussnahme auf die Art des anzusiedelnden Gewerbes als
Grundstückseigentümerin, Behebung der prekären Parkplatzsituation bei
überregionalen Messeveranstaltungen (wie z. B. Oberhessenschau) und damit
Optimierung des Messestandortes Marburg.
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