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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0180/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Astrid Kolter (Nr. 5 3/2009)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
|
|
27.03.2009
|
Sachverhalt
Zum
01.01.2009 ist das neue Kinderfördergesetz, eine Novelle des SGB VIII, in Kraft
getreten.
Gemäß
des neu eingeführten Abs. 2a in § 23 SGB VIII ist der Beitrag zur Anerkennung
der Förderleistung, den die Tagespflegeperson über das Jugendamt erhält,
leistungsgerecht auszugestalten. Dabei meint leistungsgerecht vor allem die
Qualifikation, Berufserfahrung und die Bereitstellung besonderer Räumlichkeiten
(z. B. durch Anmietung von Wohnungen, Nutzung einer eigenen Einliegerwohnung)
angemessen und zusätzlich zu honorieren.
Die
Tagespflegepersonen in Marburg erhalten bereits eine angemessene und im
hessenweiten Vergleich vergleichsweise hohe Vergütung. Wenn man
Rahmenbedingungen und Zahlungsmodalitäten in Marburg genauer betrachtet, stellt
man fest, dass den Tagespflegepersonen über das ganze Jahr ein sicheres
Einkommen garantiert ist, da - anders als in anderen Städten und Landkreisen -
auch in den betreuungsfreien Zeiten der Tagespflegeperson das Entgelt
weitergezahlt wird.
Die
Einführung eines Systems der leistungsorientierten Vergütung ist daher als ein
weiterer Schritt in Richtung Verberuflichung der Tagespflege zu verstehen. Eine
fundierte Qualifizierung soll - wie auch sonst im pädagogischen Bereich - zu
einer höheren Vergütung führen. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur
Einführung einer leistungsgerechten Vergütung, so dass der Magistrat die
Einführung einer solchen leistungsgerechten Vergütung für die
Tagespflegepersonen plant.
Die
Entwicklung eines Konzeptes wird in enger Abstimmung mit dem Landkreis
Marburg-Biedenkopf erfolgen. Da das Konzept in Stadt und Landkreis möglichst
einheitlich sein sollte, kann noch kein genauer Zeitplan mitgeteilt werden.
Jedoch
soll das Konzept zur leistungsorientierten Vergütung noch in diesem Jahr
vorliegen und verabschiedet werden.
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