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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0191/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Welchen straßenverkehrsrechtlichen Status haben Feldwege, wenn sie von motorisiertem Verkehr genutzt werden, der nicht landwirtschaftlichen Zwecken dient, sondern als Abkürzung für den Durchgangsverkehr missbraucht wird?

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Sachverhalt

Feldwege dienen in erster Linie der Erschließung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen. Wenn keine gegenteilige Beschilderung vorhanden ist, ist das Befahren dieser Wege durch andere Verkehrsteilnehmer gemäß der Straßenverkehrsordnung nicht ausdrücklich verboten.

 

Durch das Befahren von Feldwegen durch andere Verkehrsteilnehmer ändert sich deren Status nicht.

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