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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0194/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Am 08.01.09 übergab die Bürgerinitiative Marburg-West gegen Fernstraßenbau A4 dem Marburger Oberbürgermeister Vaupel und Stadtverordnetenvorsteher Löwer eine Unterschriftenliste gegen den Bau der inzwischen als „Bundesfernstraße Olpe-Hattenbach“ bezeichneten A4. Wie positioniert sich der Magistrat zu dieser Unterschriftenliste und was ist der Stand der in diesem Zusammenhang zu sehenden Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.07 bezüglich dieser Bundesfernstraße?

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Sachverhalt

Von Seiten des Bundes, der beteiligten Länder und auch des Landes Hessen wurde wiederholt bestätigt, dass die sog. Südvariante einer Bundesfernstraße Olpe/Hattenbach, die auch über Marburger Gebiet geführt hätte, nicht mehr weiterverfolgt wird. Auch die Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und FDP auf Landesebene legt sich eindeutig auf die Nordtrasse fest (S. 25/26): „Wir werden uns weiter für Planung und Bau einer Bundesfernstraße Olpe-Hattenbach als leistungsfähige und kreuzungsfreie Fernstraßenverbindung einsetzen und treten mit Nachdruck für die Aufnahme dieses Vorhabens in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans ein. Da die Trassenführung im nördlichen Korridor aufgrund der verkehrlichen Wirkung den höchsten Nutzen aufweist, werden wir die nun folgenden Untersuchungen und Planungsbeiträge ausschließlich auf eine Realisierung der Straßenverbindungen im Nordkorridor ausrichten.“ Der Magistrat nimmt nicht Stellung zu Planungen, die weder die Stadt noch die Region Marburg berühren.

 

Hinsichtlich der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2007 (VO/1814/2007) hat der Magistrat in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2008 unter Frage 20 der Stadtverordneten Oppermann (CDU) geantwortet:

 

„Nachdem die Stadtverordnetenversammlung den o. a. Beschluss gefasst hatte, wurde bekannt, dass die sog. Südvariante, die auch über Marburger Gebiete geführt hätte, von Seiten des Bundes und der beteiligten Länder nicht weiterverfolgt werde. Der Magistrat hatte sich daraufhin über den Stadtverordnetenvorsteher an den Ältestenrat gewandt. Dieser hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2007 die Sachlage erörtert und festgestellt, dass die gefassten Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zur Machbarkeitsstudie als erledigt angesehen werden können.“

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