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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0208/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Peter Aab (Nr. 3 3/2009)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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|
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27.03.2009
|
Sachverhalt
Durch
die Urteile des EuGH vom 03.04.2008, C-442/05 und des BFH vom 08.10.2008, V R
61/03 wurde entschieden, dass die Weiterberechnung von
Wasserhausanschlusskosten dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% unterliegt.
Nach
Auskunft unserer Fachverbände wird demnächst ein Schreiben des Bundesministers
der Finanzen zur Anwendung der Urteile in der Verwaltungspraxis, insbesondere
zur Behandlung von Rechnungen der Vergangenheit, erwartet.
Unabhängig
davon wenden die Stadtwerke Marburg GmbH bereits jetzt auf ihre Rechnungen über
die Herstellung von Wasserhausanschlüssen den ermäßigten Umsatzsteuersatz von
7% an.
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