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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0208/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wann bzw. ab wann wird der Magistrat (werden die Stadtwerke) die ermäßigte Umsatzbesteuerung gemäß neuester höchstrichterlicher Rechtssprechung für das Legen von (Wasser-)Hausanschlüssen anwenden?

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Sachverhalt

Durch die Urteile des EuGH vom 03.04.2008, C-442/05 und des BFH vom 08.10.2008, V R 61/03 wurde entschieden, dass die Weiterberechnung von Wasserhausanschlusskosten dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% unterliegt.

Nach Auskunft unserer Fachverbände wird demnächst ein Schreiben des Bundesministers der Finanzen zur Anwendung der Urteile in der Verwaltungspraxis, insbesondere zur Behandlung von Rechnungen der Vergangenheit, erwartet.

Unabhängig davon wenden die Stadtwerke Marburg GmbH bereits jetzt auf ihre Rechnungen über die Herstellung von Wasserhausanschlüssen den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% an.

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