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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0221/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Verein "Wohnen im Eigentum - die Wohneigentümer" hat im Jahre 2008 mit Förderung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) eine Marktübersicht zum Energiecontracting für Wohneigentümergemeinschaften und Hauseigentümer erstellt. Die Stadtwerke Marburg erhielten im Rahmen dieser Übersichtserstellung wie viele andere Unternehmen eine Anfrage  über ihre Contractingangebote. Die Stadtwerke haben die Anfrage nicht beantwortet. Auch telefonische Nachfragen führten zu keiner Antwort. Wie beurteilt der Magistrat dieses Verhalten der Stadtwerke in einem zukunftsträchtigen Markt?

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Sachverhalt

Die Stadtwerke Marburg haben dem Magistrat folgende Stellungnahme übermittelt:

 

„Die Stadtwerke Marburg erhalten eine Vielzahl von Anfragen zu Ihren Aktivitäten, die manchmal für Forschungszwecke, zu statistischen Zwecken oder wie in diesem Fall für eine Marktübersicht gedacht sind.

Solche Anfragen werden zunächst über alle Unternehmen gestreut (in der Kategorie Stadtwerke sind dies in Deutschland ca. 900).

 

Die Anfragen sind im Sinne einer ökonomischen Abwicklung so gestaltet, dass eine Beantwortung für den Fall erbeten wird, in dem das angefragte Unternehmen in der Branche überhaupt tätig ist.

 

Die Stadtwerke Marburg bieten zur Zeit keinerlei Form von Energie-Contracting an, sondern beschäftigen sich im Bereich der Wärmeversorgung mit der Übernahme der Anlagen und dem Abschluss entsprechender Wärmelieferungsverträge.

Ziel dieser Maßnahme ist es dann über den Zusammenschluss entsprechender Abnehmer zum Beispiel über ein Nah- und Fernwärmenetz das Potential für den Bau und Betrieb einer Kraft-Wärme-Kopplungs- oder Biomassefeuerungsanlage zu erhalten.

 

Alle Projekte der Stadtwerke Marburg in diesem Zusammenhang basieren auf reinen Wäremlieferungsverträge ohne jedwede Grundpreise oder Contractingraten. Dies bietet vor allen Dingen für den Wärmekunden die wichtige Option bei allen nachzurüstenden Energiesparßmaßnahmen im vollen Umfang partizipieren zu können, was bei fixen Contractingraten / Grundpreisen nicht möglich ist.

 

Aus oben genannten Gründen war die Abfrage für die Stadtwerke Marburg nicht zutreffend und eine Beantwortung im Sinne einer effizienten Abwicklung für den Ersteller der Marktübersicht unzweckmäßig.

Bei dem abhängenden Hinweis auf eine telefonische Anfrage ist eine Überprüfung nicht möglich, da kein Hinweis gegeben wird, wer, wann mit wem gesprochen hat und der Hinweis auf das Gesprächsergebnis „führte zu keiner Antwort“ weder plausibel noch verifizierbar ist.

 

Festgestellt werden kann auf jeden Fall, dass von dem zuständigen Bereichsleiter für die Erzeugungsanlagen kein solches Telefonat geführt wurde.“

 

Diesen Ausführungen schließt sich der Magistrat an.

 

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