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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0226/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wie oft und in welchen Fällen wurde das Jugendamt in den letzten 3 Jahren auf Hinweise der Marburger Schulen tätig und wie gestaltete sich - in diesen Fällen - die Zusammenarbeit mit den Schulen?

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Sachverhalt

Die Zusammenarbeit mit den Marburger Schulen findet auf unterschiedlichste Weise statt. Für gewöhnlich sind wir in der Hauptzahl der Fälle in einer fallbezogenen kontinuierlichen Kooperation mit den entsprechenden Schulen. Dies mag im Zusammenhang mit einzurichtenden oder bereits eingerichteten Hilfen der Fall sein oder aber im Zusammenhang mit Beratungen von Personensorgeberechtigten im Themengebiet der Unterstützung der Erziehung in der Familie im Rahmen des § 16 SGB VIII. In diesen Fällen – die letztendlich die sozialpädagogische Praxis ausmachen – wird diese Zusammenarbeit nicht dezidiert als statistisches Merkmal erfasst. Sie gehört zur fallbezogenen Vernetzung im Einzelfall.

 

Andres gestaltet sich die Situation im Bereich der Gefährdungsmeldungen bezogen auf den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII. Hier wird erfasst in welchem Umfang Meldungen von Schulen eingehen, die Hinweise auf Kindeswohlgefährdung enthalten.

 

Im Jahr 2006 haben sich Marburger Schulen in 4 von insgesamt 49 Fällen mit Gefährdungshintergrund an das hiesige Jugendamt gewendet. Im Jahr 2007 handelte es sich um 11 von insgesamt 77 solcher Fälle. Im Jahr 2008 schließlich haben Marburger Schulen in 6 von 97 Gefährdungsfällen Hinweise an das Stadtjugendamt weitergegeben.

 

Auch hier ist die Qualität und Intensität der Zusammenarbeit vom Erfordernis des Einzelfalls entsprechend beeinflusst. Es hängt stark davon ab welcherart die Gefährdungsmomente sind und wo bzw. in welchem Kontext sie auftreten. Daran machen sich die Rollen und Aufgaben der Akteure fest und können somit höchst unterschiedlich sein. Es geht prinzipiell jedoch darum ein Netz von Schutzfaktoren zu knüpfen und die jeweiligen Akteure an ihren jeweiligen Wirkungsstätten zum Schutz des Kindes oder Jugendlichen in Kontakt und Austausch relevanter Informationen bezüglich der Situation und der weiteren Dynamik des Einzelfalls einzubinden.

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