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Ratsinformation
Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/0242/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Kommunales Wahlrecht für alle - Demokratie braucht jede Stimme
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der Fraktion Marburger Linke
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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12.05.2009
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23.06.2009
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01.09.2009
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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15.05.2009
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26.06.2009
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04.09.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Marburg setzt sich für die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für alle seit
mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik lebenden Migrantinnen
und Migranten ein. Das Wahlrecht ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit zu
gewähren.
Der Magistrat der Stadt Marburg wird damit
beauftragt, sich im Deutschen Städtetag für eine gemeinsame Initiative für ein
Kommunalwahlrecht für alle einzusetzen. Der Magistrat wird darüber hinaus
aufgefordert, an den hessischen Landtag und an den Bundestag zu appellieren,
sich für eine notwendige Grundgesetzänderung einzusetzen.
Sachverhalt
Begründung
Ein breites Bündnis unter
der Federführung der Landesarbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte in Hessen
(AGAH) und der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte in Rheinland-Pfalz
(AGARP) setzt sich für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle
Mensachen ein, die seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben. Das
Bündnis fordert dazu auf, die Bundesratsinitiative des Landes Rheinland-Pfalz
zu unterstützen, die die rechtlichern Grundlagen für dieses Wahlrecht schaffen
soll.
Eine Gesellschaft, die einen
Teil der Bevölkerung von politischen Entscheidungen ausschließt, verliert ihre
demokratischen Grundlagen. Städte, Gemeinden und Landkreise können es sich
nicht länger leisten, zwei Drittel der ausländischen Bevölkerung von der
politischen Willensbildung durch Wahlen auszuschließen. Die Parlamente in den
Städten und Gemeinden entscheiden über die Einrichtung von Kindergärten, die
Förderung von Vereinen oder die Gestaltung von Plätzen. Um auf ein hohes Maß an
demokratischer Legitimität verweisen zu können, müssen in den Kommunalparlamenten
auch die diesbezüglichen Interessen der ausländischen Bevölkerung zum Ausdruck
kommen.
In der Bundesrepublik
Deutschland leben gegenwärtig 4,6 Millionen Migrantinnen und Migranten mit
ausländischem Pass mit einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von mehr als
17 Jahren, die kein Recht auf politische Teilhabe bei Kommunalwahlen haben. Sie
kommen aus so genannten Drittstaaten, das sind Länder, die nicht der
europäischen Union angehören. Hingegen haben mehr als 2 Millionen Bürgerinnen
und Bürger der EU schon seit Anfang der neunziger Jahre das kommunale Wahrecht
in Deutschland, unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer. Diese Ungleichbehandlung
von Menschen ohne deutschen Pass wird zu Recht vielfach als ungerecht
empfunden. Eine demokratisch legitimierte Gesellschaft kann es sich auf Dauer
nicht leisten, einen großen Teil ihrer Mitglieder von elementaren
Mitwirkungsrechten auszuschließen. Für die Identifikation aller Migrantinnen
und Migranten mit ihrer Heimatstadt, und damit letztlich für eine gelungene
Integration, ist das kommunale Wahlrecht unabdingbar.
Halise Adsan
Georg Fülberth
Astrid Kolter
Birgit Schäfer
Dr. Michael Weber