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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0279/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 2/1, 1. Änderung, Gebiet Furtstraße
- Städtebauliche Neustrukturierung im Bereich Bahnhofstraße / Rosenstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Markus Klöck
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Erörterung
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Erörterung
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05.05.2009
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Erörterung
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07.05.2009
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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15.05.2009
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden
Beschluss zu fassen:
Für
den im beiliegenden Übersichtsplan gekennzeichneten Bereich wird ein
Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/1, 1.
Änderung, Gebiet Furtstraße, gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Die Änderung des Bebauungsplans soll
in einem Verfahren nach § 13a BauGB erfolgen.
Sachverhalt
Anlass und Ziel
Bedingt durch die Verlagerung von Teilen der Holding der
Deutschen Vermögensberatung AG von Frankfurt am Main nach Marburg und die
Errichtung eines Kommunikations- und Informationszentrums ist eine Änderung des
Bebauungsplans 2/1 aufgrund der Anpassung hinsichtlich seiner städtebaulichen
Struktur und Dichtewerte unter Berücksichtigung der Anforderungen an Gewässer-
und Landschaftsschutz erforderlich.
Geltungsbereich, Lage, städtebauliche Struktur und
Erschließung
Der Geltungsbereich des zu ändernden Bebauungsplans umfasst
den Stadtbereich, der von der Bahnhofstraße, Rosenstraße und dem Ufersaum der
Lahn umschlossen wird (siehe Übersichtsplan).
Laut Flächennutzungsplan ist der Bereich als Mischgebiet
(M), im gültigen Bebauungsplan 2/1 zwischen der Bahnhof- und Furtstraße als
Kerngebiet (MK) und zwischen Rosen- und Furtstraße als Mischgebiet (MI)
ausgewiesen. Daher liegt bereits heute in der bauleitplanerischen Ausrichtung,
aber auch im Bestand vor Ort, der Schwerpunkt auf Nutzungen wie
Dienstleistungen, Gewerbe und Einzelhandel. Die Wohnnutzung ist nur
untergeordnet vorhanden.
Die Fläche liegt innerhalb des festgelegten
Sanierungsgebiets „Nordstadt/Bahnhofsquartier“. Bei der inhaltlichen
Weiterentwicklung kann auf die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen im
Rahmen der Vorbereitung des Sanierungsgebiets zurückgegriffen werden. In die
planerische Entwicklung einfließen sollen zudem die Ergebnisse des Rahmenplans
Nordstadt und der Lahnstudie.
Derzeit ist dieser Abschnitt der Nordstadt als Gemengelage
mit einem hohen Anteil an Zweckbauten der Nachkriegszeit mit wenigen
Kulturdenkmalen nach HDSchG § 2 geprägt. Zudem sind in den Zwischenzonen von
Bahnhof- und Furtstraße ein- bis zweigeschossige Erweiterungsbauten mit
ergänzenden Raumpotentialen für die Gebäude der Bahnhofstraße vorzufinden,
allerdings mit z. T. mangelhafter Architektursprache, Mängeln bei der inneren
Erschließung und in der Bausubstanz.
Nachteilig wirkt hier auch der hohe Versiegelungsgrad mit
fast gänzlich fehlenden Grün- und Freiflächen.
Nähert man sich dem zu überplanenden Bereich vom Bahnhof
her, stellt sich – nachdem die Hochstraße der B 3a den Blick auf die Stadt
wieder frei gegeben hat – eine Entréesituation mit unterschiedlichen baulichen
Qualitäten dar: zur Linken das
denkmalgeschützte Gründerzeitgebäude Bahnhofstraße 21, zur Rechten die eher
belangslose Fassade des in den 50er Jahren neu errichteten Geschäftshauses
Bahnhofstraße 26. Anstelle dieser Gebäudefront wäre eine Verbesserung der
Raumkante durchaus erstrebenswert.
Gesehen werden muss eine Neustrukturierung auch vor dem
Hintergrund der Umbauarbeiten am Bahnhof und dem Bahnhofsvorplatz; somit
ergeben sich durch die Abfolge dieser Bausteine einer überarbeiteten
Stadteingangssituation nach Marburg wesentliche Akzentverbesserungen in der
Annäherung auch zur Elisabethkirche mit ihrem neu gestalteten Umfeld und der
historischen Altstadt.
Unter Denkmalschutz stehen die Gebäude Bahnhofstraße 22, 24
und Rosenstraße 11. Allesamt sind
sie durch eine gründerzeitliche Formensprache mit neuzeitlichen Überformungen
geprägt. Sie bieten einen guten Anhalt für Neu- und Ergänzungsbauten
hinsichtlich Geschossigkeit, First- und Traufhöhen (Maß der baulichen Nutzung).
Zugleich muss für die fußläufige Verbindung zwischen
Bahnhofstraße und dem Bereich Afföller eine Optimierung erfolgen: die
vorhandene „Rosenbrücke“ ist noch zu wenig mit dem übrigen Fuß- und
Radwegesystem vernetzt. Daher erscheint eine lahnseitige Erschließung bis zu
dieser Lahnüberquerung sinnvoll.
Planung
Die unattraktive Erschließung des Gebietes „Rosenpark“, die
reizvolle Lage der Grundstücke an der Lahn und der Wunsch des Bauherrn weitere
Gebäude in diesem Gebiet mit der Schwerpunktnutzung Dienstleistung und
Kommunikation zu errichten, bedingen eine städtebauliche Neugliederung und
Neuerschließung des Areals nordwestlich der Bahnhofstraße. Umgesetzt wird dies,
in dem eine neue private Erschließung in Form einer Promenadenstraße geplant
ist, an der sowohl das neue Verwaltungsgebäude der Deutschen Vermögensberatung
als auch das Kommunikations- und Informationszentrum der DVAG angebunden wird.
Öffentliche Nutzungsansprüche an das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht sollen im
geänderten Bebauungsplan festgesetzt werden. So muss eine Verbindung zwischen
Bahnhofstraße und Rosenbrücke erreicht werden.
Den Gebäuden vorgelagert sind jeweils platzartige
Erweiterungen der Alleenstraße. Im Weiteren wird auch das Vila Vita Hotel über
diese Straße erreicht. Die Straße ist als Einbahnstraße von der Bahnhofstraße
in Richtung Rosenstraße geplant.
Um diese für das Gebiet verträglichen Neubauintentionen auch
bauleitplanerisch abzusichern, ist eine Änderung des bestehenden Bebauungsplans
2/1 erforderlich. Dies betrifft insbesondere die Anpassung des Maßes der baulichen
Nutzung, d. h. eine Anhebung der Dichtewerte.
Wünschenswert ist eine Herausnahme der nicht
strukturbildenden Bausubstanz in den (Block)Innenbereichen, hier sollen über
Abrissgebote neue Frei- und Grünflächen entstehen, die auch wieder Aussichten
auf die z. T. versperrten denkmalgeschützten Gebäude freigeben.
Die
Planung sieht zwei Gebäude vor:
1.
Das Kommunikations- und Informationszentrum der Deutschen Vermögensberatung auf
dem Innenbereich Rosenstraße/Furtstraße und
2.
das neue Verwaltungsgebäude der Deutschen Vermögensberatung auf den jetzigen in
den 60er Jahren bebauten Grundstücken parallel zur Lahn.
zu 1.
Das Kommunikations- und Informationszentrum ist als
3-geschossiges Gebäude mit einer verglasten Eingangshalle geplant. Es
beherbergt sowohl das Museum der Deutschen Vermögensberatung als auch
verschiedene Konferenz- und Tagungsräume.
In das architektonische Konzept eingebunden ist das Haus
„May“ (Rosenstraße 11), welches in der Denkmalliste als Kulturdenkmal
eingetragen ist. Unter Beibehaltung der historischen Dachform und Eindeckung
ist vorgesehen, das Haus „May“ um ein verglastes Stockwerk zu erhöhen.
Ebenfalls ist geplant, die in diesem Bereich stehende Linde,
welche als erhaltenswerter Baum im Bebauungsplan festgeschrieben ist, zu
fällen. Ersatzpflanzungen erfolgen durch die großzügige Allee sowie einer
artgleichen Bepflanzung im Museumsgarten. Im Zuge der Straßenplanung wird die
Rampe zur Rosenbrücke zurückgebaut. Sie entsteht neu in Verlängerung der
Alleenstraße und bleibt weiterhin behindertengerecht.
zu 2.
Das Verwaltungsgebäude der Deutschen Vermögensberatung ist
parallel zur Lahn als 4-geschossiges Gebäude mit einem zurückversetzten
Staffelgeschoss geplant. Der Neubau nimmt in Trauf- und Firsthöhe Bezug auf das
gegenüberliegende Gebäude der Bahnhofstraße 21 auf.
Die Erdgeschossnutzung ist in Form von Cafés, Läden und
Restaurants vorgesehen. Die Obergeschosse nehmen die verschiedenen
Bürofunktionen der Deutschen Vermögensberatung auf. Der erdgeschossige
Baukörper im rückwärtigen Bereich schließt an die vorhandene zum Teil ein- bis
zweigeschossige Grenzbebauung des Nachbargrundstückes an.
Die Bebauung soll die Einfahrt in die Stadt an der
Bahnhofsbrücke neu definieren und gleichzeitig Blickbeziehungen von der
Bahnhofstraße zum Rosenpark eröffnen, da die Bebauung von der jetzigen
Gebäudevorderkante abrückt und einen Einblick in Richtung Rosenpark Café
ermöglicht.
Zusammen mit dem Neubau und der Umgestaltung des Alten- und
Pflegeheims in der Lahnstraße 8 ergibt sich somit eine völlig neu entwickelte
Raumkante zur Lahn und als Stadteingangssituation.
Um eine Anpassung an das „Weichbild“ der dahinter sichtbaren
Altstadt und eine teilweise Verbesserung des Erscheinungsbilds des
gründerzeitlichen, aber leider negativ überformten Fassadenbilds (Werbeanlagen,
Fassaden- und Fenstergestaltung, Dacheindeckungen) der Bahnhofstraße zu
erreichen, sollen im Bebauungsplan Anforderungen an die Materialwahl und
weitere Gestaltungsaspekte festgesetzt werden.
Gleichfalls werden Standards hinsichtlich des energetischen
Konzeptes festgeschrieben, wonach ein Großteil des Wärme- und Strombedarfs
durch regenerative Versorgungsansätze sichergestellt sein sollen (u. a. Nutzung
des Lahngrundwassers in Form von „Energiepfählen“ für die Heiz- und
Kühlenergie). Des Weiteren ist eine aktive Nutzung der Sonnenenergie auf den
Dächern vorzusehen. Die restlichen Dachflächen werden extensiv begrünt, um das
Mikroklima zu verbessern.
Dr. Franz
Kahle
Bürgermeister
Anlagen
Übersichtsplan
Beteiligung an der Vorlage durch:
FB 6 |
FD 61 |
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A: Anhörung; B:
Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme