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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0306/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Kommt die Stadt durch die Bürgschaften für die Photovoltaikprojekte in den Genuss von Einnahmen und wenn ja, in welcher Höhe belaufen sich diese pro Jahr?

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Sachverhalt

Die Stadtverordnetenversammlung hatte Ende 2002 die GeWoBau beauftragt, Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden zu errichten.

 

Seitdem beschließt die Stadtverordnetenversammlung in jedem Jahr, zuletzt am 27.02.2009,  eine Bürgschaft zu formalen Absicherung der im Bürgerbeteiligungsmodell angesammelten Einlagen. Bisher wurden beschlossen:

 

 

 

 

Beschluss vom

für

Betrag

 

 

 

28.05.2004

2003

147.000 €

25.02.2005

2004

214.500 €

19.05.2006

2005

111.000 €

27.04.2007

2006

91.000 €

15.02.2008

2007

38.500 €

27.02.2009

2008

41.000 €

 

 

 

 

insgesamt

643.000 €

 

 

 

 

In jedem dieser Beschlüsse heißt es übereinstimmend:

 

            Für die Bürgschaft hat die GeWoBau eine Bürgschaftsprovision von 0,5 % des jeweils verbürgten Restbetrages zu leisten.

 

Daraus folgt, daß aus den Bürgschaften selbstverständlich Erträge entstehen. Für 2009 werden sie - abhängig von den Einlagen - knapp 2.500 € betragen. Die Bürgschaftsprovisionen sind jährlich im Haushalt veranschlagt.

 

Die Einnahmen aus den Anlagen selbst stehen natürlich den Anlegern zu.

 

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