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Ratsinformation
Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen - VO/0372/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktionen SPD/B90/Die Grünen betr. Kein Sonderopfer der hessischen Kommunen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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23.06.2009
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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26.06.2009
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadt Marburg spricht sich mit allem
Nachruck dagegen aus, dass den hessischen Kommunen ab dem Jahr 2011 ein
Sonderopfer durch Mittelentzug im Kommunalen Finanzausgleich abverlangt werden
soll. Sie fordert die hessische Landesregierung auf, in ihrer weiteren
Finanzplanung die Verbundmasse in Höhe von 23 Prozent beizubehalten und die
Finanzausgleichsmasse nicht dadurch zu schmälern, dass Mittel aus der
Finanzausgleichsmasse zu Gunsten des Landes einbehalten werden. Dies gilt
insbesondere für die im Finanzplan 2009 erklärte Absicht, ab dem Jahr 2011 zu
Lasten der Kommunen jährlich 400 Millionen Euro der Finanzausgleichsmasse
entziehen zu wollen.
Sachverhalt
Begründung:
Das Land hat keine Grundlage, um von seinen Kommunen
ein Sonderopfer zu fordern.
Der Finanzplan 2009 des Landes Hessen
(Landtags-Drucksache 18/345) sieht für den Planungszeitraum 2008/2012 vor,
Mittel aus dem Kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 400 Millionen Euro zu
entziehen.
Das Land begründet seine Absicht im Wesentlichen
damit, dass der Anteil der Kommunen an den im Land verbliebenen Steuern den
Anteil des Landes Hessen fast erreicht habe. Zudem müsse das Land in
erheblichem Maß höhere Lasten im Länderfinanzausgleich tragen, weil seine
Kommunen entsprechend steuerstark seien.
Die Argumentation des Landes berücksichtigt nicht,
dass die hessischen Kommunen die Lasten des Landes aus dem
Länderfinanzausgleich unmittelbar mitzutragen haben. Mit jedem Euro
Landesleistung im Länderfinanzausgleich verlieren Hessens Kommunen 23 Eurocent an
ihrer Finanzausgleichsmasse.
Zudem stürzen ohnehin – einer Lawine gleich – mehrere
Verschlechterungen auf die kommunalen Finanzen ein. So müssen die hessischen
Städte infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise massive Einbußen ihrer eigenen
Einnahmen, insbesondere bei der Gewerbesteuer und ihren Anteilen an Einkommen-
und Umsatzsteuer, hinnehmen.
Bei rapide sinkenden Einnahmen steigen gleichzeitig
die Ausgaben für Bildung, Erziehung und Betreuung und – vor allem in der Krise
– die Ausgaben für soziale Hilfen kräftig an.
Die Bundesgesetze zur Pendlerpauschale, zur
Anrechnung von Krankenkassenbeiträgen und die zahlreichen steuerlichen
Entlastungen im Zuge der Konjunkturpakete des Bundes belasten nachhaltig und
dauerhaft die kommunalen
Haushalte.
Hinzu kommen die Zinslasten aus den Darlehen für die
Konjunkturprogramme des Landes und des Bundes. Die hessischen Kommunen müssen
in den nächsten Jahren auf gut 50 Millionen Euro an Einnahmen aus dem
Finanzausgleich verzichten. Eine Belastung, mit welcher die Städte zur
Finanzierung des Konjunkturprogramms zwar grundsätzlich einverstanden waren,
die jetzt aber in der Gesamtrechnung berücksichtigt werden muss.
Reinhold Becker Dietmar
Göttling
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