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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0410/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

gemäß §§ 114 e Abs. 4, 114 d, 97 Abs. 3 in Verbindung mit § 114 b Abs. 3 HGO über den als I. Nachtragshaushaltsplan 2009 vorgelegten Entwurf zu beraten und zu beschließen.

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Sachverhalt

Begründung

 

Auslöser und Anlass für den Magistrat, einen Nachtragshaushalt aufzustellen und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen, ist vor allem die Darstellung und Abwicklung des Sonderinvestitionsprogramms des Landes sowie des Konjunkturpaketes II des Bundes.

 

Im Weiteren ist im Nachtragshaushaltsplan die im Rahmen des Jahresabschlusses 2008 beschlossene außerordentliche Tilgung berücksichtigt, die zur Entlastung künftiger Haushalte beiträgt. Auch die durch den Kreistag beschlossene Kreisumlagenerhöhung spiegelt sich wider.

 

Mit der Finanzierung der Investitionen ohne jeden Bankkredit dürfte Marburg bundesweit eine besondere Stellung einnehmen.

 

Die durch die Konjunkturkrise beeinträchtigte Ertragsreduzierung bei fast allen öffentlichen Haushalten trifft Marburg zur Zeit noch nicht in vollem Umfang, so dass der Magistrat davon ausgeht, dass wir im Bereich der Gewerbesteuer mit Mehrerträgen gegenüber den ursprünglichen Planungen rechnen können.

 

Da wir eine atypische Entwicklung in Marburg beobachten, besteht momentan keine Veranlassung, unsere Finanzplanung anzupassen. 

 

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

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