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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/0427/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird gebeten, zu beschließen:

 

1.     Der an die Gemeinnützige Wohnungsbau GmbH Marburg/Lahn (GeWoBau) gezahlte Sanierungszuschuss für den Turnergarten kann von dieser - nach Abzug der eigenen Kosten - für die Förderung von baulichen Maßnahmen an Kulturdenkmälern, die außerhalb förmlich festgelegter Sanierungsgebiete liegen, verwendet werden. Dies gilt in sinngemäßer Anwendung auch für Objekte, die nicht förmlich als Kulturdenkmal ausgewiesen sind, an deren Sanierung aber aus Gründen des Erscheinungsbildes und zur Bewahrung des historischen Stadtbildes ein besonderes Interesse besteht.

 

2.     Die Verwendung dieser speziellen Mittel hat die GeWoBau in prüffähiger Form zu dokumentieren.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Im Vermögenshaushalt 2008 wurden unter der Haushaltsstelle 6150 / 9880 unter der Bezeichnung „Zuschuss für historische Objekte u.a.“ 500.000 Euro veranschlagt, die im Vorbericht des Haushalts mit der denkmalgerechten Ausführung von baulichen Maßnahmen an Kulturdenkmälern und Gesamtanlagen begründet wurden.

 

Von diesem Ansatz wurden der GeWoBau 350.000 Euro mit der Intention der Sanierung des im Eigentum der GeWoBau befindlichen Turnergartens gezahlt. Eine durchgreifende Sanierung wurde bisher jedoch nicht in die Wege geleitet, da die ursprünglich angedachte Nutzung des Objektes aus bekannten Gründen nicht mehr zum Tragen kommt. Es werden derzeit vielmehr Verhandlungen hinsichtlich einer Rückübertragung des Turnergartens an die Universitätsstadt Marburg geführt, da er in Zukunft von der Emil-von-Behring-Schule genutzt werden soll.

 

Weiterhin wurde in 2008 aus der Haushaltsstelle 8820 / 5400 des Verwaltungshaushaltes mit der Bezeichnung „Bewirtschaftung der Gebäude und Grundstücke“ ein Betrag von 50.000 Euro unter der Bezeichnung „Zuschuss Turnergarten“ gezahlt.

 

Es wird daher vorgeschlagen, dass die GeWoBau den erhaltenen Zuschuss i.H.v. insg. 400.000 Euro - nach Abzug der ihr entstandenen Kosten in einer Größenordnung von ca. 50.000 Euro - für die Förderung von baulichen Maßnahmen an Kulturdenkmälern, die außerhalb förmlich festgelegter Sanierungsgebiete liegen, verwenden kann. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung zur Sanierung von Gebäuden, an deren Sanierung auch die Universitätsstadt Marburg aus Gründen des Erscheinungsbildes und zur Bewahrung des historischen Stadtbildes ein großes Interesse hat, die aber wegen ihrer Lage außerhalb förmlich festgelegter Sanierungsgebiete keinen Zuschuss aus entsprechenden Fördermitteln erhalten können.

 

Da die GeWoBau als Sanierungsträger für die Universitätsstadt Marburg fungiert und das Sanierungsbüro dort angesiedelt ist, sollte von dort auch die zweckentsprechende Verwendung der Mittel in dem genannten Sinne erfolgen. Insoweit würde auch der haushaltsrechtlichen Zweckbestimmung „Zuschuss für historische Objekte u.a.“ Genüge getan, die auch den o.g. Bemerkungen des Vorberichtes entsprechen würden, so dass mit dieser Maßnahme nicht einmal eine förmliche Änderung des Vorberichtes verbunden bzw. erforderlich wäre.

 

Nach Abschluss dieses speziellen Sanierungsprogramms hat die GeWoBau die zweckentsprechende Verwendung der Mittel in prüffähiger Form zu dokumentieren.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

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