Seiteninhalt
Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0105/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrsentwicklungsplan (VEP) Marburger Nordstadt und Marburger Westen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 60 - Bauverwaltung und Vermessung
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
22.03.2002
| |||
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
|
Vorberatung
|
|
|
13.03.2002
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
|
Vorberatung
|
|
|
12.03.2002
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschlüsse zu fassen:
1. Der
Verkehrsentwicklungsplan für die Marburger Nordstadt und den Marburger Westen
wird - entsprechend dem Abschlussbericht des Gutachers - als Grundlage für
weitere Detail-Planungen beschlossen.
Die Detail-Planungen
sollen weiterhin von der Projektgruppe begleitet werden, die direkt betroffenen
Anlieger sowie die Institute der Philipps-Universität sollen ebenfalls in die
Planungen einbezogen werden.
Fragestellungen, für
die in der Projektgruppe kein Konsens erzielt werden konnte, sollen - je nach
Empfehlung (s. Anlage 2) - im Sinne der Gutachter-Vorschläge oder entsprechend
den ergänzenden Empfehlungen der Projektgruppe berücksichtigt werden.
2. Für
die Detail-Planungen sollen in einem nächsten Schritt Prioritäten benannt und
der Stadtverordneten-Versammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Sachverhalt
Begründung
I.
Ausgangssituation
Der
Verkehrsentwicklungsplan Marburger Nordstadt und Marburger Westen wurde auf
Grundlage der Stadtverordnetenbeschlüsse vom 13. Juli 1998 und 09. November
1998 in Auftrag gegeben.
Die
Erarbeitung des VEP (Verkehrsentwicklungsplans) durch den Gutachter (BSV - Büro
für Stadt- und Verkehrsplanung Dr. Reinhold Baier GmbH) wurde kontinuierlich
durch eine Projektgruppe, bestehend aus Vertretern des Marburger Verkehrsforums
und Mitgliedern der Verwaltung, begleitet.
Der Bau-
und Planungsausschuss wurde regelmäßig durch die Vorlagen vom 25.01.1998, vom
25.05.1999, vom 30.08.1999, vom 29.02.2000 und vom 14.09.2000 über den Stand
und den Inhalt der Arbeit informiert. Am 13.03.2000 gab der Bau- und
Planungsausschuss mit seiner Entscheidung die grundlegende Richtung für die
Erarbeitung des VEP vor. Der Beschluss lautete entsprechend der Empfehlung des
Gutachters:
"Für
das Zielszenario sollen aufgrund der Ergebnisse der Wirkungsanalyse eine gezielte
Förderung des ÖPNV und gezielte straßenräumliche Maßnahmen zur verträglicheren
Abwicklung des Verkehrs untersucht werden. Eine flächendeckende pauschale
Förderung des ÖPNV und der Bau von Umgehungsstraßen werden aufgrund der
Ergebnisse der Wirkungsanalyse nicht weiter verfolgt."
Am
28.09.2000 beschloss der Bau- und Planungsausschuss:
"Der
Verkehrsentwicklungsplan für die Marburger Nordstadt und Marburger Westen soll
auf Grundlage des vom Gutachter vorgelegten Ziel-Konzeptes ausgearbeitet
werden. Fragestellungen, für die aufgrund der Diskussion in der Projektgruppe
kein Konsens erzielt werden konnte, sollen im Sinne der Gutachter-Vorschläge im
Verkehrsentwicklungsplan berücksichtigt werden."
Den
Beschlüssen des Bau- und Planungsausschusses gingen jeweils die Information und
Diskussion in der Öffentlichkeit voraus.
Die
Information der Öffentlichkeit erfolgte zu jeweils entscheidenden
Planungsschritten (s. Abbildung 1) über Broschüren, Internet-Darstellungen auf
der Homepage der Stadt Marburg, Ausstellungen (Oktober 1999 und April/Mai 2000)
und Bürgerversammlungen (November 1999, Mai 2000, Oktober 2000).
Abb. 1
Ablaufschema Verkehrsentwicklungsplan
Aufgrund
der Arbeits- und Beteiligungsschritte fasst der Gutachter folgende
Schlussfolgerungen für die Entwicklung des Zielkonzeptes zusammen:
-
"Eine Umsetzung der "großen Netzergänzungen Behringtunnel (Szenario
A1) sowie
Westtangente
(Szenario A2) ergeben nur geringe Problemlösungsbeiträge und sind nur
langfristig realisierbar:
·
Die
Entlastung im Bereich Ketzerbach ist nicht in der für Verträglichkeitsgewinne
notwendigen Größenordnung. Der Behringtunnel bewirkt eine Zunahme der
Kfz-Belastung im unmittelbaren Zulaufbereich.
·
Die
Westtangente entlastet kleinräumig parallele Straßen (Hohe Leuchte,
Dammühlenstraße) bedingt aber eine Mehrbelastung der
Graf-von-Stauffenberg-Straße. In Ockershausen werden keine nennenswerten
Entlastungen von Ockershäuser Straße, Rotenberg und Hermannstraße erreicht.
·
Eine
flächendeckende Förderung des ÖPNV (Szenarien B1 / B2) bewirkt auf bestimmten
Relationen deutliche Fahrgastzuwächse. Angebotsverbesserungen sollten derzeit
gezielt dort eingeführt werden, wo die besten modalen Effekte erzielt wurden
(z.B. durch die CE-Linien) oder kritische Bereiche entlastet werden (z.B.
Ketzerbach).
·
Verbesserungen
der straßenräumlichen Verträglichkeit sind hauptsächlich durch gezielte
kleinräumige Umgestaltungsmaßnahmen zu erreichen.
·
Im
Bereich Nordstadt sind Verträglichkeitsgewinne in der Elisabethstraße, Pilgrimstein
und in der westlichen Bahnhofstraße erzielt worden. Die Robert-Koch-Straße und
die Bunsenstraße bleiben hoch belastet.
Aus
diesen Erkenntnissen wird die Empfehlung abgeleitet, die Entwicklung des
Zielkonzeptes mit den Schwerpunkten
·
straßenräumliche
Umgestaltung
·
gezielte
Förderung des Umweltverbundes
durchzuführen."
(Schlussbericht
zum VEP, S. 50)
Entsprechend
diesen Vorgaben wurde der Verkehrsentwicklungsplan erarbeitet (vgl. Anlage 1:
Abschlussbericht des Gutachters).
Der
Verkehrsentwicklungsplan ist auch vor dem Hintergrund des Ideenwettbewerbs zur
Elisabethkirche zu beurteilen, in dem das Preisbericht folgende Empfehlung
gibt:
"Das
Preisgericht empfiehlt dem Auslober einstimmig:
·
Unmittelbare
Umsetzung des Verkehrsentwicklungsplans zur Marburger Nordstadt (VEP)
·
Antrag
auf Aufnahme der Elisabethkirche zum Weltkulturerbe
·
Mittelfristiger
Erwerb des Fritz`schen Geländes
·
Weitere
Bearbeitung durch den ersten Preisträger"
II Der
Verkehrsentwicklungsplan Marburger Nordstadt und Marburger Westen
II.1 DAS ZIELKONZEPT
Die
folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Empfehlungen des Gutachters.
Abweichende oder ergänzende Beiträge der Projektgruppe sind einer
Zusammenstellung, die als Anlage 2 beigefügt ist, zu entnehmen.
Die
Vorschläge für die Regelung des Verkehrs im Marburger Norden und Marburger
Westen erstrecken sich auf
a) den
motorisierten Individualverkehr (MIV)
b) den
öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
c) den
Fahrradverkehr
d) Maßnahmen
im Straßenraum und damit auch auf den Fußgängerverkehr
Für die
erarbeiteten Vorschläge wurden dann Wirkungsanalysen erarbeitet. Diese
Wirkungsanalysen machen entsprechend der bisherigen Vorgehensweise* Aussagen zum Modal-Split, zur
Kfz-Belastung im Untersuchungsgebiet und zur straßenräumlichen Verträglichkeit.
zu
a) Vorschläge für den motorisierten
Individualverkehr (MIV)
BSV
schlägt - dort wo es verträglich gestaltet werden kann - ein Bündelungs-Konzept
für den MIV vor, d.h. die Straßen werden in die Kategorien
Hauptverkehrsstraßen, Hauptsammelstraßen und Sammelstraßen bzw. Anliegerstraßen
eingeteilt.
Ziel ist
es, die Verkehre auf den Hauptverkehrsstraßen, die den Verkehr straßenräumlich
besser aufnehmen können, als dies z.B. Sammelstraßen vermögen, zu bündeln.
Auf
diesen Hauptverkehrsstraßen soll entsprechend - soweit dies mit den anderen
Straßennutzungen verträglich abgewickelt werden kann - Tempo 50 gefahren werden
(vgl. Anlage 1, Seite 51 ff).
Hauptsammelstraßen
haben Erschließungsfunktion für das Quartier oder den Stadtteil und sollen
keine überörtlichen Verkehre aufnehmen. Sammelstraßen haben einen entsprechend
kleineren Einzugsbereich und Anliegerstraßen haben gar keine übergeordnete
Funktion mehr. Auf diesen Straßen mit untergeordneter Bedeutung für das
Straßennetz soll generell nur noch Tempo 30 gefahren werden (vgl. Anlage 1,
Seite 52, Abb. 40), wodurch bereits Gewinne in der straßenräumlichen
Verträglichkeit erzielt werden, da Sicherheitsgewinne für Fußgänger und
Fahrradfahrer sowie Verbesserungen für die anliegenden Nutzungen entstehen.
Der
Marburger Westen
Abweichend
von dem oben dargestellten Prinzip empfiehlt BSV aufgrund des geringen
straßenräumlichen Veränderungspotentials auch auf einigen Hauptverkehrsstraßen
eine Tempo-30-Regelung. So können z.B. im Marbacher Weg, am Rotenberg und in
der Ockershäuser Straße aufgrund der Straßenquerschnitte keine wesentlichen
Umgestaltungen zugunsten von Fahrradfahrern und Fußgängern vorgenommen werden.
Die Temporeduzierung für den MIV stellt hier nahezu die einzige Möglichkeit zur
Verbesserung der Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr dar.
In
Ockershausen hat der Gutachter kleinräumig zum Teil vom Bündelungs-Prinzip
abgesehen, da die hohe Empfindlichkeit aller nachteilig vom Verkehr betroffenen
Straßen eine Verlagerung von Kfz-Verkehren nicht möglich macht. So hätte z.B.
eine Sperrung der Hohen Leuchte eine Mehrbelastung des Rotenbergs zur Folge. Da
der Rotenberg die gleichen Verträglichkeitsprobleme bezüglich der Kfz-Belastung
aufweist wie die Hohe Leuchte wäre hier nur eine Verlagerung (und keine Lösung)
des Problems erreicht (vgl. auch Anlage 1, Seite 51ff).
Zur
Entlastung der Hohen Leuchte und einer Reduzierung des MIV im Zwetschenweg
schlägt BSV ein Linksabbiegeverbot von der Ockershäuser Straße in die
Stiftstraße und den Zwetschenweg vor, da die Verkehrsanalyse ergeben hat, dass
die Verkehre aus der Hohen Leuchte zum großen Teil über den Zwetschenweg
weiterfahren. Für den Zwetschenweg, in dem aufgrund des engen
Straßenquerschnittes keine Potentiale für eine Verbesserung der Bedingungen für
den Fußgängerverkehr durch straßenräumliche Maßnahmen bestehen kann die
Verträglichkeit hauptsächlich über die Reduzierung der Kfz-Menge erhöht werden
Als
Bestandteil des Schulwegenetzes und wegen der geringen Gehsteigbreiten bei
hohem Verkehrsaufkommen ist eine Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger
unbedingt anzustreben.
Aufgrund
der Diskussion in der Bürgerversammlung vom 17. Oktober 2000 hat der Gutachter anhand einer
Detaildarstellung für den Bereich Emil-von-Behring-Straße / Marbacher Weg /
Ketzerbach noch einmal verdeutlicht, dass in diesem Bereich ein hoher Anteil an
Quell- und Zielverkehren stattfindet, die entsprechend nicht mit einer
Verkehrsverlagerung zu erfassen sind (vgl. Abb. 2).
Abb. 2:
Vergleich der Kfz-Belastung in der nachmittäglichen Spitzenstunde für den
Marbacher Weg / Emil-von-Behring-Straße (Quelle: BSV: Untersuchungen zur
Verkehrsentwicklungsplanung Marburger Nordstadt und Marburger Westen -
Schlussbericht. Aachen, 2001)
Abbildung
2 zeigt, dass die Verkehrsbelastung entlang des Abschnittes
Emil-von-Behring-Straße, Marbacher Weg und Ketzerbach stark ansteigt, d. h.
sich Quelle und Ziel dieser Verkehre größtenteils in diesem Bereich befinden
und nicht von außerhalb dieses Bereiches eingespeist werden.
Der
Gutachter hat ermittelt, dass in Marbach (ohne Behringwerke) und dem Bereich
Wilhelm-Roser-Straße jeden Tag rund 27.000 Wege (ohne Fußwege) entstehen oder
enden. Davon werden 16.500 Wege mit dem Auto zurückgelegt. Diese Verkehre können
allenfalls durch eine modale - nicht aber durch eine räumliche -
Verkehrsverlagerung erfasst werden..
Die
Nordstadt
BSV hat
für die Nordstadt eine kleinräumige funktionale Gliederung des Straßennetzes
vorgenommen (vgl. Anlage 1. Seite 53, Abb. 41). Daraus geht hervor, dass die
Hauptachse für den MIV durch die Biegenstraße, die Deutschhausstraße, die
Bunsenstraße, die Robert-Koch-Straße und die östliche Bahnhofstraße, bzw. in
Richtung Marbach von der Deutschhausstraße über die Ketzerbach führen soll. Die
Straßen werden alle im 2-Richtungs-Verkehr befahren. Die Achse Wehrdaer Weg
über den Pilgrimstein bis zum Rudolphsplatz räumt als Umweltachse dem ÖPNV und
dem Radverkehr Priorität ein (vgl. auch Ausführungen zu b) und zu c) dieser
Vorlage). Allerdings bleiben die Straßen bis auf die Elisabethstraße und einen
Teilabschnitt des Pilgrimsteins vor dem Oberstadtaufzug dem MIV zugänglich. Im
Bereich der Elisabethstraße und der Kreuzung Elisabethstraße / Ketzerbach kommt
es dadurch zu einer erheblichen Kfz-Reduzierung.
Das
Oberstadt-Parkhaus wird - wie bisher - aus Richtung Norden erschlossen. Die
Abfahrt erfolgt über die verlängerte Wolffstraße. Für den ÖPNV und für
Touristenbusse bleibt der Bereich vor dem Oberstadtaufzug befahrbar.
Anliegerverkehr kann in allen Straßen stattfinden.
Mit der
Reduzierung des Kfz-Verkehrs in der Elisabethstraße und entsprechend auch in
der westlichen Bahnhofstraße sowie im Kreuzungsbereich der Ketzerbach, trägt
der Entwurf für das Ziel-Konzept der Zielsetzung Rechnung, eine Aufwertung für
diesen historisch und städtebaulich bedeutenden Bereich rund um die
Elisabethkirche zu erreichen. Aufgrund des geringeren Verkehrsaufkommens können
die Verkehrsflächen neu verteilt werden, wodurch neue Gestaltungsspielräume
entstehen, die u.a. eine Verbesserung der Aufenthalts-, Einkaufs- und
Wohnqualität des Gebietes ermöglichen.
Abb.
3: Ausschnitt aus dem Entwurf des 1. Preisträgers des Ideenwettbewerbs
Elisabethkirche
Die
Umverteilung der Verkehrsflächen war auch Grundlage der Entwürfe zum Ideenwettbewerb
Elisabethkirche. Das Preisgericht empfiehlt im Zusammenhang mit der Verfolgung
des Entwurfs der 1. Preisträger auch die Umsetzung des
Verkehrsentwicklungsplans.
Die
Verkehrsberuhigung vor dem Oberstadtaufzug ist zentraler Bestandteil der
Umweltachse und führt außerdem zu einer Aufwertung der Aufenthaltsqualität und
der Fußläufigkeit im Bereich Marburg Mitte.
zu
b) Vorschläge für den ÖPNV
Einführung
neuer Linien
Für das
Ziel, Kfz-Verkehre nicht nur verträglicher abzuwickeln, sondern auch modal zu
verlagern, sind Verbesserungen im ÖPNV-Angebot ein wesentlicher Bestandteil des
VEP.
Im
Vorfeld konkreter Vorschläge weist der Gutachter allerdings darauf hin, dass der
Entscheidungsträger für eine Stärkung des ÖPNV auch entsprechende
Finanzierungsmittel bereitstellen muss. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Mittel muss dann ein relatives Optimum zur Verbesserung des ÖPNV-Angebotes aus
dem gesamten Maßnahmenspektrum ausgewählt werden.
Als
wesentlichen Bestandteil einer Angebotsausweitung empfiehlt BSV die Einführung
von Schnellbuslinen, sog. City-Express-Linien (CE-Linien) auf ÖPNV-Achsen mit
einem hohen Fahrgastpotential (vgl. Anlage1, Seite 58/59 und Seite 60 Abb. 44).
Diese Linien verbinden die Stadtteile Wehrda und Cappel, Stadtwald und Waldtal
sowie Marbach und Lahnberge paarweise untereinander und mit der Innenstadt. Bei
den CE-Linien handelt es sich um ein zusätzliches Angebot zu den bestehenden
Stadtbuslinien.
Eine
Verkürzung der Fahrzeit gegenüber den Stadtbuslinien erfolgt durch eine
reduzierte Zahl der zu bedienenden Haltestellen. Für Marbach wird außerdem
empfohlen, in Abstimmung mit der heutigen Linie 5 den Stich zu den
Behring-Werken oder die Erschließung der Brunnenstraße durch die CE-Linie
wegzulassen, so dass zusätzlich eine Beschleunigung gegenüber der Stadtbuslinie
erfolgt.
Als
bedeutenden Vorteil einer Einführung von CE-Linien benennt der Gutachter die
Einführung eines neuen Produktes, das intensiv beworben werden kann. Durch ein
fortschrittliches vom Stadtbus abweichendes Design der Linie kann entscheidend
zur Image-Verbesserung des ÖPNV beigetragen werden.
Optimierung
des bestehenden Angebotes
Neben der
Einführung des neuen Produktes legt der Gutachter großen Wert auf eine
einheitliche Taktstruktur des Busangebotes und rät zu einer einheitlichen
Vertaktung der Linien. Von einer Bedienung im 40-Minuten-Takt wird ganz
abgeraten.
Aufgrund
der in der Wirkungsanalyse berechneten Fahrgastzuwächse schlägt BSV für die
Linie 7 zu den Lahnbergen einen 10-Minuten-Takt vor. Für die Linie 4 wird wegen
errechneter Fahrgastzuwächse eine Taktverdichutng auf 20 Minuten vorgeschlagen.
Die
Linien 2 und 3 sollten in Wehrda um 10 Minuten versetzt abfahren, um in Wehrda
einen 10-Minutentakt zu gewährleisten. In Cappel verändert sich die
Bedienungshäufigkeit dadurch nicht, da die Linien nur auf einem kurzen
Streckenabschnitt parallel fahren.
Sollte
eine Verbindung der Stadtteile Ockershausen und Stadtwald gewünscht werden,
bietet sich laut Gutachter eine Verlängerung der Linie 5 bis in den Stadtwald
an. Nach Angaben der Stadtwerke erfordert diese Verlängerung allerdings
entsprechende Straßenbaumaßnahmen der K68 zwischen Hermannstraße und Stadtwald.
Desweiteren
sieht der Gutachter viele Ansätze, insbesondere zur Bedienung der westlichen
Stadtteile, bereits in der "Konzeption zur Umsetzung des
Nahverkehrsplanes" der Stadtwerke Marburg berücksichtigt.
Da auf
den Stadtteil Michelbach künftig 40% aller Verkehre mit Quelle oder Ziel im
Marburger Westen entfallen, wird hier auch weiterhin eine Bedienung durch den
Linienverkehr empfohlen.
Abendverkehr
Nach den
Empfehlungen des Gutachters ist eine abendliche Ausweitung des Linienbetriebes
anstelle der Abendlinien anzustreben.
Als
Mindeststandard für den Abendverkehr benennt er jedoch eine zusätzliche
Abendlinie, die den Stadtteil Stadtwald anbindet.
Flankierende
Maßnahmen
Zusätzlich
rät BSV zu Maßnahmen zur Verknüpfung des ÖPNV und des Radverkehrs. Insbesondere
im Außerortsbereich sollten Haltestellen mit großem Einzugsbereich mit Bike and
Ride - Anlagen ausgestattet werden.
Haltestellenausstattung
Grundsätzlich
ist anzustreben, alle Haltestellen mit der Grundausstattung
·
Haltestellenbezeichnung,
·
Linien-
und Richtungsangebote,
·
Fahrplan
und Tarifinformation,
·
Wetterschutz,
·
Müllbehältern
und
·
angepassten
Bordsteinhöhen zum sicheren und bequemen Einsteigen
zu
versehen.
Erschließungs-
und Haltestellenkonzept für die Nordstadt
Durch die
veränderte Verkehrs- und ÖPNV-Führung in der Nordstadt ergibt sich z.T. auch eine veränderte Anordnung der
Haltestellen.
Während
die Busse bisher zusammen mit dem MIV auf der Achse Bunsen- und
Robert-Koch-Straße fahren, sieht das Erschließungskonzept für die Nordstadt die
Führung der Busse über die Deutschhausstraße, die Elisabethstraße und die
westliche Bahnhofstraße vor. Die Bunsen- und Robert-Koch-Straße sollen nach dem
Konzept des Gutachters allein den MIV aufnehmen (vgl. Anlage 1, Seite 65-67).
Entsprechend
sieht der Gutachter in der Bunsen- und Robert-Koch-Straße in seiner
ursprünglichen Version auch keine Bushaltestellen mehr vor. Dafür wurde eine
Haltestelle in der Deutschhausstraße eingerichtet.
Alle
Haltestellen mit Ausnahme der Haltestelle im Pilgrimstein vor dem
Oberstadtaufzug werden für beide Fahrtrichtungen gegenüberliegend angeordnet.
Dadurch wird die Orientierung gegenüber der heutigen Situation, dass die
Haltestellen für beide Fahrtrichtungen z.T. in verschiedenen Straßen liegen,
verbessert.
Dem
Bereich Elisabethstraße /Ketzerbach kommt eine zentrale Bedeutung bei der
ÖPNV-Erschließung des Viertels zu und wird entsprechend mit Haltestellen
ausgestattet.
Desweiteren
macht der Gutachter Vorschläge zur Beschleunigung des ÖPNV u.a. an dem Knoten
Bahnhofstraße / Krummbogen sowie in der Ketzerbach und in der Biegenstraße. Die
Beschleunigung erfolgt, je nach straßenräumlichen Gegebenheiten durch Halten
auf der Fahrbahn, LSA (Lichtsignalanlagen)-Bevorrechtigung oder eigener Aufstellspur
vor LSA.
zu
c)
Fahrradverkehr
Neben der
modalen Verlagerung von Verkehren auf den ÖPNV können durch die Verbesserung
der Bedingungen für den Fahrradverkehr modale Verschiebungen zugunsten des
Umweltverbundes erreicht werden.
In den
Vordergrund der Überlegungen zu Verbesserungen für den Fahrradverkehr stellt
BSV die Schaffung von zusammenhängenden Netzen. Im wesentlichen werden daher
nur dort Radwegeverbindungen vorgeschlagen, wo sie zur Entstehung eines
zusammenhängenden Netzes beitragen. Bedeutende Fahrradachsen sieht der
Gutachter aufgrund der hohen Quell-/Zielverkehre und der Topographie in der
Stärkung der Nord-Süd-Achse und einer West-Ost-Querverbindung im weiteren
Innenstadtbereich (vgl. Anlage 1, Seite 68 und Seite 70 Abb. 46).
Wesentliche
Verbindungsfunktion hat dabei die Nordstadt mit ihrem neuen
Erschließungskonzept.
Der
Bahnhof wird dabei einmal über die Achse Pilgrimstein, Elisabethstraße und
Bahnhofstraße erschlossen. Da in der Bunsenstraße und Robert-Koch-Straße kein
durchgehender Radweg ermöglicht werden kann, ist eine Verbreiterung der
Bunsenbrücke vorgesehen, die im Rahmen einer ohnehin erforderlichen Sanierung
erfolgen soll. Dadurch kann ein Radweg bis an das Behördenzentrum herangeführt
werden (vgl. Anlage 1, Abb. 47 und
Abb. 48).
In der
östlichen Bahnhofstraße sollen unter Verzicht der Stellplätze Fahrradstreifen
angelegt werden. Im Knotenbereich zum ZOB endet der Fahrradweg in einer
gemeinsamen Aufstellspur für Busse und Radfahrer.
Als
wünschenswerte Ergänzungsachse schlägt der Gutachter eine Stärkung der
Radwegeverbindung am westlichen Lahnufer zwischen Hauptbahnhof und Erlenring
(vgl. Anlage 1, Seite 72 Abb. 48)
vor.
zu
d) Maßnahmen im Straßenraum
BSV hat
mit dem Konzept zur straßenräumlichen Verträglichkeit mehrfach darauf
hingewiesen, dass neben der Verkehrsmenge auch die Bedingungen im Straßenraum
maßgeblich für die verträgliche Abwicklung des Verkehrs ausschlaggebend sind.
Entsprechend
der Aufgabenstellung wurden detaillierte Vorschläge für die Marburger Nordstadt
erarbeitet und Empfehlungen für den Marburger Westen gegeben.
Marburger
Westen
Für die
Einfallstraßen aus dem Marburger Westen empfiehlt der Gutachter neben der
bereits genannten Tempo 30 - Regelung auf ausgewählten Straßen vor allem die
Einrichtung von zusätzlichen Querungshilfen (z.B. in der Hermannstraße, im
Bereich der Ockershäuser Str. / Stiftstraße, der Universitätsstraße, im
Marbacher Weg, in der Brunnenstraße u.a.). Zusätzlich wird im Bereich
Stiftstraße / Ockershäuser Straße eine punktuelle Gehwegverbreiterung
vorgeschlagen, ebenso auf Abschnitten in der Brunnenstraße. Bereits weiter
vorne wurde erwähnt, dass in den Straßenquerschnitten kaum Potentiale für
Veränderungen vorhanden sind.
Für
Wehrda empfiehlt der Gutachter die Umgestaltung der Haltestelle "Im
Hain" in ein Buskap und die Ergänzung um ein Wartehäuschen.
Die
Knotenpunkte Goßfeldener / Freiherr-vom-Stein-Straße und Goßfeldener Straße /
Cölber Straße können zu Kreisverkehren umgestaltet werden. Für den Knoten
Mengelsgasse / Wehrdaer Straße sieht der Gutachter diesbezüglich aufgrund der
Zufahrt zur Bank und den dort vorhandenen Stellplätzen Probleme. Allerdings
kann ein Rückbau des Knotenpunktes vorgenommen werden.
Nordstadt
In der
Marburger Nordstadt entstehen aufgrund der veränderten Verkehrsführung neue
Möglichkeiten zur Gestaltung der Straßenquerschnitte.
westliche
Bahnhofstraße
Die
Verkehrsreduzierung in der westlichen Bahnhofstraße ermöglicht trotz des
2-Richtungs-Verkehrs eine Verbreiterung der Gehsteige und eine Reduzierung der
Fahrbahn auf 6,50 m. Die heute bereits vorhandene Haltestelle in der
Bahnhofstraße wird um eine Haltestelle für die Gegenrichtung ergänzt.
östliche
Bahnhofstraße
BSV ist
zu dem Ergebnis gekommen, dass in der östlichen Bahnhofstraße 3 Fahrspuren für
den MIV erhalten bleiben müssen. Das Straßenrandparken soll zugunsten eines
Radweges und der Verbreiterung der Gehwege entfallen (Anlage 1, Seite 79). Auf
Höhe der Brücke muss der Radweg aufgrund der geringen Breite entfallen. Dafür
erhält der Bus eine eigene Aufstellspur, die von den Radfahrern mitbenutzt
werden kann.
Außerdem
soll eine direkte Fußwegeverbindung vom Parkplatz am Lahnufer in die
Bahnhofstraße hergestellt werden.
Robert-Koch-Straße / Bunsenstraße
In der Robert-Koch- und Bunsenstraße hat der Gutachter keine
Radverkehrsanlagen vorgeschlagen, da hier keine durchgängige Radwegeverbindung
realisiert werden kann. Neben der 7 m breiten Fahrbahn ist Straßenrandparken
vorgesehen. Alternativ zu den Stellplätzen sind Radfahrstreifen prinzipiell denkbar.
Im Knotenberich wird jedoch die gesamte Straßenbreite als Aufstellfläche für
den MIV benötigt (vgl. auch Seite 11 dieser Vorlage).
Biegenstraße
In der
Biegenstraße ist ein baumbestandener Mittelstreifen als Fahrbahnteiler
vorgesehen. Für jede Fahrtrichtung gibt es eine Fahrspur und einen
Radfahrstreifen. Die Gehsteige sind jeweils 3,40 m breit. Südlich der
Einmündung in die Savignystraße ist eine Querungshilfe für Fußgänger
vorgesehen.
Die
Bushaltestelle vor der Stadthalle wird auch für die Gegenrichtung eingerichtet.
Elisabethstraße
/ Ketzerbach
Die
Elisabethstraße ist vom MIV befreit. Radfahrer, ÖPNV und Lieferverkehr sind
weiterhin zugelassen. Dieser verbleibende Verkehr soll in einer gestalterisch
angedeuteten Fahrgasse geführt werden.
BSV
schlägt im Kreuzungsbereich zur Ketzerbach die Einrichtung von 2 Haltestellen
vor (vgl. Anlage 1, Seite 65).
Für die
Ketzerbach legte BSV ein Konzept vor, das in einem ersten Ausbauschritt
weiterhin Parken auf dem Anger vorsieht. Das Parken ist unterbrochen, so dass
der Anger an 3 Stellen gequert werden kann (vgl. Übersichtsplan BSV:
Straßenräumliches Konzept). Das Seitenrandparken soll zugunsten einer
Verbreiterung der Gehsteige entfallen. Der Wegfall der Parkplätze soll durch
ein Angebot für Anwohnerparken im Bereich des Parkdecks in der
Wilhelm-Roser-Straße oder im Rahmen von Umnutzungen im Kliniksviertel
kompensiert werden. Die verbleibenden Parkplätze auf dem Anger sollen in erster
Linie Kurzzeitparkplätze für den Kundenverkehr sein.
Langfristig
soll die Option erhalten bleiben, den Anger ganz vom ruhenden Verkehr zu
befreien, um ihn wieder als Aufenhaltsfläche zu nutzen.
II.2 DIE WIRKUNGSANALYSEN
In
Anbetracht der vorgeschlagenen Maßnahmen im Straßenraum stellt sich in der
verkehrspolitischen Diskussion sofort die Frage nach einer Stellplatzbilanz.
Einerseits
ist die Verlagerung des ruhenden Verkehrs oft die einzige Möglichkeit, um
Freiräume für eine straßenräumliche Gestaltung zu schaffen. Andererseits wird
schnell befürchtet, dass der Standort - vor allem für Einzelhandelskunden -für
den MIV damit unattraktiv wird.
Die
Projektgruppe hat gerade die Stellplatzfrage immer wieder ausführlich
diskutiert (vgl. Anlage 2). Der Gutachter hat dieser Diskussion durch
Aufstellung einer Stellplatzbilanz Rechnung getragen:
Analyse Zielkonzept Differenz
Wehrdaer
Weg südlich 20 20 0
Rosenstraße 38 38 0
Bahnhofstraße 40 8 -32
Lahnstraße 15 15 0
Roberg-Koch-Straße 30 18 -12
Ketzerbach
(1. Ausbaustufe) 120 70 -50
Firmaneistraße 70 70 0
Uferstraße 80 80 0
Heusingerstraße 30 30 0
Biegenstraße
nördlich 12 12 0
Biegenstraße 60 60 0
Deutschhausstraße 80 80 0
Johannes-Müller-Straße 30 30 0
Pilgrimstein
nördlch 30 30 0
Lahnufer 200 200 0
Gesamt 855 761 -94
Abb. 4:
Stellplatzbilanz Analyse und Zielkonzept (öffentliche Stellplätze)
Insgesamt
besteht Konsens, dass für entfallende Parkplätze gleichwertiger Ersatz
geschaffen werden muss. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass in der
Vergangenheit bereits planerische Vorleistungen erbracht worden sind. Die
Stellplätze im Bereich des Gaswerks und die fußläufige Anbindung an das
Nordviertel durch die Rosenbrücke müssen als solche Vorleistung gesehen werden.
Zusammen mit der Rahmenplanung für das Kliniksviertel und darin enthaltenen
Stellplatzoptionen beurteilt der Gutachter das Parkraumangebot für das
Nordviertel als ausreichend.
Zusätzlich
soll eine fußläufige Anbindung der Parkflächen am Lahnufer an die Bahnhofstraße
diese Parkplätze für die Nordstadt attraktiver machen.
Die
folgenden Ausführungen zu den Wirkungsanalysen des Zielkonzeptes verdeutlichen
u.a. nochmals die Bedeutung straßenräumlicher Maßnahmen für eine Aufwertung des
Umfeldes.
Die von
BSV vorgeschlagenen Maßnahmen führen zu modalen Verlagerungen, aber auch zu
räumlichen Verlagerungen in der Kfz-Belastung einzelner Straßen. Über die
Kfz-Menge und die straßenräumlichen Maßnahmen wird die Verträglichkeit der
Verkehrsabwicklung beeinflusst.
Diese
Veränderungen werden in der Wirkungsanalyse dargestellt.
Modal-Split
Der
Modal-Split verändert sich zugunsten des Umweltverbundes. Während im
Prognose-0-Fall (also bis zum Jahr 2010, ohne die im VEP beschriebenen
Maßnahmen) der MIV-Anteil bei 64,5% liegt, liegt er im Ziel-Konzept bei 58,8%.
Entsprechend sind Radverkehrsanteil und ÖPNV-Anteil im Ziel-Konzept gestiegen
(vgl. nachfolgende Abbildung):
Modal-Split
Prognose-0-Fall
Ziel-Konzept
Abb.5:
Modal-Split
Kfz-Belastungen
Der
nachfolgenden Tabelle ist für ausgewählte Straßen die Kfz-Belastung im
Vergleich zwischen Analyse-Rechenfall (IST-Zustand), Prognose-0-Fall und
Ziel-Konzept zu entnehmen:
Straße Analyse Prognose
Null-Fall Zielkonzept
Wehrdaer
Weg 418 462 298
Wehrdaer
Straße (südlich im Hain) 542 549 388
Bahnhofstraße
(westlich) 1161 1225 518
Bahnhofstraße
(östlich) 1889 1926 2080
Elisabethstraße 1088 1110 -
Robert-Koch-Straße
(nördlich) 1323 1390 1995
Bunsenstraße 1320 1385 1787
Deutschhausstraße
(östl. Elisabethstr.) 1348 1403 1687
Biegenstraße 1317 1358 1209
Pilgrimstein
(nördlich) 889 882 662
Biegenstraße
(am Rudolphsplatz) 1982 1992 1215
Ketzerbach 1558 1549 1280
Marbacher
Weg (Wilhelm-Roser-Str. bis Köhlersgrundgasse) 1070 1123 866
Emil-von-Behring-Straße
(Behringwerke) 815 849 826
Emil-von-Behring-Straße
(nördlich Brunnenstraße) 592 635 468
Universitätsstraße 1579 1698 1485
Rotenberg
(östlich) 545 604 652
Hohe
Leuchte (südlich) 399 400 238
Ockershäuser
Straße 401 432 324
Herrmannstraße
270 358 157
Graf-von-Stauffenberg-Straße 545 904 945
Zwetschenweg 636 647 343
Abb. 6: Kfz-Belastung ausgewählter
Straßenquerschnitte
Die
Vergleiche zeigen, dass in den als empfindlich eingestuften Straßen Ketzerbach,
Wehrdaer Weg, Marbacher Weg, Hermannstraße, Ockershäuser Straße, Zwetschenweg
etc. die Kfz-Belastung abnimmt.
Die
Elisabethstraße als einer der empfindlichsten städtebaulichen Bereiche ist vom
MIV befreit.
Aufgrund
der veränderten Verkehrsführung und der Reduzierung des
Hauptverkehrsstraßennetzes in der Nordstadt gibt es neben den modalen auch
räumliche Verlagerungen des Kfz-Verkehrs, die sich in einer stärkeren
Kfz-Belastung der östlichen Bahnhofstraße, der Robert-Koch und der Bunsenstraße
bemerkbar machen. Diese Straßen sind aber aufgrund ihrer straßenräumlichen
Bedingungen (Querschnitte) nicht in gleichem Maß als empfindlich einzustufen,
wie die vom Kfz-Verkehr entlasteten Straßen.
Durch
zusätzliche straßenräumliche Maßnahmen wird außerdem eine verträgliche
Abwicklung des zusätzlichen Verkehrs angestrebt, und zum Teil auch erreicht (s.
Abb. 7).
Eine
Ausnahme stellt die Graf-von-Stauffenberg-Straße dar, die trotz ihrer
Wohnfunktion in einem längeren Abschnitt eine Verkehrszunahme zu verzeichnen
hat. Diese Zunahme ergab sich in allen Szenarien, im Prognose-0-Fall und zeigt
sich auch im Ziel-Konzept. Trotz dieser Zunahme findet durch die vorgesehene
zusätzliche Einrichtung eines Überweges keine Verschlechterung der
straßenräumlichen Verträglichkeit gegenüber der derzeitigen Situation statt.
Für den
Rotenberg ist auch eine leichte Zunahme des Kfz-Verkehrs zu verzeichnen.
Allerdings kann hier aufgrund des Straßenquerschnittes und der Topographie
keine Aufwertung durch straßenräumliche Maßnahmen erreicht werden.
Straßenräumliche
Verträglichkeit
Das
Konzept der straßenräumlichen Verträglichkeit geht davon aus, dass die
Kfz-Menge und die straßenräumlichen Bedingungen in Wechselwirkung die
Verträglichkeit der Verkehrsabwicklung bestimmen.
Die
nachfolgend dargestellten Werte sind Problempunkte, wobei das Maximum bei 16
Problempunkten liegt. Das heißt, der Kfz-Verkehr in einer Straße, die mit 14
Problempunkten bewertet ist, belastet die anderen Straßennutzungen stärker als
in einer Straße, die mit 5 Problempunkten bewertet ist*
Straße Analyse Prognose
Null-Fall Zielkonzept
Wehrdaer
Weg 9 9 5
Wehrdaer
Straße (südlich im Hain) 6 6 3
Bahnhofstraße
(westlich) 15 15 3
Bahnhofstraße
(östlich) 15 15 8
Elisabethstraße 13 13 -
Robert-Koch-Straße
(nördlich) 12 12 11
Bunsenstraße 13 13 11
Deutschhausstraße
(östl. Elisabethstr.) 14 14 12
Biegenstraße 11 11 4
Pilgrimstein
(nördlich) 12 12 3
Biegenstraße
(am Rudolphsplatz) 11 11 7
Ketzerbach 13 13 10
Marbacher
Weg (Wilhelm-Roser-Str. bis Köhlersgrundgasse) 11 11 9
Emil-von-Behring-Straße
(Behringwerke) 11 11 8
Emil-von-Behring-Straße
(nördlich Brunnenstraße) 9 9 8
Universitätsstraße 13 13 12
Rotenberg
(östlich) 10 10 10
Hohe
Leuchte (südlich) 7 7 7
Ockershäuser
Straße 8 8 2
Herrmannstraße
5 5 -
Graf-von-Stauffenberg-Straße 7 11 7
Zwetschenweg 10 10 6
Abb. 7: Verträglichkeitsbewertung
Die
Tabelle zeigt, dass auch die Straßen, die zusätzliche Kfz-Verkehre zu
verzeichnen haben, durch Verbesserungen für den Fußgängerverkehr in Form von
zusätzlichen Querungshilfen eine leichte Aufwertung in der Verträglichkeit
gegenüber dem heutigen Zustand erhalten.
In keinem
Fall tritt eine Verschlechterung gegenüber der heutigen Situation ein.
III.
Weitere Vorgehensweise
In
Abstimmung mit der Projektgruppe soll unter Berücksichtigung der
Prioritätenreihung des Gutachters ein erster Maßnahmenkatalog entworfen werden.
Dieser
wird den Stadtverordneten zum Beschluss vorgelegt.
Die
Detailplanung soll dann in enger Abstimmung mit den Betroffenen und in Zusammenarbeit
mit der Projektgruppe erfolgen.
Egon
Vaupel
Bürgermeister
Anlage
1 Untersuchungen
zur Verkehrsentwicklungsplanung Marburger
Nordstadt
und Marburger Westen - Schlussbericht - BSV
Anlage
2 VEP
Marburger Nordstadt und Marburger Westen - Abweichende oder
ergänzende
Empfehlungen der Projektgruppe zum vom Gutachter vorgelegten
Verkehrsentwicklungsplan
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen