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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0453/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In welchen Abständen werden Marburgs Spielplätze auf Sicherheit und Sauberkeit überprüft?

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Sachverhalt

Entsprechend der Dienstanweisung zur Kontrolle der Verkehrssicherheit auf städtischen Kinderspiel- und Bolzplätzen, Spieleinrichtungen in Kindergärten und Schulen und anderen Spieleinrichtungen der Universitätsstadt Marburg werden die Sichtkontrollen in Intervallen von 5 bis max. 12 Arbeitstagen durchgeführt. Die unterschiedlichen Zeitintervalle ergeben sich aus der Häufigkeit festgestellter Mängel. Problem-Spieleinrichtungen werden häufiger kontrolliert als die als relativ unproblematisch bekannten Anlagen.

 

Eine intensivere Kontrolle (Funktionskontrolle) findet vierteljährlich statt, die Jahreshauptuntersuchung, bei der eine eingehende Kontrolle mit Freigraben von Fundamenten und anderer sicherheitsrelevanter Einrichtungen erfolgt, findet regelmäßig jährlich statt.

 

Jeder Kontrollgang wird entsprechend der Dienstanweisung dokumentiert.

 

Für diese Aufgabe steht beim Fachdienst Stadtgrün, Umwelt und Natur eine Arbeitskraft zur Verfügung.

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