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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0459/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wird in den Verwaltungsaußenstellen Marbach und Wehrda auch weiterhin Rentenberatung durch hervorragend ausgebildete Mitarbeiterinnen angeboten?

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Sachverhalt

Die Stadt- und Gemeindeverwaltungen sind gesetzlich verpflichtet, Anträge auf Sozialleistungen entgegenzunehmen. Dieser Auftrag schließt eine Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen vor Weiterleitung an die Rententräger ebenso mit ein wie eine Auskunftspflicht in begrenztem Umfang. Eine qualifizierte Rentenberatung ist damit ausdrücklich nicht vorgeschrieben.

 

Der Magistrat ist selbstverständlich bemüht, im Rahmen seiner Möglichkeiten die dafür zuständigen Kollegen/Kolleginnen bestmöglich zu qualifizieren.

 

Wo die Aufgabenerledigung letztlich angeboten wird, bleibt der weiteren Personal- und Organisationsplanung vorbehalten. Bis Ende 2010 -dem Ausscheiden der jetzigen Stelleninhaberin-gibt es keine Veranlassung am derzeitigen Angebot etwas zu ändern.

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