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Ratsinformation
Antrag des Kinder- und Jugendparlaments - VO/0108/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag des Kinder- und Jugendparlaments betr. Änderung der Satzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag des Kinder- und Jugendparlaments
- Federführend:
- Jugendamt
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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22.03.2002
| |||
●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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19.03.2002
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten folgenden Beschluss zu fassen:
In den
entsprechenden Ämtern soll juristisch und organisatorisch geprüft werden ob
eine Änderung der Satzung des Kinder- und Jugendparlamentes folgendermaßen
möglich ist:
§ 2, 2.
Das aktive und passive Wahlrecht zum Kinder- und Jugendparlament haben alle
deutschen und nichtdeutschen Kinder und Jugendlichen, die ihren ersten oder
zweiten Wohnsitz in der Stadt Marburg haben und Marburg ihr längerfristiger
Lebensmittelpunkt ist. Die Kinder und Jugendlichen müssen das 6. Lebensjahr
vollendet und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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