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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag des Kinder- und Jugendparlaments - VO/0108/2002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten folgenden Beschluss zu fassen:

 

In den entsprechenden Ämtern soll juristisch und organisatorisch geprüft werden ob eine Änderung der Satzung des Kinder- und Jugendparlamentes folgendermaßen möglich ist:

§ 2, 2. Das aktive und passive Wahlrecht zum Kinder- und Jugendparlament haben alle deutschen und nichtdeutschen Kinder und Jugendlichen, die ihren ersten oder zweiten Wohnsitz in der Stadt Marburg haben und Marburg ihr längerfristiger Lebensmittelpunkt ist. Die Kinder und Jugendlichen müssen das 6. Lebensjahr vollendet und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

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