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Ratsinformation
Antrag der CDU-Fraktion - VO/0516/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion betr. sozial verträgliche Sparkassen-Gebühren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der CDU-Fraktion
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Melanie Drusel
- Beteiligt:
- Dezernat I - Oberbürgermeister; 50 - Soziale Leistungen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
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Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung
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Vorberatung
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26.08.2009
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21.10.2009
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Gestoppt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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04.09.2009
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30.10.2009
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat möge seinen Einfluss auf die Sparkasse
Marburg-Biedenkopf über den Verwaltungsrat dahingehend wahrnehmen, dass die
Möglichkeiten sondiert werden, die Entgelte für Barüberweisungen von Miete,
Nebenkosten, Stromgeld und Telefongebühren reduziert oder kostenfrei ausgeführt
werden.
Sachverhalt
Begründung:
Laut
Preis- und Leistungsverzeichnis der Sparkasse Marburg-Biedenkopf werden für
Barüberweisungen von Geldern pro Überweisungsvorgang 6,00 Euro für Kontoinhaber
und 12,00 Euro für Nichtkontoinhaber erhoben.
Sozial
benachteiligte Personen verfügen zwar oftmals über eine Kontoverbindung, können
diese jedoch nicht für Überweisungen nutzen, da die Geschäftsverbindung von
Gläubigern gepfändet ist. Lediglich Barabhebungen in Höhe der Sozialleistungen
sind innerhalb von 10 Tagen nach Eingang möglich.
Um
existenznotwendige Zahlungen vornehmen zu können, ist dieser Personenkreis
somit gezwungen, Barüberweisungen für Miete und Nebenkosten, Stromgeld und
Telefongebühren zu tätigen.
Die
Gebühren der Sparkasse hierfür sind ganz erheblich. So können allein bei 3
Überweisungen monatlich 216,00 € im Jahr zusammen kommen bzw. 432,00 € bei
Nichtkontoinhabern.
Philipp
Stompfe Roger
Pfalz
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