Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/0525/2009

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Marburg beauftragt den Magistrat der Stadt Marburg in einem transparenten Verfahren ein „Marburger Mobilfunkversorgungskonzept“ zu entwickeln.

Der Magistrat wird aufgefordert, eine Minimierung der Immissionsbelastung in besiedelten Gebieten zu erreichen, um vorsorglich eine gesundheitliche Gefährdung der Marburger BürgerInnen weitgehend zu verhindern. Dem Magistrat wird empfohlen, das „Mobilfunkversorgungskonzept der Stadt Attendorn“ auf Marburger Verhältnisse zu übertragen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

 

In dem Positionspapier des BUND „Für zukunftsfähige Funktechnologien“ vom Oktober 2008 werden die Begründungen und Forderungen zur Begrenzung der Gefahren und Risiken durch hochfrequente elektromagnetische Felder ausführlich und nachvollziehbar dargelegt. Die Stadt Attendorn hat in einem beispielhaften Verfahren ein Mobilfunkversorgungskonzept erstellt und damit einen Gedanken des Bundesverfassungsgerichtes aufgenommen. In einem Verfahren aus dem Jahre 2002 hat das Bundesverfassungsgericht zwar eine Beschwerde zur Bewertung der derzeitig gültigen Grenzwerte nicht angenommen, aber gleichzeitig festgestellt, es sei Aufgabe der Politik, angesichts noch ungeklärter Risiken Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

 

Das „Attendorner Mobilfunkversorgungskonzept“ ist ein gelungener Versuch auf kommunaler Ebene den Vorsorgegedanken zu verwirklichen und zeigt auch, dass eine Kommune dem Wildwuchs von Mobilfunkstationen nicht hilf- und tatenlos zusehen muss.

 

Bei der Standortplanung von Mobilfunksendeanlagen müssen die öffentlichen Belange wie

 

o  die Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse ( §1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB)

o  die Erhaltung vorhandener Ortsteile ( §1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB)

o     Denkmalschutz , Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes ( §1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB)

o  der Umweltschutz ( §1 Abs. 5 und Abs. 6 Nr. 7 BauGB)

o     umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit (Buchst. c)

o     Vermeidung von Emissionen (Buchst. e)

 

im Rahmen des Abwägungsgebots nach § 1 Abs. 7 BauGB ein deutliches Übergewicht gegenüber den privatwirtschaftlichen Interessen der Betreiber erhalten. Die kommunale gesamträumliche Planung bekommt zudem durch ein Mobilfunkversorgungskonzept die Grundlage, um sensible Bereiche mit niedrigsten Immissionswerten (Schutz-Oasen) auszuweisen und zu planen.

 

 

BUND „Für zukunftsfähige Funktechnologien“ <http://www.bund.net/fileadmin/bundnet/publikationen/sonstiges/20081028_sonstiges_funktechnologien_position.pdf>

 

Das Attendorner Mobilfunkversorgungskonzept:

<http://www.attendorn.de/mobilfunkattendorn/dokumente/attendorner_konzept.pdf>

 

Die Mobilfunkseite der Stadt Attendorn:

<http://www.attendorn.de/mobilfunkattendorn>

 

 

Halise Adsan

Georg Fülberth

Astrid Kolter

Birgit Schäfer

Dr. Michael Weber

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen