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Ratsinformation
Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/0525/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Mobilfunkversorgungskonzept
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der Fraktion Marburger Linke
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Melanie Drusel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Vorberatung
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25.08.2009
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Bereit
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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27.08.2009
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Bereit
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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|
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04.09.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Marburg beauftragt den Magistrat der Stadt
Marburg in einem transparenten Verfahren ein „Marburger
Mobilfunkversorgungskonzept“ zu entwickeln.
Der
Magistrat wird aufgefordert, eine Minimierung der Immissionsbelastung in
besiedelten Gebieten zu erreichen, um vorsorglich eine gesundheitliche Gefährdung
der Marburger BürgerInnen weitgehend zu verhindern. Dem Magistrat wird
empfohlen, das „Mobilfunkversorgungskonzept der Stadt Attendorn“ auf Marburger
Verhältnisse zu übertragen.
Sachverhalt
Begründung:
In
dem Positionspapier des BUND „Für zukunftsfähige Funktechnologien“ vom Oktober
2008 werden die Begründungen und Forderungen zur Begrenzung der Gefahren und
Risiken durch hochfrequente elektromagnetische Felder ausführlich und
nachvollziehbar dargelegt. Die Stadt Attendorn hat in einem beispielhaften
Verfahren ein Mobilfunkversorgungskonzept erstellt und damit einen Gedanken des
Bundesverfassungsgerichtes aufgenommen. In einem Verfahren aus dem Jahre 2002
hat das Bundesverfassungsgericht zwar eine Beschwerde zur Bewertung der
derzeitig gültigen Grenzwerte nicht angenommen, aber gleichzeitig festgestellt,
es sei Aufgabe der Politik, angesichts noch ungeklärter Risiken
Vorsorgemaßnahmen zu treffen.
Das
„Attendorner Mobilfunkversorgungskonzept“ ist ein gelungener Versuch auf
kommunaler Ebene den Vorsorgegedanken zu verwirklichen und zeigt auch, dass
eine Kommune dem Wildwuchs von Mobilfunkstationen nicht hilf- und tatenlos
zusehen muss.
Bei
der Standortplanung von Mobilfunksendeanlagen müssen die öffentlichen Belange
wie
o die Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse ( §1 Abs.
6 Nr. 1 BauGB)
o die
Erhaltung vorhandener Ortsteile ( §1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB)
o Denkmalschutz , Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes (
§1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB)
o der
Umweltschutz ( §1 Abs. 5 und Abs. 6 Nr. 7 BauGB)
o umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine
Gesundheit (Buchst. c)
o Vermeidung von Emissionen (Buchst. e)
im
Rahmen des Abwägungsgebots nach § 1 Abs. 7 BauGB ein deutliches Übergewicht
gegenüber den privatwirtschaftlichen Interessen der Betreiber erhalten. Die
kommunale gesamträumliche Planung bekommt zudem durch ein
Mobilfunkversorgungskonzept die Grundlage, um sensible Bereiche mit niedrigsten
Immissionswerten (Schutz-Oasen) auszuweisen und zu planen.
BUND „Für
zukunftsfähige Funktechnologien“ <http://www.bund.net/fileadmin/bundnet/publikationen/sonstiges/20081028_sonstiges_funktechnologien_position.pdf>
Das
Attendorner Mobilfunkversorgungskonzept:
<http://www.attendorn.de/mobilfunkattendorn/dokumente/attendorner_konzept.pdf>
Die
Mobilfunkseite der Stadt Attendorn:
<http://www.attendorn.de/mobilfunkattendorn>
Halise
Adsan
Georg
Fülberth
Astrid
Kolter
Birgit
Schäfer
Dr.
Michael Weber
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