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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0582/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Prof. Dr. Georg Fülberth (Nr. 4 9/2009)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
|
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04.09.2009
|
Beschlussvorschlag
In den
Marburger Geschäftsstraßen, z. B. in der Bahnhofstraße, stehen tagsüber
Reklame-Stellwände, ca. 1 m hoch, in umgekehrter V-Form, oft weit vom
Straßenrand entfernt, also Nähe der Mitte des Bürgersteiges. Sie behindern
Blinde und Rollstuhlfahrer(innen).
Gibt es rechtliche Regelungen zur Einschränkung dieser Behinderung und
falls nein: erwägt der Magistrat ihre Einführung?
Sachverhalt
Jede
Nutzung von öffentlichen Flächen über den so genannten Gemeingebrauch hinaus
stellt eine Sondernutzung dar und bedarf einer Erlaubnis.
Im
Genehmigungsverfahren werden die Straßenverkehrsbehörde und ggf. andere
fachlich zuständige Behörden um Stellungnahme gebeten.
Im
Mittelpunkt der Prüfung steht dabei die Sicherheit der übrigen
Verkehrsteilnehmer, insbesondere eine ausreichende Restbreite des Gehweges.
Nach
Eingang der Anfrage wurde die Bahnhofstraße kontrolliert. In zwei von insgesamt
fünfundzwanzig Fällen wurde die Sondernutzungsfläche ohne Erlaubnis erweitert.
Beide Aufbauten wurden umgehend korrigiert.
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