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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0582/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In den Marburger Geschäftsstraßen, z. B. in der Bahnhofstraße, stehen tagsüber Reklame-Stellwände, ca. 1 m hoch, in umgekehrter V-Form, oft weit vom Straßenrand entfernt, also Nähe der Mitte des Bürgersteiges. Sie behindern Blinde und Rollstuhlfahrer(innen).  Gibt es rechtliche Regelungen zur Einschränkung dieser Behinderung und falls nein: erwägt der Magistrat ihre Einführung?

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Sachverhalt

Jede Nutzung von öffentlichen Flächen über den so genannten Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar und bedarf einer Erlaubnis.

 

Im Genehmigungsverfahren werden die Straßenverkehrsbehörde und ggf. andere fachlich zuständige Behörden um Stellungnahme gebeten.

Im Mittelpunkt der Prüfung steht dabei die Sicherheit der übrigen Verkehrsteilnehmer, insbesondere eine ausreichende Restbreite des Gehweges.

 

Nach Eingang der Anfrage wurde die Bahnhofstraße kontrolliert. In zwei von insgesamt fünfundzwanzig Fällen wurde die Sondernutzungsfläche ohne Erlaubnis erweitert. Beide Aufbauten wurden umgehend korrigiert.

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