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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0583/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung des Regionalplans Mittelhessen
Stellungnahme der Universitätsstadt Marburg im Rahmen der zweiten Anhörung und Offenlegung des Regionalplanentwurfs Mittelhessen 2009 einschließlich des Umwelt-berichts und des Berichts zur FFH-Vorprüfung gemäß § 10 Absatz 4 des Hessischen Landesplanungsgesetzes (HLPG) in der Fassung vom 12. Dezember 2007 (GVBL. I 27/2007 S. 851)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 15 - Stabsstelle Stadt- und Regionalentwicklung, Wirtschaftsförderung und Statistik
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
- Verfasser*in:
- Liprecht, Wolfgang
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Entscheidung
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17.09.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Entscheidung
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15.09.2009
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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25.09.2009
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Erledigt
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Magistrat
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten folgenden Beschluss zu fassen:
Die
Stadtverordnetenversammlung stimmt der beigefügten Anlage „Stellungnahme der
Universitätsstadt Marburg im Rahmen der zweiten Anhörung und Offenlegung des
Regionalplanentwurfs Mittelhessen 2009 einschließlich des Umweltberichts und
des Berichts zur FFH-Vorprüfung gemäß § 10 Absatz 4 des Hessischen Landesplanungsgesetzes
(HLPG) in der Fassung vom 12. Dezember 2007 (GVBL. I 27/2007 S. 851)" zu.
Sachverhalt
Begründung:
Im
Rahmen des Verfahrens zur zweiten Anhörung und Offenlegung 2009 des Entwurfes
des Regionalplans Mittelhessen hat die Universitätsstadt Marburg Gelegenheit
Stellung zu nehmen. Die Anhörungsfrist endet am 7. Oktober 2009. Zwischen dem
24. August 2009 und dem 23. September 2009 liegt der Entwurf des Regionalplans
Mittelhessen zu jedermanns Einsicht aus, u. a. auch in Marburg, Barfüßerstraße
11. Die erneute Anhörung und Offenlegung war erforderlich geworden, nachdem im
Rahmen der ersten Anhörung und Offenlegung zum Entwurf des Regionalplans Mittelhessen
im Jahre 2006 die zu berücksichtigenden Änderungen und Ergänzungen die
Grundzüge des Regionalplans Mittelhessen berührten, so dass der damalige
Entwurf nicht genehmigungsfähig war.
Das
Verfahren umfasst den Regionalplan Mittelhessen (Entwurf zur zweiten Anhörung
und Offenlegung 2009) sowie eine mehrfarbige Kartendarstellung des gesamten
Gebietes des Regierungspräsidiums Gießen im Maßstab 1: 100.000 sowie den
Umweltbericht und Bericht zur FFH-Vorprüfung (Ergänzung aufgrund der Ergebnisse
der ersten Anhörung und Offenlegung).
Der
Regionalplan Mittelhessen, einschließlich Umweltbericht, enthält
regionalplanerische Ausweisungen für Städte und Gemeinden als Vorgaben für die
Bauleitplanung, regional bedeutsame Infrastrukturplanungen und die regionale
Umweltplanung.
Voraussetzung
für die Raumbedeutsamkeit eines Vorhabens ist, dass von ihm in Folge seiner
Größe oder der von ihm ausgehenden Auswirkungen und Emissionen Beeinflussungen
des Raumes zu erwarten sind, die über den unmittelbaren Nahbereich hinausgehen.
Entsprechend sind nur kleinräumig bedeutsame Nutzungen und Raumelemente nicht
Gegenstand der Regionalplanung.
In
der Systematik regionalplanerischer Ausweisungen ist zu unterscheiden zwischen
Zielen (Z), die bei allen weiteren raumbedeutsamen Planungen zu beachten sind
und die nicht mehr abgewogen werden können, und Grundsätzen (G), die als
Vorgaben für den Abwägungsprozess nachfolgender Planungsebenen zu
berücksichtigen sind. Begründungen erläutern die Planformulierungen und geben
Hinweis zur Abwägung. Die Planausweisungen des Regionalplans sind entsprechend
ihrer jeweiligen Wertigkeit über die Bauleitplanung der Städte und Gemeinden
umzusetzen.
Die
beigefügte Stellungnahme der Universitätsstadt Marburg wurde aus
Einzelstellungnahmen der städtischen Fachdienste koordiniert. Mit Schreiben des
Magistrates vom 13. August 2009 wurden auch die Ortsbeiräte um ihre
Stellungnahme gebeten. Stellungnahmen, die in der städtischen Stellungnahme zu
berücksichtigen wären, sind von den Ortsbeiräten nicht eingegangen. Der äußerst
enge Zeitplan, der dem Anhörungs- und Offenlegungsverfahren zugrunde liegt,
wurde gegenüber dem Regierungspräsidium Gießen moniert.
Egon
Vaupel
Oberbürgermeister
Anlage
Stellungnahme
der Universitätsstadt Marburg zur Aufstellung des Regionalplans Mittelhessen
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
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35 kB
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