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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0583/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der beigefügten Anlage „Stellungnahme der Universitätsstadt Marburg im Rahmen der zweiten Anhörung und Offenlegung des Regionalplanentwurfs Mittelhessen 2009 einschließlich des Umweltberichts und des Berichts zur FFH-Vorprüfung gemäß § 10 Absatz 4 des Hessischen Landesplanungsgesetzes (HLPG) in der Fassung vom 12. Dezember 2007 (GVBL. I 27/2007 S. 851)" zu.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Im Rahmen des Verfahrens zur zweiten Anhörung und Offenlegung 2009 des Entwurfes des Regionalplans Mittelhessen hat die Universitätsstadt Marburg Gelegenheit Stellung zu nehmen. Die Anhörungsfrist endet am 7. Oktober 2009. Zwischen dem 24. August 2009 und dem 23. September 2009 liegt der Entwurf des Regionalplans Mittelhessen zu jedermanns Einsicht aus, u. a. auch in Marburg, Barfüßerstraße 11. Die erneute Anhörung und Offenlegung war erforderlich geworden, nachdem im Rahmen der ersten Anhörung und Offenlegung zum Entwurf des Regionalplans Mittelhessen im Jahre 2006 die zu berücksichtigenden Änderungen und Ergänzungen die Grundzüge des Regionalplans Mittelhessen berührten, so dass der damalige Entwurf nicht genehmigungsfähig war.

 

Das Verfahren umfasst den Regionalplan Mittelhessen (Entwurf zur zweiten Anhörung und Offenlegung 2009) sowie eine mehrfarbige Kartendarstellung des gesamten Gebietes des Regierungspräsidiums Gießen im Maßstab 1: 100.000 sowie den Umweltbericht und Bericht zur FFH-Vorprüfung (Ergänzung aufgrund der Ergebnisse der ersten Anhörung und Offenlegung).

Der Regionalplan Mittelhessen, einschließlich Umweltbericht, enthält regionalplanerische Ausweisungen für Städte und Gemeinden als Vorgaben für die Bauleitplanung, regional bedeutsame Infrastrukturplanungen und die regionale Umweltplanung.

 

Voraussetzung für die Raumbedeutsamkeit eines Vorhabens ist, dass von ihm in Folge seiner Größe oder der von ihm ausgehenden Auswirkungen und Emissionen Beeinflussungen des Raumes zu erwarten sind, die über den unmittelbaren Nahbereich hinausgehen. Entsprechend sind nur kleinräumig bedeutsame Nutzungen und Raumelemente nicht Gegenstand der Regionalplanung.

 

In der Systematik regionalplanerischer Ausweisungen ist zu unterscheiden zwischen Zielen (Z), die bei allen weiteren raumbedeutsamen Planungen zu beachten sind und die nicht mehr abgewogen werden können, und Grundsätzen (G), die als Vorgaben für den Abwägungsprozess nachfolgender Planungsebenen zu berücksichtigen sind. Begründungen erläutern die Planformulierungen und geben Hinweis zur Abwägung. Die Planausweisungen des Regionalplans sind entsprechend ihrer jeweiligen Wertigkeit über die Bauleitplanung der Städte und Gemeinden umzusetzen.

 

Die beigefügte Stellungnahme der Universitätsstadt Marburg wurde aus Einzelstellungnahmen der städtischen Fachdienste koordiniert. Mit Schreiben des Magistrates vom 13. August 2009 wurden auch die Ortsbeiräte um ihre Stellungnahme gebeten. Stellungnahmen, die in der städtischen Stellungnahme zu berücksichtigen wären, sind von den Ortsbeiräten nicht eingegangen. Der äußerst enge Zeitplan, der dem Anhörungs- und Offenlegungsverfahren zugrunde liegt, wurde gegenüber dem Regierungspräsidium Gießen moniert.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

 

Anlage

Stellungnahme der Universitätsstadt Marburg zur Aufstellung des Regionalplans Mittelhessen

 

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